Beiträge von Zabi

    Hallo liebes Forum

    Nachdem ich bei der Kasse nachgefragt habe,warum wir
    die Rückzahlungsaufforderung bekommen haben,wurde das
    Gutachten wohl einer Vorgesetzten gezeigt.Diese bezieht
    sich aber auf den letzten Satz wo ja steht,zweiter
    Aufenthalt bei uns nicht gerechtfertigt.(Wahnsinn!!)
    Wir gehen also jetztin den Widerspruch.
    Mal sehen wie es weiter geht.

    Schöne Grüße
    Zabi

    Hallo liebes Forum,

    Bisher habe ich eigentlich immer gedacht,das der
    diab.Fuß mit der E11.70 verschlüsselt wird.Doch
    wurde mir von einer Kasse gesagt,wenn nur eine Komplikation
    vorliegt sollte ich die E11.50 kodieren.Und da
    waren sie wieder meine Probleme mit dem D.m.
    Folgener Fall liegt mir nähmlich jetzt vor.
    Pat. kommt(lt.Arztbrief) mit diab.Fußsyndrom Typ C
    mit infizierter Zehennekrose.Vorfußphlegmone mit
    Staphy.aureus und Enterococcus faecalis.Es wurse eine
    DSA gemacht wo die pAVK auch bestätigt wurde mit zwei
    hochgradigen Stenosen.Es wurde eine perkutane Dilatation
    durchgeführt.Eine Zehenamputation wurde ersteinmal
    vom Pat.abgelehnt.
    Da vom Arzt die Diagnose diab.Fußsyndrom gestellt,wurde
    die E11.70 als HD gewählt.Muß ich jetzt dann aber doch
    die E11.50 wählen,da \"nur\" eine Dilatation erfolgte??
    Verbandswechsel wurde wegen der Phlegmone auch durchgeführt.

    Bin durch die Aussage der Kasse verunsichert.
    Bei uns wurde bisher immer E11.70 gewählt.

    Gruß
    Zabi

    Hallo liebes Forum

    Wie verhält es sich bei einer Adoption?Bei uns werden die
    Babys dann auf die Neo-Station verlegt.Gibt es weitere
    Kodes die man mit angeben kann/sollte,oder bleibt es
    bei der Z38.0 ??

    Gruß
    Zabi

    Hallo

    Sicherlich haben wir auch eine internistische Abteilung,
    aber die Zometatherapie als Notfall abzurechnen wäre doch
    jetzt,nachdem schon überprüft,wahrscheinlich nicht so
    günstigt.Also werden wir mal ein nettes Telefonat mit der
    Kasse führen,und dann hoffentlich vorstationär abrechnen
    können.Das ist glaube ich die sauberste Lösung.
    In Zukunft müssen die Pat. natürlich in eine onkologische
    Praxis.

    Schönen Gruß
    Zabi

    Hallo F.Killmer und Kurt

    Ich dachte ja auch schon an vorstationär.Aber von der
    Kasse kam jetzt der Bescheid zur ambulanten Abrechnung.
    Ambulant dürfen wir aber nur eigentlich chirugische Notfälle und
    die Versorgung von Herzschrittmachern abrechnen.(So wurde es
    mir gesagt)Kann ich nun einfach den Fall ambulant abrechnen?
    In Zukunft müssen die Pat. sowieso in die onkologische Praxis.
    Also ambulant oder Vorstationär?? Was ist besser?
    Schönen Dank schon mal für die EBM Nummern.


    Mit freundl.Gruß

    Zabi

    Hallo liebes Forum

    Wie kann man eine Zometatherapie ambulant abrechnen?
    Bei uns wurden bisher Pat. mit einer Zometatherapie
    stationär behandelt.Es war nur eine Frage der Zeit
    bis das natürlich nicht mehr geht.Jetzt haben wir die
    Aufforderung der Kasse das ambulant abzurechnen.
    Aber wie???Ich habe mit der ambulanten Abrechnung eigentlich
    nichts zutun.Unser Haus hat auch \"nur\" eine Notfallambulanz.
    Welche Nummern muss man in einem solchen Fall nehmen??

    Schönen Gruß

    Zabi

    Hallo Claudia,
    War mir da auch sicher,da aber unser Programm ständig
    die Rechnung mit Abschlag erstellte war ich doch sehr
    verwirrt und konnte es mir nicht erklären.
    Am Montag stellte sich dann herraus das unser Programm
    Probleme hatte.Die Rechnung kam dann korekt ohne Abschlag
    raus.Das schöne daran ist,das Computerprogramme auch Fehler
    machen.Man kann ihnen ebend auch nicht immer trauen.

    Ein schönes Wochenende wünscht
    Zabi

    Hallo alle zusammen,

    Habe mal wieder eine Frage Zwecks Verlegungsdiagnose.
    Pat. wird zu uns verlegt nach Knie-TEP OP,mit einer
    Infektion des Knie. Es hat sich eine Nekrose auf der
    OP-Wunde gebildet.Bei uns soll nun die weitere Therapie
    erfolgen.
    Nun sind sich die Ärtze nicht ganz einig.
    1.Ist es wohl eigentlich eine Garantieleistung des anderen KH.
    2.Was ist jetzt HD?
    Pat. liegt noch bei uns und nun soll ich schon mal den Fall
    \"durchrechnen\",wie es am besten(korrekt) geht.
    Ich würde die M17.1 als HD setzen,da Verlegung erfolgte
    und es sich um Folgezustand handelt.Oder muss T81.4 HD
    sein??
    Habe mit diesem Fall schon einigen Ärger und würde mich über
    schnelle Hilfe freuen.

    Gruß
    Zabi

    Hallo

    Bei uns wird das so gehandhabt,das die Dialyse ihre Langzeitpat.
    die bei uns stationär liegen,selbst mit der KV abrechnen.
    Die Heimversorgung/Dialyse liegt bei uns auf dem Gelände,so das das
    ganz gut klappt.Wir rechnen nur Dialysen ab die bei uns selbst
    erbracht werden.Die Z99.2 geben wir aber auch mit,jedoch nicht
    die Prozedur,da die Leistung ja mit der KV durch die Dialyse
    abgerechnet wird und wir für die Dialyse keine Rechnung erhalten.

    Gruß

    Zabi

    Hallo,
    habe ähnliches Problem,bin am grübeln ob dann nicht die Z48.8
    als HD in Frage kommt.Pat. kommt mit Verdacht auf einen
    Shuntverschluss,es erfolgt die Anlage eines Prothesenshuntes
    als Schlinge am Unterarm.Laut DKR 0912c Aufnahme zum Verschluss...
    dann Z48.8 .Kann man dann überhaupt hier T82.5 als HD machen??
    Es ist auch Erlös relevant.HD T82.5 = DRG F08B(RG 2,754)
    HD Z48.8 = DRG Z01A(1,759).Bin dadurch doch verunsichert.

    Bin mal wieder für jeden Rat dankbar.

    Zabi