Beiträge von Daggi

    Hallo Herr Horndasch,

    der MDK fordert in seiner SEG4 Kodierempfehkung Nr. 288 einen Serumalbumin-Nachweis. Dies geht über die Forderung der WHO hinaus und ist nur bedingt aussagekräftig. Wenn bei uns ein Patient im Vorscreening einen Score von 3 erreicht, liegt ein Ernährungsrisiko vor und es erfolgt das Hauptscreening. Dabei wird entweder der BMI oder der Gewichtsverlust bzw die verminderte Nahrungszufuhr in Kombination mit der Schwere der Erkrankung beurteilt. Der sich daraus ergebende Score lässt eine Schluss zu, ob die Störung des Ernährungszustands in Verbindung mit der Schwere der Erkrankung als mild, mäßig oder schwer einzustufen ist. Entsprechend erfolgt die Kodierung mit einem Kode aus E44 oder E43. Für den Patienten wird eine Ernährungsplan erstellt mit hochkalorischer und eiweißreicher Zusatznahrung. Im Verlauf findet dann sowohl eine Essensbilanzierung, als auch eine regelmäßige Gewichtskontrolle statt.
    Wir betreiben einen erheblichen Aufwand mir unseren mangelernährten Patienten, der aber leider immer wieder auf Akzeptenzprobleme beim MDK stößt.

    Vielleicht kann mir IrisR verraten, wieso der MDK an der Ostsee so viel einsichtiger ist.

    Grüße an alle
    Daggi

    Hallo Gomer,
    die Kodierung der J96.11 als HD bei einer Heimbeatmungskontrolle ist eine never ending story. Solange der MDK die chronische respiratorische Insuffizienz als Symptom der COPD ansieht, wird es weiterhin unzählige Fallprüfungen geben.
    Wir bekommen erst Klarheit, wenn im November vom SG Dortmund ein Urteil zu diesem Thema ergeht.
    Warten wirs ab...............
    Gruß Daggi

    Liebe Mitstreiter,

    die palliativmed. Komplexbeh. fordert den Einsatz und die Dokumentation vom mind. 2 Therapiebereichen über mind. 6 Std pro Patient und Woche..............
    Wie sieht es mit den individuellen multidisziplinären Teambesprechungen aus, für die wöchentlich Behandlungsergebnisse und -ziele zu dokumentieren sind? Zählt die Zeit zu den 6 Std. dazu, oder sind diese ohne Teambesprechungen zu erreichen? (Diesen Punkt diskutieren wir derzeit kontrovers mit dem MDK)

    Viele Dank für Ihre Meinungen
    Daggi

    Guten Morgen,

    der Patient kam mit dekompensierter HI (deutliche Beinödeme, Dyspnoe, resp. Insuffizienz). Eine Rekompensation wurde mit Gabe von Diuretika erreicht, verbunden mit 6kg Gewichtsverlust.
    Es liegt keine MI vor, so dass dei I08.1 hier nicht kodierbar ist.
    Meiner Meinung nach wird die TI doch durch die Medikation mit beeinflusst und idt damit auch zusätzlich zu kodieren.

    Sonnige Grüße (trotz verlorenem Viertelfinale)
    Daggi

    Hallo Herr Horndasch,

    zunächst gab es diagnostischen Aufwand, der sicherlich auf die Diagnose der PAH abzielte. Darüber hinaus sind die kardialen Erkrankungen mit Bisoprolol, Digitoxin, Amiodaron, Captopril und nicht zuletzt Marcumar behandelt worden.
    Ich bin der Meinung, dass diese Therapien dir Kodierung der Trikuspidalinsuffizienz rechtfertigen, auch wenn sie vielleicht eine unvermeidbare Folge der PAH ist.

    Vile Grüße
    Daggi

    Grüß Gott an alle,

    in unserem Haus gibt es stark divergierende Meinungen darüber, ob bei einem Patienten, der mit zunehmender Ruhe- und Belastungsdyspnoe, art. Hypertonie, KHK, intermitt. Arrhythmie bei Vorhofflimmern und bekannte Mitralinsuffizienz mit V. auf PAH aufgenommen wird und im Zuge der Diagnostik (RH-katheter, transthorakales Echo) eine primäre pulmonallarterielle Hypertonie, sowie eine Trikuspidalinsuffizienz festgestellt wurde, die Trikuspidalinsuffizienz als ND zu verschlüsseön ist. Bei dem Patienten wurde eine Ambrisentan-Therapie eingeleitet.

    Die Frage ist, handelt es sich bei der Trikuspidalinsuffizienz um einen \"abnormen Befund\" im Sinne der DKR oder ist sie im Sinne der SEG4 Empfehlung Nr. 26 als ND zu kodieren?

    Übrigens, mein Tipp für heute Abend: 3:1 für Deutschland :biggrin:

    Vielen Dank für Eure Meinungen,
    Daggi

    Allen leidgeprüften Mitstreitern wünsche ich zunächst für Sie persönlich ein gesundes und in der Sache ein erfolgreiches Jahr :biggrin:

    Hier mein Problem:
    Nach einer Einzelfallprüfung bekamen wir die Info des MDK nach Prüfung der VD, dass die Dauer der stationären Behandlung in vollem Umfang medizinisch nachzuvollziehen sei.
    Daraufhin haben wir die Aufwandspauschale gegenüber der KK geltend gemacht. Unsere Rechnung bekamen wir zurück mit dem Hinweis, dass der MDK im Rahmen eines Kassenwiderspruchs erneut mit der Begutachtung beauftragt worden sei. Das Prüfverfahren sei damit nicht abgeschlossen.
    Wie läuft so ein Kassenwiderspruch ab? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Wie haben wir uns zu verhalten, wenn ein anderer Prüfer zu einem abweichenden Ergebnis kommt?
    Bitte lassen Sie mich an Ihren Erfahrungen teilhaben. 8o

    Viele Grüße
    Daggi

    Hallo an alle,
    Tumorpatienten sind, wenn sie nicht kachetisch sind, so doch oft zumindest mangelernährt. Den Zustand der Mangelernährung lässt sich in einem Screening (NRS - Nutritional Risk Screening) ermitteln. Erhält der Patient daraufhin z.B. eine Ernährungsberatung und/oder hochkalorische Zusatznahrung ist dieser Mehraufwand mit E44 oder E43 zu kodieren.
    Das Ernährungsproblem bei Legen einer PEG würde ich auch mit R63.3 kodieren.

    Viele (heute sonnige) Grüße
    Daggi

    Hallo alle miteinander,
    dieses Positionspapier liegt dem MDK auch vor, veranlaßt ihn aber nicht, sich der dargelegten Auffassung anzuschließen. Wir argumentieren seit Jahren u.a. mit der Auffassung der DGP zu diesem Thema, kodieren seit Jahren die chron. resp. Insuffizienz als HD bei Einleitung und Kontrolle der NIV (und als ND bei entspr. BGA-Werten und O2-Gabe) und bekommen in schöner Regelmäßigkeit MDK-Gutachten auf den Tisch, in denen sich die GA auf ihre SEG4 zurück ziehen.
    Der MDK scheint hier gegen jede Argumentation resistent zu sein. Warum wohl?:schmunzel
    Nach unserer Kenntnis ist dieses Thema jetzt zur Entscheidung beim SG Dortmund anhängig. Wenn jemand mehr dazu weiß, bitte ich um Info. Wir sind uns wohl alle einig, dass eine dringende Klärung (hoffentlich im Sinne der Krankenhäuser)notwendig ist.

    Viele Grüße
    Daggi