Werte Kollegen,
ein interessanter Aspekt für die Zusatzentgelte nach Anlage 4 stellt sich vorallem für die Optionshäuser, die noch keine Vereinbarung zum 01.01.2004 haben werden (ich bezweifele, ob es überhaupt Krankenhäusern gelingen wird, prospektiv als Optionshaus 2003 zu einem Ergebnis 2004 zu kommen!): diese sollen ja nach neuen DRG's unter alter Baserate übergangsweise abrechnen. Für die Zusatzentgelte hingegen gibt es dann noch keine Vereinbarung, aber es gibt auch keine entsprechende Leistung aus dem Vorjahr.
Ebenfalls gibt es keine Regelung analog den DRG's der Anlage 3, nämlich 600 € pro Tag (siehe § 9 KFPV).
Ich hatte Herrn Tuschen mal mit dieser Frage konfrontiert und er schlug vor, doch die normale DRG abzurechnen unter Hinweis darauf, dass mit einer gesonderten Rechnung nach Beendigung der Budgetverhandlungen noch ein Zusatzentgelt nachberechnet wird.
Hier klafft natürlich noch ein riesiges Planungsloch (wir werden sicher die Hälfte der möglichen Zusatzentgelte erbringen) und ein großes Konfliktpotential bei der nachträglichen Bewertung. Zumal, da der Zeitpunkt der Verhandlungen für Optionshäuser ja auch sehr spät liegen kann, wenn kassenseitig das Interesse besteht, erst mal alle Häuser überhaup ins DRG-System zu bekommen.
Hat jemand anderes dazu ähnliche Gedanken?
Grüße aus dem heute sonnig warmen Bielefeld
:look:
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J. Meyer zu Wendischhoff
Facharzt für Kinderheilkunde
Medizin. Controlling der KA Gilead
Bielefeld / Bethel