Beiträge von Hilf

    Hallo Forum,

    das ist wirklich ein zweischniediges Schwert, aber ich glaube die DKR 2003 sind eindeutig in diesem Fall.

    Bleiben wir bei dem Patienten mit Thoraxschmerz als Aufnahmediagnose.Der Patient ist ansonsten "kerngesund" ohne weitere Vorerkrankungen und ohne ambulant laufender Medikation. Im stationären Verlauf erhält er keine (!) Medikation. Diagnostik wird durchgeführt. Ein Herzinfarkt ist initial über Labor und EKG ausgeschlossen worden. Als krönenden Abschluß erhält der Patient einen Herzkatheter. Hierbei wird eine KHK ausgeschlossen.

    Wir würden momentan wie folgt verschlüsseln:

    AD: R07.4 Thoraxschmerz
    HD: R07.4 Thoraxschmerz
    Prozedur: 1-275.0 Corornarangiographie
    DRG: F42b Kreislauferkrankungen ohne akuten Myokardinfarkt, mit invasiver kardiologischer Diagnostik, ohne komplexe Diagnose/Prozedur


    Der gleiche Patient landet aber nun bei den "Betäubern" auf der Intensivstation und erhält zudem Nitro und eine weitere medikamentöse Therapie wie bei AP-Symptomatik. Diagnostik und Herzkatheter werden in gleichem Umfang und mit gleichem Ergebniss wie oben durchgeführt.

    Wir würden momentan wie folgt verschlüsseln:
    AD: R07.4 Thoraxschmerz
    HD: AP I20.8 AP
    ND: R07.4 Thoraxschmerz
    Prozedur: 1-275.0 Corornarangiographie
    DRG: F42b Kreislauferkrankungen ohne akuten Myokardinfarkt, mit invasiver kardiologischer Diagnostik, ohne komplexe Diagnose/Prozedur

    Die DRG bleibt zudem in unserem Fall gleich.

    Fußend auf der DKR 2003 Seite 18:
    "Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlungin Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptome/e zu kodieren."

    PS. Hallo Herrmann S., schön von Dir zu hören. Wie wärs mal wieder mit einer Feldstudie über die Berliner Hefe?


    LG E. Hilf :drink:

    Hallo Herr Konzelmann,
    Hallo Herr Jacobs,

    vielen Dank für ihre Antworten. Insbesondere für die Anregung in einigen Fällen vielleicht komplett auf die R63Z umzusteigen. Denke wir werden mal eine Kosten-Leistungsrechnung über die Chemotherapie und den dazugehörigen DRG´s laufen lassen müssen.

    Hier an diesem Beispiel sieht man auch ganz gut, dass wir nicht "Kontrolleure" sind, sonder auch Prozessgestalter. Nämlich dann wenn wir unseren CÄ vorschlagen, nach erfolgter KLR, gegf. mehr auf Tagesbehandlungen der Chemo´s zu gehen.

    Da soll noch einer sagen diese Arbeit sei uninteressant.

    LG E. Hilf :dance1:

    Hallo Kollegen,

    als Med-Controller eines Optionshauses in Brandenburg, tauchen doch nun vereinzelt immer wieder kleine Probleme auf, die einer Klärung bedürfen.
    Momentan bin ich mir bei der Abrechnung einer laufenden Chemotherapie unsicher.

    Folgendes Beispiel:

    Patient wird für eine Nacht jeweils stationär aufgenommen.
    Aufnahme Tag 1.
    Entlassung Tag 2.
    Patient erhält hierbei eine Chemotherapie.
    HD: Magen NPL
    ND: Chemotherapie
    DRG: G60b (Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane ohne äußerst schwere oder schwere CC)

    Der Patient wird dann zur Fortführung der Chemotherapie erneut über eine Nacht aufgenommen. (Im System : wird ein neuer Fall angelegt.)
    Aufnahme Tag 8.
    Entlassung Tag 9.
    Patient erhält hierbei eine Chemotherapie.
    HD: Magen NPL
    ND: Chemotherapie

    Wir würden nun folgendermaßen die Abrechnung wie folgt vornehmen:

    1. Aus beiden Aufenthalten (und beiden Fallnummern)wird ein DRG-Entgelt für den Patienten berechnet, nämlich die G60b.

    2. Wir erhalten die volle Pauschale, da nach Addition der beiden Behandlungstage die untere Grenzverweildauer überschritten ist und der Fall innerhalb der Grenzverweildauer (obere und untere GVD)liegt.

    3. Würde der Patient am 24. Tag erneut vorstellig werden, würden wir erneut eine neue Fallpauschalle berechnen.


    Fragen:
    1. Ablauf dürfte in Einklang mit den DKR 2003 stehen?
    2. Fallpauschale regelrecht berechnet ?

    (Ich hoffe ich mache mich hier nach "californischem Recht " nicht schuldig und kassiere meinen ersten "Strike" ein.)

    LG E. Hilf

    Hallo Herr Jacobs,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ganz so schlimm wie es aufgefasst worden ist, ist der Zustand dann aber doch nicht. Die grosse Unsicherheit die uns befallen hat, beruht leider auf unserer unbefriedigenden Datenqualität des IST-1. HJ 2002. Da hier leider nicht zu erkennen ist, in welche DRG´s unsere schwach groupierten Fälle bei verbesserter Kodierqualität "hinwandern" werden, werden einzelne DRG´s einen (mit den Kassen vereinbarten) Zuwachs erfahren. Genau dieser Umstand ist leider das Dilemma eines Hauses mit schwacher Kodierqualität. Schöner wäre es natürlich wenn diese Fallmengenangabe mit langjährig gut kodierten Fällen hinterlegt wäre. Unsere gesamte Fallzahl bleibt natürlich die regelrechte Fallzahl, die mit den Kassen in der Tradition der PSV vereinbart wird. Da habe ich mich leider zu flappsig ausgedrückt, entschuldigen Sie dies bitte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Eric Hilf

    Hallo Kollegen,

    als Teilnehmer am Optionsmodel 2003 sind wir nun daran gegangen die Mengen für die einzelnen DRG´s für die PSV festzulegen. Unsere Vorgehensweise ähnelt ein bißchen dem:
    - Schauen wir uns mal die Zahlen der letzten 3 Jahre an (Bei ausgesprochen mieser Verschlüsselungsqualität!)
    - Nehmen diese Zahlen plus 10 %
    - Dieser Anteil wird dann überwiegend in die höherwertigen DRG´s übertragen, die überhaupt angefallen sind.

    In zwei mir bekannten Häusern legt lediglich der Verwaltungsleiter die Zahlen für die PSV fest, nach dem Motto: Alles plus 10 % und dann von der C-DRG in die A-DRG geschaufelt.


    Häuser mit prima Kodierqualitäten dürften hierbei kaum Schwierigkeiten haben,Häuser mit schlechter Kodierqualität und -kultur bei denen (zu denen wir gehören) dürfte die Festlegung der Mengen eher schon dem berühmten Blick über den Daumen gleichen.:dance2:


    Liebe Grüße aus dem sonnigen Brandenburg

    E. Hilf

    Hallo Kollegen,

    ich glaube auch, dass eines der grösseren Probleme bei dem Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen liegen wird. Trotz wiederholter Anfrage liegen uns in Brandenburg hieruzu noch keine Informationen vor. Zumindest weiss ich, das die Sachbearbeiter, aktuell der "grossen Kasse", noch nicht zum Thema DRG geschult sind! Das wird ein Späßchen werden, wenn wir Ihnen nun die R-Diagnosen als Aufnahmediagnosen um die Ohren hauen werden. Die Sachbearbeiter werden es kaum glauben wollen.
    Nun ja, zumindest befürchten wir auch als "Testkrankenhaus" für den MDK herhalten zu müssen.
    Unsere Einschnitte in den Arbeitsablauf sind jedoch als ziemlich umfangreich zu bezeichnen.:besen:


    Viele Grüße
    Eric Hilf

    Hallo Herr Jacobs,

    vielen Dank für ihr überaus nützliches Tool. Als MedizinController eines der wenigen Häuser die am Optionsmodel in Brandenburg teilnehmen, bin ich gerade an der Erstellung eines E1-Formulares gewesen. Mir fiel ein riesiger Stein vom Herzen als ich Ihr Tool gesehen habe, vielen Dank dafür.
    Wollen wir doch mal schauen was die nächsten Zeiten so bringen und was der Wandel vom MedizinController hin zum Kodierer alles mit sich bringt.

    :dance1:

    Vielen Dank
    Eric Hilf
    Arzt / MedizinController

    Hallo Herr Jacobs,

    vielen Dank für Ihre Access-Anwendung. Als eines der wenigen Häuser in Brandenburg nehmen wir am Optionsmodel 2003 teil, entgegen der ausdrücklichen Meinung des Medizincontrolling ( Also ich!). Nun ja.
    Sie können sich ungefähr vorstellen, was für ein Stein mir vom Herzen gefallen ist als ich von ihrem Tool gelesen habe, als ich gerade beschäftig war ein E1-Formular zu erstellen.


    Vielen Dank und liebe Grüße aus Brandenburg
    Eric Hilf
    Medizincontrolling:dance1: