Hallo ToDo, hallo Forum,
ich kann leider nicht mit Rechtsquellen o. ä. dienen, würde jedoch gern mal meine Meinung äußern. :d_gutefrage:
Da der Aufenthalt im Krankenhaus B unter 24 lag, wäre doch eine Verbrinung nicht auszuschließen? Und wärend die Mutter noch in Krankenhaus A in stationärer Behandlung war, erscheint es mir nicht plausibel, dass das Neugeborene dann aus Krankenhaus B (nach Hause) entlassen worden sein.
Wenn eine Verbringung ausgeschlossen ist, würde ich es vielmehr als eine Rückverlegung sehen. D. h. Krankenhaus A kann die FP 16.01 bis zum Ablauf der GVD abrechnen, nach Ablauf Pflegesätze und Krankenhaus B die DRG und Verlegungsabschläge.
Bin gespannt auf die Meinungen des Forums.
:p
Frau Lottermann