Beiträge von Hilf

    Hallo Forum, Hallo Shadow,

    das Problem wird in zunehmendem Maße von Interesse sein, wenn der finanzielle Druck auf die Häuser weiter steigt. Hier sehe auch ich die Gefahr der \"gezielten\" Falldokumenation. Jedoch muss der Schritt eindeutig, wie oben angedeutet, in Richtung auf eine verbesserte Dokumentation gerichtet sein, die den Erfordernissen des Fallpauschalensystems nachkommt. Kontinuierliche DRG-Schulung heisst auch Schulung der (Nebendiagnosen-) Dokumentation.

    Diesbezüglich sind wir gespannt auf das Statement Ihres Hausjuristen. Viele Grüße nach Bayern.

    Wir genießen auch den (Spät :totlach: )Sommer in Brandenburg

    E. Hilf

    Hallo Shadow, Hallo Herr Konzelmann,

    interessanter Aspekt der hier erörtert wird. Die Problematik wird ja doch im weiteren Verlauf immer aktueller werden.

    Wäre es Ihnen, (Herr) Shadow möglich, dem Forum die Argumentation Ihres Hausjuristen vorzustellen? Für die chronische Disputation :deal: mit dem MDK, würde mir diese Argumentation ein reines Gewissen und gegebenenfalls ein bißchen mehr Gestaltungsraum verschaffen. Bislang haben wir nämlich uns nicht getraut nachzudokumentieren.

    LG Eric Hilf

    Hallo Herr Reisch,

    das Geriatriezentrum in das wir unseren Patienten verlegt haben und vom dem wir unseren Patienten zurückverlegt bekommen haben ist ein Krankenhaus nach § 109 SGV V.
    Nach telefonischer Rückfrage bei besagten KH teilte mir dies die Verwaltung mit.

    Gilt hierbei auch der gleiche Lösungsansatz wie bei einem KH nach § 107 SGB V?
    Oder fällt das KH hierbei raus und ich kann doch zwei Rechnungen generieren?

    LG E. Hilf

    Hallo Herr Reisch, hallo Herr Selter,

    vielen Dank für die rasche Antwort. Ich wusste es gibt eine klare und eindeutige Regelung für diesen Fall. Leider wusste ich nicht mehr wie und (was eigentlich schlimmer ist) wo (nachzulesen).

    Ihnen vielen Dank und hoffe Ihnen schmeckt der Eiskaffee so gut wie mir. :dance1:

    E. Hilf

    Hallo Community,

    das Problem was ich sehe, ist das zu verändernde Verhalten des MedCo in Bezug auf den MDK. Wir mußten vorher begründen, warum der Patient im Krankenhaus war. Hier konnte in der Regel eine Einverständnis während der Begutachtung der Krankenakte durch den MDk erziehlt werden. Ganz gleich ob der MDK Augenarzt oder Chirurg war.
    Kopfschmerzen bereitet mir nun die pathophysiologischen Auseinandersetzungen mit einem Chirurgen oder Augenarzt über unsere internistischen Eingruppierungen. Die Eingruppierung von Seiten des MDK machen nun die von uns schon lange geforderten Fachgutachter noch um so dringlicher. Die pathophysiologischen Diskussionen mit dem MDK sind kein Spaß für das MedCo :no: :no: :no:

    LG E. Hilf

    Hallo Community,

    ich weiß, daß wir schon des öfteren über die Problematik der Wiederkehrer hier im Forum gesprochen haben. Nun habe ich aber doch ein kleines reales Problem mit unserer Patientenabrechnungsstelle (Wir sind Optionshaus!:rotate: ).

    Hier der folgende Fall:

    Patient wird am 30.5.2003 stationär von den Chirugen wegen einer Femurfraktur stationär aufgenommen. Der Patient wird von den Chirurgen konservativ behandelt und am 24.06.2003 in eine geriatrische Klinik zur weiteren Behandlung verlegt. Es liegt keine Anschluß-Heilbehandlung vor. Die Geriatrische Klinik rechnet nach BPfls ab.
    Die zu ermittelnde DRG lautet für diesen Aufenthalt:
    I60Z Frakturen am Femurschaft und offene Frakturen an den Femurkondylen (OGV 26 Tage)


    Wegen Herzbeschwerden wird die Patientin aber von der Geriatrie am 09.07.2003 wieder in unsere Klinik zu den Internisten verlegt und hier bis zum 15.07.2003 stationär behandelt. Nach Durchführung einer PTCA würde die Patientin von den Internisten für diesen Aufenthalt folgende DRG erhalten:
    F16Z Perkutane Koronarangioplastie außer bei akutem Myokardinfarkt ohne Stentimplantation (OGV 18 Tage)

    Zusammenfassend:
    1. Aufenthalt KH A: 30.05.2003 - 24.06.2003, (Optionshaus) DRG I60Z, OGV 26 Tage.
    2. Aufenthalt KH B: 24.06.2003 - 09.07.2003 Geriatriezentrum (BPfls)
    3. Aufenthalt KH A: 09.07.2003 - 15.07.2003 (Optionshaus) DRG F16Z OGV 18 Tage

    Folgende Fragen:

    Die Patientenabrechnung beharrt auf der Zusammenlegung beider Fälle (Aufenthalt 1 + 3) mit Generierung einer DRG.

    1.) Muß hier ein Fall generiert werden mit einer DRG I60Z ?

    2.) Oder können für diesen Patienten zwei unabhängige Fälle abgerechnet werden ?
    1. Rechnung I60Z
    2. Rechnung F16Z

    3.) Greift hier die Problematik "Komplikation" oder "Verlegung" bei der Lösung des Problems?


    Aus dem heißen Brandenburg (falls jemand überhaupt bei dieser Hitze diese Zeilen bis zum Ende lesen kann. Trinken die Mexikaner zur Bewältigung dieser nicht diesen kleinen fiesen Kakteensaft? :drink: )

    LG E. Hilf

    Hallo Community,

    als Optionshaus in Brandenburg waren die ersten drei Monate des Jahres 2003 richtig gemütlich. Wir groupierten eng an den DKR 2003, schickten die Rechnung an die Kassen und nichts geschah!
    Nun rollt die Lawine und die Probleme nehmen an Schärfe und Quantität deutlich zu.

    Um zu verdeutlichen wie der Ablauf sich momentan gestaltet, hier ein paar Ausblicke:
    Nach Erhalt der Rechnung groupiert die Kassensachbearbeiterin, in der Regel einzelne speziell geschulte Sachbeabeiterinnen, die Fälle nach, gegef. mit spezieller Kassen-Software. Sollte in der Kombination der Diagnosen sich eine niederwertige DRG ergeben wird diese gefordert und eine medizinische Erklärung angefordert.

    Ein anderes Mal werden die Falldaten zum MDK geschickt, der anhand einer nachträglich angefordeten Epikrise ebenfalls eine Neugroupierung vornimmt. (Ich glaube, eine Sachbearbeiterin verwendete hierfür den Begriff "Fallvorklärung"). Wir werden dann über das Ergebnis vom MDK, gegf. der Kasse, informiert und versuchen dann, falls wir mit der Neugroupierung nicht leben können, eine MDK-Begutachtung der gesamten Krankenakte im Hause zu erreichen.

    Das Problem für uns ist hierbei zum einen die starke Anfrage, mit einer das MedCo stark beanspruchenden Arbeit, und zum anderen haben wir das Gefühl bekommen, anhand der unzähligen Gesprächen mit dem MDK, das hier eine Eingroupierung nicht anhand der DKR 2003 vorgenommen wird, sonder gezielt versucht wird, wie ein Fall mit einer niederwertigen DRG versehen werden kann. Dieses Vorgehen bereitet uns grosse Sorgen, gezielte Versuche eine "Synchronisierung" der Verschlüsselung anhand der DKR 2003 mit dem MDK herzustellen sind weiter in Arbeit.

    Soweit die kurze Bestandsaufnahme eines kleinen Optionshauses.

    Viele Grüße und heute keine Autos unter Bäume stellen.

    E. Hilf :smokin:

    Hallo Kollegen,
    vielen Dank für die verschiedenen Aspekte. Scheint wieder mal eine der berühmtem Grauzonen in der Kodierung zu sein. Werde zunächst wohl doch bei liegendem Dauerkatheter eine Harninkontinenz verschlüsseln, was wir vorher nicht unbedingt gemacht haben.

    Liebe Grüße

    (Von einem dem das Wetter so richtig auf den Senkel geht; fordere Frühling ab sofort für alle!);)

    Hallo Kollegen,

    von der Sesamstrasse habe ich gelernt den Mut aufzubringen Fragen zu stellen. Die muss ich jetzt einfach mal loswerden:

    Ist ein Patient der mit einem Dauerkatheter versehen ist auch als Harninkontinent zu verschlüsseln?

    Kann ich Hier die R32 (Harninkontinenz) verwenden oder benutze ich hierfür die Z97.8 (Dauerkatheterträger)?

    LG E. Hilf

    PS.: Übrigens fände ich es besser wenn wir alle Prozeduren und Diagnosen, die wir besprechen nicht nur mit dem Ziffernkode versehen, sondern uns auch angewöhnen würden den Text gleich mitzuliefern.

    Hallo Herr Reisch,

    so langsam schwindet mein Vertrauen in unser oben aufgeführtes Vorgehen bei der Abrechnung der Chemotherapie. Ich interpretiere die erneute Aufnahme zur Chemotherapie nicht als Komplikation, sondern als Handlungsverlauf eines Krankheitsbildes (ziemlich schwammig oder?). Aber wenn ich die Kommentare lese, bin ich doch erstaunt wie groß der Interpretationsbereich für die Chemotherapie ist. Denke uns wird erst mal nichts anderes übrig bleiben, als wie oben beschrieben fortzufahren um dann gegebenenfalls "nachzukarten".
    Vielleicht sollte ich doch mal eine Anfrage an die Selbstverwaltung oder das BMGS senden. Falls hierzu Bedarf von Seiten des Forums besteht, wäre es gut hierzu Rückmeldungen zu erhalten.
    Die Tagesfallpauschale wird gerade auf die Umsetzbarkeit bei den verschiedenen Chemos überprüft; mittels KLR und medizinischer Machbarkeit.

    Hoffentlich wird mein Controller-Motto nicht: "Was interessiert mich mein Gerede von gestern (bei der Abrechnung der Chemo´s)?"


    LG E. Hilf
    :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2:

    Hallo Kollegen,

    das mit der Aufnahmediagnose und der Einweisungsdiagnose ist schon ein Problem. Ich glaube aber, dass die Verständnissprobleme bei den obigen Diagnosearten von einem "falschen" Bild der Behandlungskette des Patienten bei uns Ärzten hervorgerufen wird.
    Bleiben wir mal bei den oben genannten Fällen. Der Patient wird vom Hausarzt eingewiesen, stellt sich in der Rettungsstelle vor und wird im Verlauf auf eine Station transferriert.

    Die Einweisungsdiagnose vom Hausarzt dient mir als Rettungsstellendoktor initial nur als "Anhaltspunkt". Wir wissen doch, dass vielfach die Arzthelferin nur die Diagnosen des Patienten auf die Einweisung schreibt, die oben auf der Patientenkartei des Hausarztes stehen.

    Ich als Rettungsstellendoktor untersuche den Patienten nun. Damit kläre ich, teilweise unbewußt, gleich zwei Dinge. Zum einen halte ich einen stationären Aufenthalt für erforderlich (wenn ich ihn aufnehme) und zweitens weise ich dem Patienten die Station oder Abteilung zu. Das heißt, ich lege initial den hauptsächlichen Behandlungsgrund für mein KH fest. Wurde der Patient eingewiesen wegen "Schnupfen" und vor meiner Rettungsstelle hatte er sich aber das Bein gebrochen, lege ich ihn zu den Chirurgen auf die Station. Unabhängig von der Einweisung lege ich damit den hauptsächlichen Aufnahmegrund fest. Erst mit dem Eintritt in das KH beginnt die "Journey of the patient", wie die Engländer es mit diesem treffenden Ausdruck verdeutlichen. Ob der Patient von einem Taxifahrer, der Oma oder dem Hausarzt eingewiesen wird, nehme ich zur Kenntnis. Den tatsächlichen Aufnahmegrund legen aber wir als Krankenhausärzte fest. Lege ich ihn mit "Schnupfen" zu den Inneren Kollegen und stellt sich später heraus, dass er sich das Bein gebrochen hat, ist das als fehlerhafter Behandlungsweg zu interpretieren. Übersehe ich bei der Aufnahme das Gangrän, welches den meisten KH-Aufwand erfordert, und schicke den Patienten wegen Schnupfen zu den Inneren Kollegen, habe ich grosse Schwierigkeiten das Gangrän im nachherein als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

    Langer Rede, kurzer Sinn: An der Schnittstelle Aufnahme des Kranken im KH und Entscheidung auf welche Abteilung der Patient transferriert wird, wird der hauptsächliche Behandlungsgrund für das KH definiert.

    P.S.:Auch bei uns gehen viele Patienten vom Pförtner auf die Station.

    LG E. Hilf