Hallo,
leider habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Die Kassen bitten um Weiterleitung der Unterlagen im geschlossenen Umschlag an den MDK bzw. der MDK fordert direkt an. Die \"großen\" Kassen lassen den MDK in ihre Geschäftstelle kommen und legen den MDK-Ärzten dann die Umschläge vor. An die Kassen selbst verschicken wir selbstverständlich keine medizinischen Unterlagen.
Problematischer sind aus meiner Sicht die Privatkassen. Hier fordert die Kasse direkt an. Regelmäßig müssen wir hier zunächst die Schweigepflichtsentbindung anfordern, die meist nur ungern verschickt wird. (Denn damit erfährt ja der Versicherte, daß seine Kasse Einsicht in die Unterlagen erhält). Manche Privatkassen fordern dann gleich mal beim Hausarzt unseren Arztbrief an, der natürlich nicht alle Details zu Nebendiagnosen enthält. Das führt dann zu ärgerlichen Einspüchen.
Auch die Entscheidung des Beratungsarztes der Privatkassen wird nur indirekt (z. T. offensichtlich falsch)im Schreiben der Kasse zitiert. Die von uns (mit Zustimmung des Pat.) geforderte Kopie des Gutachtens mit Bezug auf das BSG-Urteil (Gutachten ohne Untersuchung)wurde mit der Begründung abgelehnt, daß kein Gutachten erstellt wurde, sondern nur eine Beratung erfolgte und diese Unterlagen dürfte niemand einsehen.
MfG
MC