Hallo,
wir haben ebenfalls das Katarakt-Problem bei der Abrechnung als §115b-Leistung.
Wir rechnen diese Leistung ebenfalls nach dem Abschnitt 3 ab. Es handelt sich bei unseren Katarakt-OPS eindeutig um den Eingriff als Phakoemulsifikation. Leider gibt es allerdings im OPS-Katalog keine Unterscheidung für die beiden verschiedenen OP-Verfahren. Im stationären Bereich verschlüsseln wir immer die 5-144..., obwohl es sich um das Verfahren der Phakoemulsifikation handelt. Im ambulanten Bereich dürften wir dann jedoch diesen bzw. gar keinen Schlüssel verwenden.
Problematisch oder?
Hat noch jemand eine andere Lösung?
Schöne Grüße
MHOS