Beiträge von Medizin-Controller1

    Hallo,

    leider habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Die Kassen bitten um Weiterleitung der Unterlagen im geschlossenen Umschlag an den MDK bzw. der MDK fordert direkt an. Die \"großen\" Kassen lassen den MDK in ihre Geschäftstelle kommen und legen den MDK-Ärzten dann die Umschläge vor. An die Kassen selbst verschicken wir selbstverständlich keine medizinischen Unterlagen.
    Problematischer sind aus meiner Sicht die Privatkassen. Hier fordert die Kasse direkt an. Regelmäßig müssen wir hier zunächst die Schweigepflichtsentbindung anfordern, die meist nur ungern verschickt wird. (Denn damit erfährt ja der Versicherte, daß seine Kasse Einsicht in die Unterlagen erhält). Manche Privatkassen fordern dann gleich mal beim Hausarzt unseren Arztbrief an, der natürlich nicht alle Details zu Nebendiagnosen enthält. Das führt dann zu ärgerlichen Einspüchen.
    Auch die Entscheidung des Beratungsarztes der Privatkassen wird nur indirekt (z. T. offensichtlich falsch)im Schreiben der Kasse zitiert. Die von uns (mit Zustimmung des Pat.) geforderte Kopie des Gutachtens mit Bezug auf das BSG-Urteil (Gutachten ohne Untersuchung)wurde mit der Begründung abgelehnt, daß kein Gutachten erstellt wurde, sondern nur eine Beratung erfolgte und diese Unterlagen dürfte niemand einsehen.

    MfG

    MC

    Hallo Herr Selter, hallo Forum,

    meist wird doch bei Pat. mit Vorhofflimmern das Falithrom nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch niedermolekulares Heparin in höherer Dosierung als zur Thromboseprophylaxe ersetzt.
    In diesem Fall kodieren wir I48.11, denn das Standartvorgehen wurde in diesen Fällen ja beeinflußt (Umsetzen von Falithrom auf Heparin, meist auch Beginn der Neueinstellung auf Falithrom postoperativ noch während des stationären Aufenthaltes). Den Gedankengang konnte der MDK bisher auch nachvollziehen.

    MfG

    MC

    Hallo liebe Kollegen im Forum,

    ich würde gern mal wieder ein Thema zur Diskussion stellen, daß sicher viele bewegt.
    Wir bekommen, wie sicher die Meisten hier im Forum, besonders von den \"großen\" Kassen massenweise MDK-Anfragen.
    Sobald bestimmte Diagnosen (Harnwegsinfekt, Senilität, Elektolytentgleisungen etc.) auftauchen, kann man schon auf die MDK-Anfrage warten. Obwohl wir in der o. g. Fällen schon immer Resistogramm, Laborbefunde und Kopien von (wesentlichen Teilen)Kurve und Pflegedokumentation mitschicken, die die Diagnosen belegen (und der MDK auch akzeptiert) fragen die Kassen immer wieder an. Eine Einzelfallprüfung scheint mir das nicht mehr zu sein. Da wir nichts zu verbergen haben, hat mich das bisher aber nicht gestört.
    Mittlerweile fordern die Kassen jedoch zunehmend Kopien von Unterlagen, die aus meiner Sicht über das normale Maß hinausgehen. So z. B. die komplette Kopie der ITS-Kurve bei Patienten die 40 Tage und länger auf ITS lagen, Kopien der kompletten Pflegedokumentation, des kompletten Partogramms (zum Nachweis der Wehenschwäche)etc. Mich stört hier eigentlich die Forderung \"komplette Kopie\" (die für die ND wesentliche Teile sollten doch reichen). Mal abgesehen davon, daß diese Unterlagen wegen des Formats nicht so leicht zu kopieren sind, entstehen erhöhte Kopierkosten. Erhielten wir früher von den Kassen noch Freiumschläge zum Versand an den MDK, so verschicken wir heute die Unterlagen selbst und wegen der Anzahl der geforderten Kopien sind es praktisch nie Standartbriefe von 20 g.
    Ist in solchen komplexen Fällen nicht eher zu fordern, daß der MDK die Akte vor Ort einsieht. Wie gesagt, wir haben nichts zu verbergen und im Gespräch kann man Dinge klären, die sonst Rückfragen über die KK oder Einsprüche erfordern.
    Wie sieht es bei anderen Krankenhäusern aus? Gibt es alternativ rechtlich eine Möglichkeit, den KK die über das normale Maß hinaus gehenden Kopierkosten in Rechnung zu stellen (vgl. Anfragen d. Amtes für Familie und Soziales oder Privatversicherungen bei Anfragen zum Risikoprofil bei Abschluß von Neuverträgen durch Versicherte etc.).
    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

    MC

    Hallo Forumsmitglieder,

    hatte heute eine MDK-Prüfung, die sehr aufschlußreich war.
    Ein (höhergradiges) Vitium, das in einer Echokardiographie diagnostiziert wurde, ist akzeptiert worden. Die Patientin wurde wegen Herzinsuffizienz (u.a. infolge des Vitiums) aufgenommen und klinisch war ein Herzgeräusch auffällig, was das Echo veranlaßt hat.
    Wurde uns in der Vergangenheit hier regelmäßig die Diagnose gestrichen (Echo sei Routine und keine Ressource etc.), wurde sie jetzt akzeptiert.

    Ich konnte mich jetzt in meiner Argumentation auf ein Buch stützen, wo genau so ein Beispiel angegeben ist.
    Weiterhin kann man in diesem Buch nachlesen:

    \"Wichtig: Es gibt keine Vorgaben zur quantitativen Höhe des Ressourcenverbrauchs, den eine Nebendiagnose nach sich ziehen muss.\"

    Diese Aussagen stammen aus einem Buch, das der MDK selbst mit verfaßt hat:
    \" Zeuner, Martin/Peiseler, Götz-Johannes (Hrsg.)DRG-Verschlüsselung in der Inneren Medizin, Praktische Kodierbeispiele zu den häufigsten Konstellationen Deutscher Ärzte-Verlag \"
    (Autor: Dr. med. Martin Zeuner, Ressortleiter Versorgungsstrukturen
    Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bayern und viele andere MDK-Ärzte aus Bayern)
    Also gute Argumentationshilfe bei Diskussionen. Empfehlenswerte Lektüre

    Viele Grüße aus Sachsen

    M. H.