... aber ist denn nicht auch die (nicht mehr vorhandene) Struma kodierbar, wenn wegen 5 Jahre zurückliegender OP der aktuelle Aufwand erhöht ist ?
:besen:
:kong:
:kr: D003a
...
Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beeinflusst haben, ... dürfen nicht kodiert werden
...
... dies impliziert ein wenig, dass anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement aufwandserhöhend beeinflußen, kodiert werden dürfen, oder nicht?
Die :kr: D003a ist eben auch sehr ungenau formuliert:
Eigentlich dürfen nur Krankheiten oder Beschwerden, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose bestehen oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickeln überhaupt als Nebendiagnosen kodiert werden !!!
Dies würde Z-Kodes der ICD eigentlich weitgehend ausschließen !
... was mag man sich hier gedacht haben ? Immerhin handelt es sich um die Definition der Nebendiagnosen !!
mfG
Christoph Hirschberg
[ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 29.10.2001 editiert. ]