Beiträge von Danie

    Hallo alle zusammen,

    ich hoffe mir kann hier im Forum weiter geholfen werden.

    Das Gutachten kommt mit primärer Fehlbelegung wieder." ambulant abzurechnen" Soweit so gut. Das Problem ist aber, das wir gar nicht alles ambulant wegen der fehlenden Ermächtigung abrechnen dürfen. Also wird der Abrechnungsfall auf vorstationär gewandelt. Bisher auch kein Problem gewesen. Neuerding weigern die Kassen wenigstens den vorstationären Satz zu bezahlen. Mit der Begründung im Gutachten steht ambulante Abrechnung. Ist das so rechtens?? Zudem kommt noch dazu , das manche Gutachten erst im nächsten Quartal einfliegen und somit über die KV gar nicht mehr abgerechnet werden können! :whistling: ?(

    Wer hat noch das Problem ...und wie geht Ihr damit um ?( ?( Vielen Dank im Voraus