Beiträge von PeterBrenk

    Hallo Forum,

    ich würde gerne wissen, wie andere Häuser bei bestimmten Leistungen verfahren. So wurde bisher z.B. beim Magenband häufig vom Patienten die Kosten für das Implantat getragen, weil die Kassen nicht eintraten.
    Im Kalkulationsdatensatz sind bei fast 50% der Fälle der K04Z die OPS-Ziffern für das gastric banding angegeben, trotzdem sind die Implantatkosten nur mit rund 185EUR kalkuliert. Das InEK schreibt dazu auf meine Anfrage, daß eine Einzelkostenerfassung für Implantate nicht bei allen Häusern durchgeführt werde und deshalb Kosten mittels pauschalierender Methoden auf Fälle verteilt werden - das ist ja alles hinlänglich bekannt.
    Deutlicher wird das noch bei den Penisprothesen: Hier ist für die M03Z keine einzige entsprechende OPS-Ziffer im Kalkulationsdatensatz enthalten, die Implantatkosten sind demnach auch nur mit rund 77EUR kalkuliert.

    Was also tun?
    - die Leistungen nicht mehr erbringen, weil man drauflegt?
    - die Leistungen weiter erbringen, obwohl man drauflegt?
    - die Leistungen nur für Zahlungskräftige erbringen?
    - von Patienten Zuzahlungen für die Implantate verlangen (ist das rechtlich überhaupt möglich)?

    Gibt es Modelle, wie das gehandhabt werden kann?

    (Auf Allgemeinplätze wie \"das ist alles pauschaliert\" oder \"mal die Kalkulation fürs nächste Jahr abwarten\" bitte ich zu verzichten).

    Viele Grüße
    PB

    Hallo Herr Selter,

    vielen Dank für die Klarstellung.
    Das heißt also, daß bei Verlegung eines BG-Falles vom Allgemeinkrankenhaus in eine BG-Klinik Abschläge anfallen (können), auch wenn der Fall in den beiden Kliniken (wenn auch mit dem selben Kostenträger) unterschiedlich abgerechnet wird.

    Grüße
    PB

    Hallo Forum,

    hier mal wieder eine spannende Frage:
    Wenn man (z.B. im Rahmen einer nicht-drittmittelfinanzierten Studie)
    ein innovatioves Verfahren anwendet, das möglicherweise bei den Kassen nicht auf der Liste der erstattungsfähigen Therapien steht, aber im OPS kodierbar ist....was dann? Kodieren oder nicht kodieren?

    Konkret geht es um die Entnahme, Aufbereitung und Transfusion von Stammzellen nach einem akuten Herzinfarkt. Das wäre kodierbar und würde den Fall natürlich in die A15 befördern.

    Viele Grüße
    PB