Beiträge von BiancaA

    Hallo,

    wir haben ebenfalls das Katarakt-Problem bei der Abrechnung als §115b-Leistung.

    Wir rechnen diese Leistung ebenfalls nach dem Abschnitt 3 ab. Es handelt sich bei unseren Katarakt-OPS eindeutig um den Eingriff als Phakoemulsifikation. Leider gibt es allerdings im OPS-Katalog keine Unterscheidung für die beiden verschiedenen OP-Verfahren. Im stationären Bereich verschlüsseln wir immer die 5-144..., obwohl es sich um das Verfahren der Phakoemulsifikation handelt. Im ambulanten Bereich dürften wir dann jedoch diesen bzw. gar keinen Schlüssel verwenden.

    Problematisch oder?

    Hat noch jemand eine andere Lösung?

    Schöne Grüße
    MHOS

    Hallo GeRo,

    wir gehen davon aus, dass die KK auf jeden Fall etwas ausgliedern werden. Eine Nicht-Ausgliederung wird bestimmt nicht von den KK akzeptiert. HAt bereits ein KH Erfahrungen diesbezüglich sammeln können.?

    Hallo,

    nach der Auskunft vom DIMDI ist die Z76.3 beim Patienten zu verschlüsseln.

    Wir werden uns ebenfalls eigenständig Kriterien mit den Chefärzten erarbeiten. Könnten uns die KRiterien in der Pädiatrie für die medizinisch notwendige Mitaufnahme z.B. so vorstellen:
    1. alle Kinder bis zum 3. Lebensjahr
    2. Kinder mit chronischen Erkrankungen
    3. Eltern müssen bezogen auf die Erkrankung eine Therapie/Versorgung erlernen.

    Achtung:
    Es handelt sich hier nicht um zusätzliche Erlöse. Es muss in der Budgetverhandlung eine Budgetausgliederung stattfinden. Mindererlöse sind nicht ausgleichsfähig.

    Da wir noch nicht wissen, wie der MDK mit der Überprüfung umgeht, wollen wir das sehr restriktiv handhaben.
    Angeblich soll der MDK die Auffassung vertreten, dass es fast keine medizinische Notwendigkeit bei der Mitaufnahme in der Pädiatrie aufgrund eines Lebensalters gibt.

    Vielleicht kann sich hier im Forum jemand vom MDK bzw. der KK dazu äußern.....

    Schöne Grüße
    aus Osnabrück