Beiträge von MzW

    Ein guten Tag wünsche ich,

    die Einstellungen, welcher Text von ID DIACOS an das KIS zusätzlich zum Code übergeben wird, können die Administratoren in der Datei "config.exe" unter der Rubrik Suche->Suche->Übernahme einstellen. Hier gibt es die 3 Varianten "Eingabe-Text", "ID-Katalog-Text" und "Amtlicher Text". Zudem können sie einstellen, ob Sie als Nutzer es auch selbst steuern können.
    Dann finden Sie diese Auswahl in der obersten Buttonleiste von ID DIACOS, also der zweiten Zeile.

    Ansonsten kann der ID-Support auch gerne kontaktiert werden.

    Schöne Grüße

    J. Meyer zu Wendischhoff

    Guten Morgen,

    doch, die Tagesentgelte, jetzt "ergänzende Tagesentgelte" genannt, finden sich in Anlage 5 des PEPP-Kataloges.

    Im Definitionshandbuch sind sie (noch?) nicht enthalten, allerdings wird es aufgrund eines kurzfristigen Beschlusses der Selbstverwaltungspartner am 23.09.2014 Bestandteil des zertifizierten Groupers sein, diese "ET"s zu ermitteln (s. Mitteilung auf InEK-Homepage).
    In Analogie zu den bisherigen Vorschlägen sind übrigens auch für Kinder entsprechende Codes eingeführt worden.

    Allen Lesern eine gute Woche, :)

    MzW

    Hallo Control-Lord und O. Katterbach,

    es lässt sich doch auch mit dem Handbuch verifizieren. Entscheidend ist hier die Funktion "Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen", die im PEPP-Handbuch allerdings erst ab Seite 199 beschrieben ist.
    Bei dem von Ihnen beschriebenen Fall ist die zweite Bedingung der Funktion erfüllt, nämlich eine "Hauptdiagnose affektive, neurotische, Belastungs-, somatoforme oder Schlafstörungen" (hier die F43.2 Anpasungsstörung) und als Nebendiagnose eine (verkürzt) akute Intoxikation [akuter Rausch] durch die F1?.0.

    Dadurch gerät der Fall in eine Sucht PEPP, was ja inhaltlich auch nachvollziehbar ist, obwohl die akute Abhängigkeitsdiagnose nur eine Nebendiagnose ist.

    Die "Treffer" sind in anhängendem Bild mal grün dargestellt.

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.

    Herzlichen Gruß.

    Seit dem 06.03.2014 gibt es eine Klarstellung des DIMDI zur Berechnung des komplexen Entlassungsaufwandes:

    leider nicht unter den FAQs, sondern unter "Hinweise Psych-Komplexcodes".

    Der Link lautet: http://www.dimdi.de/static/de/klas…-psychkodes.htm

    Der Text lautet konkret:

    "Kodebereiche 9-645 ff. und 9-692 ff.


    Bei der Kodierung des indizierten komplexen Entlassungsaufwandes, differenziert nach Berufsgruppen (9-645 ff. für Erwachsene, 9-692 ff. für Kinder und Jugendliche), sollte Folgendes beachtet werden:

    Erbringen sowohl Berufsgruppen aus dem Kodebereich 9-645.0/9-692.0 (Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen) als auch solche aus dem Kodebereich 9-645.1/9-692.1 (Ärzte und/oder Psychologen) entlassungsrelevante Leistungen, werden sämtliche Zeiten addiert. Für die Gesamtzeit ist dann der Kode anzuwenden, der denjenigen Berufsgruppen entspricht, die zusammen den größeren Anteil der Leistungen erbracht haben. Ist der Aufwand der Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen einerseits und der Ärzte und/oder Psychologen andererseits gleich groß, wird immer der Kodebereich 9-645.1/9-692.1 für Ärzte und/oder Psychologen angewendet.
    Beispiel 1:

    Es wurden 6 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Ärzten und 11 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Pflegefachpersonen erbracht.
    Es ist der Kode 9-645.02/9-692.02 anzuwenden, da ein Gesamtaufwand von 17 Stunden entstanden ist, der überwiegend durch Pflegefachpersonen erbracht wurde.
    Beispiel 2:

    Es wurden 3 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Psychologen und 4 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Pflegefachpersonen erbracht.
    Es ist der Kode 9-645.00/9-692.00 anzuwenden, da ein Gesamtaufwand von 7 Stunden entstanden ist, der überwiegend durch Pflegefachpersonen erbracht wurde.
    Beispiel 3:

    Es wurden 6 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Psychologen und 6 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Pflegefachpersonen erbracht.
    Es ist der Kode 9-645.11/9-692.11 für Ärzte und/oder Psychologen anzuwenden, da ein Gesamtaufwand von 12 Stunden entstanden ist und beide Berufsgruppen zu gleichen Anteilen beteiligt sind."


    Einen schönen Gruß an alle PEPP-Versteher und -Verstehen-Woller :)

    Sehr geehrter herrmann.hd,

    leider ist Ihre Beschreibung nicht richtig. Denn in der Software ID DIACOS Spezial Psych wird schon seit dem Release 2012, d.h. seit Dezember 2011, die anteilige Berechnung der Komplexcodes (ob 9-63ff oder 9-62ff) auch bei kürzeren Zeiten als eine Therapiewoche korrekt umgesetzt. Dieses gilt natürlich auch für 2013.

    Wenn allerdings die 3 TE bzw. anteilig entsprechende Mengen pro Zeiteinheit nicht erreicht werden, wird tatsächlich die Regelbehandlung ausgeleitet - obwohl der Patient "komplex" eingestuft wurde -, aber dies entspricht ja auch exakt den Vorschriften im OPS.

    Bzgl. der Kommunikation mit ID schreibe ich Ihnen eine PN, da können Sie mir vielleicht noch Näheres mitteilen.

    Inhaltlich bzgl. der Codebezeichnung hat Herr Neubecker vollkommen Recht, korrekterweise müsste es hier 3/7 heißen. Bei ID-Nutzern fiel das aber überhaupt nicht auf, da bei kleiner als 3/7 TE aufgrund oben geschilderter Logik automatisch der Regelbehandlungscode beginnend mit "1/12" ausgleitet wird.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende,

    J. Meyer zu Wendischhoff

    Mojn, mojn!

    Manchmal hätte man nur ein bißchen länger warten müssen ....

    Die KGNW hat heute per Rundschreiben darüber informiert, dass sich die VBE 2008 im Unterschriftenverfahren befindet.
    Für 2008 gibt es meiner Einschätzung nach keine relevanten Änderungen, für 2009 möchte man aber manche Ausnahme nicht mehr zulassen.

    Die Veröffentlichung wird also wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen.

    Einen schönen Tag - nicht nur den Besondere-Einrichtung-Betreibern - wünscht

    Guten Morgen Forum!

    Ist irgendjemandem etwas über die Vereinbarung (oder wird es wieder eine Ersatzvornahme) für besondere Einrichtungen für 2008 bekannt?
    Immerhin ist die für 2007 schon im September 2006 veröffentlicht worden.
    Sind zu diesem Thema neue Schwierigkeiten in der Einigung aufgetreten?


    Mit Grüßen aus Bielefeld

    Guten Morgen Herr Renkawitz,

    Sie haben es nicht übersehen, allerdings sind die Codes 8-98b.0 und 8-98b.1 erst im Jahr 2007 eingeführt worden, so dass der Übergangsgrouper 2006/2008 diese noch gar nicht berücksichtigen kann.
    Es bleibt daher abzuwarten, was in den Handbüchern 2007/2008 stehen wird, ob diese Codes in 2008 eine Relevanz haben werden.

    Textlich neue DRGs, die darauf hinweisen könnten, sind mir persönlich bisher nicht aufgefallen.

    Herzliche Grüße aus Bielefeld

    Hallo Forum,

    ich finde in diesem Zusammenhang noch viel spannender, was eine medizinisch Indikation zur Aufnahme der Begleitperson bedeutet. Gibt es dafür Definitionen.
    Darf der Krankenhausarzt das bescheinigen? Ist es bei gestillten Kindern obligat? Wie ist es bei 4 jährigen Kindern? Oder gar bei 12 jährigen? Auch die Aufnahme von Familienangehörigen von behinderten Erwachsenen ist nicht so ganz ohne: wenn diese dann die Pflege übernehmen, die die normale pflegerische Bestzung nicht hinbekommt, ist es dann \"medizinisch indiziert\"?

    Wenn jemand darüber mehr mitteilen könnte, würde mir das viel Klarheit bringen.

    Grüße aus Bielefeld

    Liebe Kollegen,

    wo haben Sie denn Neuerungen im §21-Datensatz auf der G-DRG-Homepage gefunden? Nachdem ich mich kaputt gesucht habe und nur die Spezifikation vom 20.02.2003 gefunden hatte, habe ich beim INEK angerufen. Aber die verwiesen mich auf die Veröffentlichung des "Fehlerverfahrens", welches "in Kürze" (genauer wollte man es nicht spezifizieren) passieren solle. Eigentlich war das aber schon für Ende des letzten Monats angekündigt worden.

    Interessant ist nämlich, dass es ja zwei neue Datensatzbestndteile gibt, nämlich die Datei "Abrechnung" und die Datei "Entgelte", wobei es in deren Datensatzbeschreibung vom 14.03.2003 heißt "Ergänzung vorgemerkt für nächste Version: Entgeltanzahl".

    Gibt es in der neuen Version jetzt diese Feld oder nicht? Und gibt es irgendwo vollständige Beispieldatensätze?

    Grüße aus Ostwestfalen


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Hallo Forum!

    Wer kann mir denn folgendes beantworten:

    verliert die vorhergehende Grouperversion mit Erscheinen des Updates seitens des Herstellers ihre Zertifizierung, oder - mit anderen Worten - darf ich, da es Schwierigkeiten bei der Implementierung des Updates gibt - den alten Grouper überhaupt noch weiterverwenden?

    In Erwartung erhellender Antworten (und einer Argumentationsgrundlage gegenüber unseren IT-lern)

    ?(
    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel