Beiträge von C-Hirschberg

    Zitat


    Original von fedders:
    warum so böse Cookies ?

    ... smilies ! (Hier besser frownies) ;)

    Zitat


    Seminar 22.9. Jena. Ihr Beispiel war die Meningitis ! Verdachtsdiagnosen Beispiel 3. Verdacht auf Menigitis. Behandlung eingeleitet, Diagnose jedoch nicht bestätigt. HD: Meningitis.
    Warum solte man dieses Beispiel nicht auf andere Verdachtsdiagnosen übertragen können ?

    Patient kommt mit dem Verdacht auf Lkn-Metastasen ins KH, wird behandelt, histologie negativ. HD: Lkn-MTS ! als ND kodieren wir dann den Primärtumor.
    Meine Frage war nun, ob man die Behandlung der Verdachtsdiagnosen auch auf die ND beziehen kann.

    Das kann doch alles nicht mehr sein hier in .de . Geht doch nicht, dass Diagnosen die wissentlich nicht zutreffen kodiert und weiterübermittelt werden! Ich mag nicht daran denken, was da in Zukunft aus den Statistiken wird... Was zum Entlasszeitpunkt gesichert ist soll kodiert werden, ansonsten Symptome!

    mfG

    Christoph Hirschberg

    :roll: ROTFL

    ... die Datensätze scheinen offenbar noch Kompressions-Spielraum zu bieten, wahrscheinlich wird von "den Verantwortlichen" noch untersucht, ob durch die Anwendung entsprechender (mehr oder weniger verlustbehafteter) Algorithmen mehr Kodes übermittelt werden können. :D

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von Kuypers:
    Hoho, hier bahnt sich eine interessante Diskusion an. Also, bei uns im Haus kodiert das Pflegepersonal die Diagnosen die sie auch behandeln. also regelmässig die Pflegerelevante. Diese werden auf den Entlasspapiere geschrieben, in der Abtl. Med. Doku werden diese Schlüssel dann den Patienten zugeordnet in der EDV.

    Die Begriffe dokumentieren und kodieren sollte man trennen, auch wenn man direkt Kodierresultate dokumentiert.

    Zitat


    Dennoch, er trägt die letztendliche Verantwortung für die Richtigkeit der Kodierung.

    ... steht wo ?

    Zitat


    In diesem Zusammehnag möcht ich nochmal auf das Gutachten hinweisen, das die Haftungsfrage klärt, wer bei "Up-Coding" der Dumme ist.

    Wo finde ich das (ev. online)?

    Zitat


    Wa habt Ihr eigentlich alle gegen Med. Dokumentare?
    ...
    Aussserdem sind sie billiger als ein Arzt.

    :D Aber nicht so universell einsetzbar :D

    Im Ernst, bliebe den Ärzten denn die Beschäftigung mit ICD, OPS und DKR erspart? Findet der Med.Dok. ( :) ) denn den richtigen Kode, wenn irgendwo Diabetes mellitus in der Akte steht und in der Kurve orale Antidiabetika auftauchen ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von merguet:
    der zvk ist in den kdr expressis verbis als bestandtei der narkose bezeichnet.

    Wo steht das denn, finde ich garnicht ?

    Zitat


    sollte man ihn (den pak) codieren ?? weiß jemand, ob er u.U. abrechnungsrelevant wird ??

    Ich denke, immer kodieren! Zur Abrechnungsrelevanz kann ich (noch) nichts sagen...

    Das mit den Prozedurenkomponenten (P001a) wird eh` nochmal Probleme geben... Was ist schon "normal" ?

    - Bronchoskopien in Vollnarkose, ist das normal ?

    Grüsse

    Christoph Hirschberg

    Die Dimdi-FAQ zur ICD-10 bringt z.B. folgendes Beispiel:
    [Zitat]
    "Bei einer Rötelnenzephalitis manifestiert sich die allgemeine Infektionskrankheit Röteln am speziellen Organ Gehirn:
    Ätiologie Röteln
    (B06.0+ = Röteln mit neurologischen Komplikationen)
    und
    Manifestation Gehirn
    (G05.1* = Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten).

    Wenn nicht mit zwei Schlüsselnummern verschlüsselt werden soll, so hat die Kreuz-Schlüsselnummer Vorrang. Bei unikausaler Verschlüsselung wird daher die Rötelnenzephalitis mit B06.0 verschlüsselt; in diesem Fall macht auch die Angabe des Kreuzes keinen Sinn."
    [Zitatende]

    Gegroupt sieht das dann so aus:
    HD: B06.0 ND: - -> DRG B71B mit Kostengewicht 0,66
    HD: B06.0 ND: G05.1 -> DRG B71A mit Kostengewicht 1,37

    HD: G05.1 ND: - -> DRG B72Z mit Kostengewicht 2,12
    HD: G05.1 ND: B06.0 -> DRG B72Z mit Kostengewicht 2,12

    Können Sie mit Ihrer Software +* Daten übermitteln ? Welcher Grouper akzeptiert doppelkodige Hauptdiagnosen ? (Keiner)
    Kann es sein, daß +* wieder abgeschafft wird ?
    (Siehe auch Seite 2 - Finanzielle Relevanz der +*-Notation)

    Gruß

    Christoph Hirschberg

    Hallo Forum,

    eventuell gibt es ja auch juristisch versierte Teilnehmer, die mir bei dem folgenden Fragenpaket weiterhelfen können.

    Ausgangspunkt ist die Rückantwort von Frau Dr. Schlottmann (DKG) auf die Bitte um Unterstützung des "XML-Grouper-Projektes"
    [Zitat]
    ...
    Ich kann Ihnen aber derzeit nicht weiterhelfen, da die Lizenz für die
    AR-DRGs bei Australien liegen, d.h. Sie können sie nicht einfach nutzen. Die Lizenzen für die deutsche Übersetzung werden dann bei der Selbstverwaltung liegen.
    ...
    Wenngleich einige Initiativen sehr sinnvoll sind, so sollte man doch das Copyright anderer beachten.
    ...
    [/Zitat]

    In meinen Augen stellt das AR-DRG-System einen Algorithmus dar, der meines Wissens in Deutschland nicht schutzfähig ist (Ausnahme Softwarepatente, was hier nicht gegeben ist).

    Das Urheberrecht greift (wie immer IMHO) erst ab einer gewissen nötigen Schöpfungshöhe und insbesondere dann nicht, wenn ein Werk eine mehr oder weniger zwingende Folge von anderweitigen Vorgaben ist (Genau deshalb unterliegen Bedienungsanweisungen nur ausnahmsweise dem Urheberrecht).

    Dies scheint mir für die schriftlichen Fixierungen des AR-DRG-Systems gegeben zu sein, Vorgabe ist der Algorithmus...

    Bitte um Meinungen oder gar juristisch fundierte Hinweise... Was ist denn so ein Patientenklassifikationssystem rechtlich gesehen überhaupt ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von PatKlein:
    ... Vergleichbarkeit ist also sowieso nicht mehr gegeben.
    Vorher hat aber auch nie jemand verglichen, obwohl es eigentlich möglich gewesen wäre...! Insofern interessiert es wahrscheinlich keinen.:bombe: :bombe: :bombe:
    ...
    Meinen Sie, es ist im Moment wichtig?

    Nöö, wahrscheinlich nicht, unterstreicht aber Ihre mutige Hypothese (die ich hier nicht zu zitieren wage :D - Stichwort: Nonsens-Konsenz)

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von fedders:
    ein Beispiel aus unser operativen Gynäkologie: einer Patientin mit mamma-ca wird der Tumor und einige Lymphknoten entfernt. Die Lymphknoten stellen sich als gutartig heraus. Für die stationäre Behandlung macht es keinen Unterschied, ob sie gut- oder bösartig sind
    HD: Mamma-ca und ND:Lkn-Metastasen, obwohl gutartig ?

    Kann ich nicht glauben. Wo steht das?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Hmm, ich habe da nur so an die Empfehlung des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim Bundesministerium für Gesundheit (KKG) vom 11. April 2001 gedacht (http://www.dimdi.de/germ/klassi/icd10/aktuell.htm)

    "Das KKG empfiehlt weiterhin, zur Erleichterung der Kodierarbeit und zur Wahrung der Vergleichbarkeit der Diagnosenverschlüsselung im ambulanten und stationären Bereich ab dem Jahre 2002 unbedingt wieder eine einheitliche ICD-10-Version für beide Bereiche anzuwenden."

    ... so richtig vergleichbar scheint mir die Diagnosenverschlüsselung doch dann eigentlich nicht mehr zu sein, wenn im ambulanten Bereich die DKR nicht berücksichtigt werden sollen ...

    Grüße

    Christoph Hirschberg