Beiträge von Sneze

    Hallo liebes DRG forum,

    8) unser Problem stellt sich wie folgt dar:
    Eine Patienten, die in der gynäkologischen Abteilung mit Frustranen Kontrakionen ab 37. vollendeter Schwangerschaftswo. aufgenommen wurde, wurde vom 02.05.04-03.05.04 stationär behandelt. Diesen Fall haben wir als eigenständigen Fall in der Gynäkologie laufen.

    Am 06.05.04 folgte erneute stat. Aufnahme in der Geburtshilfe, Resultat, Spontangeburt.Entlassung erfolgte am 07.05.04.

    Die Krankenkasse argumentiert, dass aus beiden Fällen ein Fall abgerechnet werden soll, obwohl für den 1. Aufenthalt eine DRG O64B Frustrane Wehen, ein Belegungstag vorgegeben wird. Wie sollen wir uns hier verhalten???

    ?( Ich habe ein kleines Problem mit der Abrechnung der Überlieger Patienten. Unser Abrechnungssystem weist bei Überliegern, welche über die OGVD 2003 in das neue Jahr 2004 gelegen haben, mit unterschiedlichen Zuschlägen aus. Meines Erachtens ist dies nicht richtig, da Tag der Aufnahme ausschlaggebend für die Berechnung der DRG ist, demnach das Jahr 2003, somit müsste eine durchgänige Abrechnung auch mit den Tagen im neunen Jahr mit dem alten Basisfallwert berechnet werden...???

    Kann mir jemand hierzu weiterhelfen?!