Beiträge von PeterBrenk

    Hallo zusammen,

    nach genauerer Besichtigung der "Übermittlungsvereinbarung" vom 10.1.2003 bzw. deren Anlagen bleiben bei mir einige Fragen offen (zu deren Klärung die geballte Fachkompetenz dieses Forums sicher in gewohnter Weise beitragen kann...:look: :look: ):

    1. Soweit ersichtlich, werden "Abrechnungsdaten" (Seite 3) erst ab 2004 geliefert, ebenso "Entgeltdaten des Behandlungsfalls" (Seite 4).

    2. Was könnte mit dem auf Seite 5 unter 2. (Hinweis und Kodeliste) aufgeführten "Datei Info" gemeint sein? Das scheint sich auf den Absatz "Verfahrensinformation" auf Seite 3 zu beziehen.
    Es irritieren mich aber die Zeilen
    "D1.2002 - DRG Daten 1. Halbjahr 2002" bzw.
    "2002 - DRG Daten 2002"
    Müssen zum 31.3.2002 etwa doch gruppierte Daten aus 2002 geliefert werden?

    Danke

    PB

    Hallo Herr Jacobs,

    danke für diesen Hinweis (wie peinlich...hätte ich ja auch selber drauf kommen können). :rolleyes:
    Ich hatte natürlich nicht nach dem Begriff "Rückläufer" gesucht....

    viele Grüße
    P.Brenk

    Hallo zusammen,

    leider ist es mir bisher nicht gelungen, eine Meldung oder eine Belegstelle zu finden, woraus klar hervorgeht, daß das 12.Änderungsgesetz zum SGB V in der Bundesratssitzung vom 20.12. abgelehnt wurde d.h. daß eine Nachoptierung zum 31.12.2002 nicht mehr möglich ist.
    Ich verstehe die Berichterstattung so, daß dies der Fall ist, aber ich benötige eine nachweisbare Quelle.
    Es ist immer nur pauschal von den "Eilgesetzen zu Gesundheit und Rente" u.ä. die Rede. Die Seiten der Krankenhausgesellschaften sind nicht aktuell.
    Ich würde mich freuen, wenn jemand mir einen Hinweis auf irgendeine Quelle geben könnte, wo das klar dargestellt wird.

    (vor)weihnachtliche Grüße aus einem verhangenen und trübenLudwigshafen

    P.Brenk

    Hallo Herr Schmitt,

    es hat ein bißchen gedauert....
    Ihre Erläuterung ist natürlich stimmig! Heute habe ich zudem noch einen Vortrag von Herrn Roths von der DKG gehört, der das Ganze auch grafisch einleuchtend darstellen konnte.
    Also, ich denke, jetzt hab´ich es....
    :kangoo: :kangoo: :kangoo:

    (Zusätzlich verwirrend ist, daß sowohl sameday-Fälle als auch Einmalschläfer mit derselben Anzahl von Abschlägen gerechnet werden....)

    viele Grüße
    PB

    Hallo zusammen,

    welche Lesart trägt denn dem Diktum Rechnung, wonach für "jeden weiteren, _nicht_ erbrachten Belegungstag" ein Abschlag anfällt.
    Wenn 1 Belegungstag erbracht wurde, kann für diesen doch kein Abschlag anfallen....oder??

    In Anlehnung an die von Hr.Schmitt im angeführten thread dargestellt Tabelle der Abschäge sollte dann gelten
    (bei "erster Tag mit Abschlag"=4):

    1 Belegungstag - E an Tag 2 - 3 "nicht erbracht" - 3 Abschläge
    2 Belegungstage - E an Tag 3 - 2 "nicht erbracht" - 2 Abschläge
    3 Belegungstage - E an Tag 4 - 1 "nicht erbracht" - 1 Abschlag
    4 Belegungstage - E an Tag 5 - 0 "nicht erbracht" - kein Abschlag

    Mir brummt der Schädel....:(

    Grüße aus Mannheim!
    PB

    Hallo zusammen,

    vor einer Lösung zur Übermittlung kodierrelevanter Informationen von den Ärzten zu den Codern auf einem anderen Weg als durch den direkten Zugriff der Coder auf die Krankenakte kann nicht genug gewarnt werden!

    Zusammenfassend kann man sagen, daß jeder Zwischenschritt Informationsverluste generiert und besonders eine "Zettellösung" von Ärztin zu Coderin funktioniert wie das alte Kinderspiel "Stille Post".

    Man muß halt der Realität ins Auge sehen: Ärzte haben ungefähr eine Zillion wichtigere Dinge zu tun als ausgerechnet Diagnosen auf Zettel zu schreiben, damit irgendwo irgendwer damit irgendwie abrechnen kann.

    Im Rahmen eines kleinen Projekts haben wir an unserem Haus einmal untersucht, wie die auf Papier (Aufnahme- und Entlassmeldungen) übermittelten Daten vom Informationsgehalt der Krankenakte abweichen. Das Ergebnis ist mehr als erschreckend:
    - aus den Krankenakten ließen sich rund doppelt soviele Diagnosen kodieren wie mit den Meldebögen übermittelt wurden
    - rund ein Viertel der Diagnosen auf den Meldebögen war aufgrund Unleserlichkeit, zu unspezifischer Formulierung oder krudester Abkürzungen unbrauchbar oder führte sogar zu inhaltlichen Irrtümern bei der Kodierung
    - die restlichen Ergebnisse sind geheim...

    Mein Fazit: Coder und Krankenblätter gehören zusammen wie Dings und Bums oder wie Ulla und Schmitt.... :sex: :shock2:

    Schönes Wochenende!
    PB

    Hallo zusammen,

    mein Anliegen liegt irgendwo dazwischen:

    Die reine Lehre (DRG als Leistung des Gesamthauses) geht leider ins Leere :) da ein richtiger gestandener Chefarzt sich einen feuchten Kehrricht um die anderen Abteilungen schert (genauso wie um das Gesamthaus...).
    Er will nur und ausschließlich über "seine" DRGs informiert werden (wenn überhaupt)! :rolleyes:

    Andererseits muß es ja nicht gleich die interne Budgetierung sein. Ich suche "nur" eine Möglichkeit, verlegte Fälle so abzubilden, daß jeder Chef versteht, um was es geht und zugleich die Datenlage nicht allzu schräg wird. Man kann natürlich bei der Ermittlung der DRG-Kenndaten für z.B. eine chirurgische Klinik nicht einfach die intern verlegten Fälle (z.B. operative Intensivstation) weglassen!

    Alternativen wären:
    - Zuordnung der Gesamt-DRG zu jeder der beteiligten Abteilungen
    - Pseudo-Gruppierung von Pseudo-DRGs für jede Abteilung separat (halt ich für unsinnig)
    - Zuordnung jeder DRG zu einer einzigen Abteilung (aber nach welchem Algorithmus...siehe oben...)
    - ...... <--(hier bitte die RICHTIGE und SINNVOLLE Methode einfügen)

    Schönes Wochenende allerseits!

    PB

    Hallo zusammen,

    das ist ja ein interessantes Thema! Auch bei uns sind Coder geplant....

    Was für ein Personalschlüssel ist denn realistisch?
    (Wir planen für ein Haus der Maximalversorgung mit 1000 Betten und 36000 Fällen/Jahr im ersten Schritt 8 Vollkräfte.)

    viele Grüße
    PB

    Hallo Herr Konzelmann,

    ein dankenswerter und hilfreicher Hinweis!

    :defman: KFPV: "Im Fallpauschalen-Katalog ist der erste Tag, für den ein Abschlag vorzunehmen ist, auszuweisen. Dieser ist zu ermitteln, indem von der unteren Grenzverweildauer ein Tag abgezogen wird."

    Etwas verwirrend ist es aber schon, daß trotzdem im FP-Katalog über der entsprechenden Rubrik "Untere Grenzverweildauer" steht.....

    Was würde das nun für den Beispielfall bedeuten?
    (erster Tag mit Abschlag: 4, bei Entlassung am Tag nach Aufnahme werden wieviele Abschläge fällig - 3 oder 4?)

    Haben es eigentlich alle außer mir inzwischen kapiert???

    viele Grüße
    PB

    Hallo Jörg,

    vielen Dank fürs Nachrechnen!!

    Mit 3.) habe ich allerdings wirklich ein Problem:?(
    Laut KFPV :defman: "ist für den dafür im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen Tag und jeden weiteren, _nicht_ erbrachten Belegungstag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen".
    Der eine Belegungstag im Beispiel ist ja immerhin erbracht, also sollten eigentlich nur Abschläge für die Tage 2,3 und 4 fällig werden.

    Beim Nachgruppieren mit den Online-Groupern fällt folgendes auf:
    (Beispiel-DRG: B70A, uGVD=4, Aufn: 1.1.2003, Entl: 2.1.2003,
    = 1 Belegungstag)

    Der GTI-Grouper ermittelt 4 Abschläge (keine Angabe zur uGVD).

    Der 3M-Grouper ermittelt ebenfalls 4 Abschläge, ABER gibt die uGVD
    für B70A mit 5(!) Tagen an. 8o

    Was nun?

    viele Grüße zurück aus Mannheim

    PB