Beiträge von medcomkh

    Verlegungsabschlag/Meinungsdifferenzen mit Kostenträger:
    Folgender Fall:
    Patient hat eine bekannte Schlafapnoe und ist mit CPAP-Gerät versorgt. Er hat Anfang Januar 2007 einen Aufnahmetermin in einem auswärtigen Schlaflabor vereinbart. Unabhängig davon wird er am 10. Januar 2007 in unserem Hause als internistischer Notfall aufgenommen und bis 17. Januar 2007 17:00 Uhr behandelt. Nach Entlassung bei uns wird er am nächsten Tag um 11:00 Uhr in einem auswärtigen Schlaflabor als Ein-Tagesfall unter 24 Stunden stationär aufgenommen.
    Der Kostenträger verlangt jetzt einen Verlegungsabschlag von uns und argumentiert, die Aufnahme des Patienten im auswärtigen Schlaflabor sei als Verlegung zu betrachten.
    Nach gesundem Menschenverstand will mir diese Verfahrensweise nicht einleuchten. Ich sehe hier vielmehr eine Umkehrung der im Leitfaden der Spitzenverbände unter 2.13.2 beschriebenen Verlegung unter 24 Stunden.
    Wer einen solchen Fall schon einmal erlebt? Wie wurde verfahren?
    Mit freundlichen Grüßen
    medcomkh

    Hallo Forum,
    folgender Fall:

    1. Aufnahme 09.08. - 11.08.2004, DRG L41Z, Partition A
    2. Aufnahme 12.08. - 21.08.2004, DRG N07Z, Partition O
    3. Aufnahme 01.09. - 03.09.2004, DRG L07B, Partition O

    Krankenkasse möchte Fallzusammenlegung: 1 und 3

    OGVD von 1 ist überschritten, 30 Tage-Frist gilt noch.
    Nach meiner Meinung besteht keine direkte Abfolge von 1 zu 3 wie im Ablaufschema der \"Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004\" gefordert.
    Wer hat Recht?

    Medcomkh