Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich muss das Thema protrahierte Geburt nochmals aufgreifen. Meine Frage wurde hier im Forum noch nicht beleuchtet, war jedoch bei eine MDK-Prüfung im Krankenhaus ein Streitpunkt zwischen Gynäkologen und MDK.
Dass die 18 Stunden-Regel medizinisch wenig sinnvoll ist, wurde schon zur Genüge diskutiert.
Wir hatten jedoch einen Fall, wo 9 h 13 min cervixwirksame Wehen dokumentiert sind. Die Patientin hatte jedoch auch dokumentiert schon vorher Wehen, die allerdings nicht cervixwirksam waren. Bei Berücksichtigung von nicht cervixwirksamen Wehen + cervixwirksame Wehen kämen wir über 18 h. (Austreibungsperiode war übrigens 4 h).
Unsere Gynäkologen sagen, wenn die DKR eng auszulegen sind, dann bitte auch so, dass in der DKR nicht über 18 h cervixwirksame Wehen, sondern nur über 18 h Wehen überhaupt gefordert werden. (Im Krankenhaus war die Patientin über den gesamten Zeitraum über 18 h)
Wenn man die DKR streng auslegt, hätten unsere Gynäkologen ja Recht, von cervixwirksam steht in der DKR nichts.
Der MDK sieht das natürlich anders.
Ich bin kein Gynäkologe, deshalb meine Frage:
Gibt es aus gynäkologischer Sicht rein medizinische Gründe, dass für die 18 h tatsächlich nur cervixwirksame Wehen zählen und das deshalb in der DKR keiner Erwähnung bedarf?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
MC1