Beiträge von DRG-Schlumpf

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage: Die intraoperative Navigation im Bereich der Neurochirurgie wird kodiert mit 5-988.x? Oder gibt es da noch etwas anderes? Erlösrelevant ist das aus meiner Sicht nicht.

    Hat irgendjemand von Ihnen eine Idee, ob man für diese Navigation irgendein zusätzliches Entgelt vereinbaren kann?

    Viele Grüße vom

    DRG-Schlumpf

    von Substitution ist nicht die Rede. Für Wechsel-OPs gilt die Mindestmenge schlichtweg nicht.

    D. h. mit 45 Implantationen und 6 Wechseln würden Sie die Mindestmenge unterschreiten und im Folgejahr (sofern Sie keine Ausnahmen reklamieren können) die Implantationen nicht mehr erbringen dürfen.

    Die Wechsel sind nicht betroffen, d. h. die Mindestmengenvereinbarung verbietet Ihnen nicht, Wechsel-OPs weiterhin durchzuführen. Das führt manchmal zu solch absonderlichen Situationen, dass z. B. der tollste Wechsel-Operateur keine Erstimplantationen durchführen darf.

    Eigentlich führt es zu der absonderlichen Situation, dass derjenige, der nach der MM-Regelung nicht genügend Knie-TEPs implantiert um diese in ausreichend guter Qualität zu erbringen, Wechseloperationen machen darf - da ist die Qualität wohl nicht so wichtig....

    Guten Tag,

    ich sehe dies genauso wie merguet. Wir handhaben das inzwischen auch so, dass wir etwas "sinniges" schicken und dann ist die Rechnung fällig und wenn diese nicht gezahlt wird, erst Drohung und dann Klage. Man muss sich wehren!

    Außerdem lehnen wir inzwischen auch den Falldialog fast generell ab, da auch dieser dazu missbraucht wird, den MDK zu umgehen.

    Grüße vom

    DRG-Schlumpf

    Hallo Herr Horndasch,

    warum glauben Sie, dass man das einklagen muss? Haben Sie Erfahrungen damit? Bei einer Dokumentation mit Handzeichen auf Papier kann ich doch auch theoretisch das zweite Handzeichen fälschen, oder? Oder ich könnte mich zweimal am PC anmelden mit einem anderen User und die Daten fälschen. Der Fantasie sind hier ja keine Grenzen gesetzt. Oder würde man pauschal Betrug vermuten, wenn man sich zu einer Dokumentation entschließt?

    Viele Grüße

    vom DRG-Schlumpf

    Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

    bisher dokumentieren wir die PKMS Komplextherapie auf Papier. Die Hürde für die Online-Dokumentation ist das zweite Handzeichen bei verschiedenen Pflegetätigkeiten, weil für die Doku des zweiten Handzeichens immer eine "Ummeldung" am PC erforderlich ist. Aus meiner Sicht wäre es aber auch korrekt, wenn der "Angemeldete" im einem Freitextfeld dokumentiert, wer der zweite Pflegende war. Sehen Sie das auch so? Gibt es Erfahrungen mit dieser Art von Dokumentation?

    Viele Grüße vom

    DRG-Schlumpf

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich habe in letzter Zeit mehrfach MDK-Gutachten in der Hand gehabt, bei die Merkmale "drei aus fünf"... manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität... als erfüllt gesehen worden sind. Auch die komplette Dokumentation war korrekt. Unter der Fragestellung "Bestand die medizinische Notwendigkeit der Aufnahme in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung" war die Antwort zu lesen: Nach den KH-Unterlagen war die stationäre Behandlung nach §39 SGB V nicht notwendig, weil zur Erbringung der diagnostischen/therapeutischen Leistungen nicht die besonderen stationären Mittel eines Krankenhauses erforderlich waren.

    Bisher dachte ich, dass die erfüllten Merkmale (siehe oben) gleichzeitig auch die Indikation seien. Was soll denn bei einem chronischen Schmerzpatienten, der geplant zu einer multimodalen Schmerztherapie aufgenommen wird, an "akutem stationären Behandlungsbedarf bestehen"?

    Wer kann mir helfen???

    Mit sonnigen Grüßen

    der DRG-Schlumpf