Beiträge von MzW

    Liebe DRG-Poster-Freunde,

    ich habe jetzt einfach beide Versionen bestellt und erhalten. Je nachdem, wie weit man entfernt steht, sind beide gut lesbar.

    Allerdings fehlen im Vergleich zur Vorversion die zu den MDC's gehörigen farblich passenden Tabellen mit den Relativgewichten und den Verweildauern, die ich persönlich als sehr hilfreich empfunden habe, weil man so schnell den "Wert" einer DRG vergleichen konnte.

    Es wäre schön, wenn dieses nich nachgepflegt werden könnte, finde ich persönlich.

    Grüße aus Bielefeld


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Werte Kollegen,

    ein interessanter Aspekt für die Zusatzentgelte nach Anlage 4 stellt sich vorallem für die Optionshäuser, die noch keine Vereinbarung zum 01.01.2004 haben werden (ich bezweifele, ob es überhaupt Krankenhäusern gelingen wird, prospektiv als Optionshaus 2003 zu einem Ergebnis 2004 zu kommen!): diese sollen ja nach neuen DRG's unter alter Baserate übergangsweise abrechnen. Für die Zusatzentgelte hingegen gibt es dann noch keine Vereinbarung, aber es gibt auch keine entsprechende Leistung aus dem Vorjahr.
    Ebenfalls gibt es keine Regelung analog den DRG's der Anlage 3, nämlich 600 € pro Tag (siehe § 9 KFPV).

    Ich hatte Herrn Tuschen mal mit dieser Frage konfrontiert und er schlug vor, doch die normale DRG abzurechnen unter Hinweis darauf, dass mit einer gesonderten Rechnung nach Beendigung der Budgetverhandlungen noch ein Zusatzentgelt nachberechnet wird.

    Hier klafft natürlich noch ein riesiges Planungsloch (wir werden sicher die Hälfte der möglichen Zusatzentgelte erbringen) und ein großes Konfliktpotential bei der nachträglichen Bewertung. Zumal, da der Zeitpunkt der Verhandlungen für Optionshäuser ja auch sehr spät liegen kann, wenn kassenseitig das Interesse besteht, erst mal alle Häuser überhaup ins DRG-System zu bekommen.

    Hat jemand anderes dazu ähnliche Gedanken?

    Grüße aus dem heute sonnig warmen Bielefeld


    :look:
    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Hallo Herr Noetzel,

    Zitat


    Original von jnoetzel:

    Sie meinen vermutlich die Rückverlegungen.

    Nein, die meine ich nicht. Im Alltag kommen die Konstellationen der Wiederaufnahme wegen Komplikation, der Nichtanerkennung der zweier DRG's durch die Kassen, der Neuaufnahme bevor der alte Fall abgerechnet worden ist, der Wiederaufnahme zur geplanten OP,deren Indikation internistischerseits kurz vorher gestellt wurde und der Wiederaufnahme innerhalb der OGVD leider zu häufig vor, so daß wir tatsächlich Fälle zusammenlegen müssen.

    Zitat

    Bei uns (Patch 14, 4.63B) ist es so, dass Sie die Abwesenheitstage eintragen und die Entlassung stornieren. Dadurch müssen Sie keine Leistungsangaben löschen, sondern der Fall läuft quasi weiter (gleiche Fallnr.).
    Bei den Wiederkehrern müssen Sie auch keine Leistungen löschen, sondern haben 2 Fälle, wobei beim 2. Fall nur die VWD-Tage für die Rechnungsstellung zählen.

    Auch wir haben jetzt frisch dieses Patch. Aber es ist ja auch falsch, dass vomm zweiten Fall nur die VWD zählt. Gerade die neue KFPV macht doch hier klar, dass die
    gesamten Leistungen beider Aufenthalte in den Grouper einfließen sollen. Daher ist die SAP-Lösung nicht geeignet.

    :vertrag:

    Liebe Grüße


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Liebe Mitgrouper und "Hellseher" für nächstes Jahr,

    auch bei uns liegt nach dem ersten Massengrouping der CM um 1,4% niedriger, obwohl ich mit einem Anstieg gerechnet hatte. Aber unsere Top-Ten nach Anzahl sind meistens abgewertet worden und die Top-Ten nach Umsatz (Langueitbeatmungen und Kraniotomien) meist aufgewertet worden (spricht für mich für einen geringeren Kompressionseffekt.

    Allerdings haben auch wir etliche neue 961Z (was ja auch schon vom INEK angekündigt wurde), aber auch eine ganze Reihe von DRG's aus der Anlage 3 der KFPV 2004, so dass es am Ende auch ausgeglichen sein könnte mit dem Gesamt-Case-Mix.

    Probleme bereiten vor allem auch die Zusatzentgelt nach Anlage 4, die ich überhaupt noch nicht beurteilen kann.

    Geht es anderen auch so?

    Herzlich Grüße


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Guten Morgen Forum,

    wir haben ähnliche Probleme, vor allem, da sich erst wesentlich später herausstellt, dass der Fall zusammengelegt werden muss. Wir stornieren den zweiten Aufenthalt und pflegen Abwesenhaitstage ein. Allerdings ist dann das Umkopieren der Leistungen unglaublich kompliziert, weil immer manuell zu erledigen. Alleine um OP-Prozeduren erst löschen zu können, muss man die OP-Diagnosen, dann die Diagnosen einzeln, dann die OP-Prozedur und dann die OP als solche löschen....(!)

    Auch die in der neuen Version mögliche Fallzusammenführung ist für uns nicht anwendbar, weil - so wie ich es verstanden hatte - weiter zwei Fälle da sind, die aber nicht mit all ihren Leistungen gemeinsam gegroupt werden.

    Ich kann nur hoffen, dass es auch von SAP hier mal einen praktikablen "Fallkopierer" geben wird.

    Mit herzlichen Grüßen aus Ostwestfalen


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Guten Morgen liebes Forumsmitglieder,

    weiß irgend jemand etwas über den Stand der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner bzgl. DRG-System 2004 und Abrechnungsregeln? Herr Leber hatte ja auf dem nationalen DRG-Forum mitgeteilt, dass man das Scheitern der Verhandlungen - wenn es passieren sollte - schon am 10. Juni erkennen und auch erkären würde. Nun ist schon der 13.06. und ich habe nichts gehört.... (noch nicht mal in myDRG!)
    I)

    Bedeutet das, das es doch eine Lösung der Selbstverwaltung für nächstes Jahr geben wird?

    :bounce:

    Wer weiß etwas?

    Mit herzlichen Grüßen aus Bielefeld

    Hallo Forum,

    wir hatten neulich das umgekehrte Problem, nämlich ein Frühgeborenes mit 375 g, welches tatsächlich 7 Tage lang gelebt hat. (Ob das eine Ruhmestat der Intensivmedizin ist, sei dahingestellt). Nichtsdestotrotz ließ sich dieses Kind nicht dementsprechend richtig kodieren, also blieb nur, das Gewicht auf 400 g hochzusetzen.

    Ich denke, beim Aufnahmegewicht sollte die Grouperspezifikation unbedingt geändert werden!!

    Mit Gruß aus Bielefeld.


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Zitat


    Original von georg_pressler:
    Für die Verweildauerermittlung sagt uns §1 (6) KFPV, dass für die Ermittlung der Verweildauer die Zahl der Belegungstage maßgeblich ist. Und weiter wird spezifiziert, dass zu den Belegungstagen der Aufnahme- sowie jeder weitere Aufenthaltstag im Krankenhaus zu zählen sind.

    Daraus ist wohl zu folgern, dass vorstationäre Aufenthalte NICHT zur Verweildauer zählen. In Ihrem Beispiel: 10 Tage Verweildauer.

    Hallo Herr Pressler, hallo Forum,

    interessant finde ich aber in diesem Zusammenhang, dass für die Berechnung der VWD zur Abrechnung einer nachstationären Leistung die vor- und nachstationären "Behandlungstage" mitgezählt werden. §8 Abs. 2 Nr. 4 des KHEntgG: "soweit die Summe aus stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt". :shock2:

    So ganz eindeutig ist das also für mich nicht.

    Weiß jemand eine andere Quelle, die diesen Sachverhalt eindeutig klärt? Oder liegt des Pudels Kern in dem Unterschied zwischen Belegungs- und Behandlungstagen?

    Mit herzlichem Gruß :)


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Hallo Herr Bahlo!

    Als Verweildauer wird im FPG das geometrische Mittel genommen, da damit Ausreißer nicht so einschlagen.

    In der Veröffentlichung des Projektberichtes vom INEK bzw. 3M sind jedoch auch die arithmetischen Werte angegeben.

    Ich wäre fast auch schon dem Fehler erlegen, weil sich bei Bettenberechnungen natürlich durch das geometrische Mittel ein geringerer Wert ergibt, jedoch die "Ausreißer" hier ja faktisch doch in den Betten liegen. Das geometrische Mittel ist IMMER niedriger als das arithmetrische.

    Mich persönlich würde allerdings interessieren, ob das geometrische Mittel auch in australischen Berechnungen vorkommt, oder ob bei allen australischen Mittelwertangaben immer das arithmetrische gemeint ist.

    Weiß darüber jemand etwas ganz Genaues???

    Gruß aus Ostwestfalen


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    Zitat


    Original von TSchroeder:
    Wesentliche Änderung sind - soweit ich erkenne:
    1. keine manuelle Änderung der 962Z nach O60D.
    Wenn man hier jetzt wenige 962Z hat, wird man sicherlich im CMI abgesackt sein! Wir haben hier ca. 2 Prozent 962Z-Fälle. Mittlerweile sind die Fälle korregiert.
    2. 960Z und 961Z werden radikal auf Null gesetzt. Wenn man hier viele Fälle hat, sackt man noch weiter ab.


    Hallo Herr Schroeder,

    insgesamt haben wir 1,8 % Fälle in 960Z und 961Z, das kann eigentlich so viel nicht ausmachen.
    Vielleicht liegt's daran, dass wir erstens eine große Neurochirurgie mit vielen Kraniotomien und auch Langzeitbeatmungen haben (die deutlicher abgewertet wurden) und zweitens bislang auch viel getrommelt haben, was die DRG-Verschlüsselung angeht, und dadurch (als Krankenhaus mit über 20.000 Fällen/Jahr) ca. 18% A-DRG's haben (was ich eigentlich für ganz ordentlich halte), die ja ebenfalls überdurchschnittlich abgewertet wurden.

    Trotzdem überzeugt mich alles noch nicht: wenn der Casemix-Index von 1,7 auf 1,0 sinkt kommt man doch sehr ins Zweifeln.

    Geht es denn tatsächlich nur uns so?

    Vor allem, wie verkaufe ich das den Kollegen, denen ich immer Optimismus bzgl. der DRG's weitergegeben habe (woran ich ja immer noch glaube)?

    Gruß,

    J. Meyer zu Wendischhoff

    Liebes Forum,

    ich habe gestern mit Erschrecken die IMC-Auswertung des ersten Halbjahres 2002 nach den 1.0er Relativgewichten aber nach 0.9er Grouper erhalten und festgestellt, dass wir mit unserer Base-Rate, die vorher immer im oberen Drittel von >800 Krankenhäusern lag, jetzt im letzten Viertel von >400 Krankenhäusern auftauchen.

    Geht anderen das auch so?

    Ich weiß vor allem nicht warum? :angry:
    Haben wir bei unseren 550 DRG's so viele A-Drg's, die mehr abgewertet worden sind? Haben nur die Krankenhäuser an der neuen Auswertung teilgenommen, die im Benchmark so gut dastanden, dass sie sich als Optionshäuser Vorteile versprechen und wir somit gen Ende gerutscht sind? Haben wir so viele nicht groupierbare DRG's? (nein!) Oder gibt es einen grundsätzlichen Pferdefuß an dieser Auswertung, und ich sehe ihn nur nicht? I) ....

    Hat jemand von Ihnen andere Erklärungsmöglichkeiten, warum die G-DRG's (nur?) uns so überproportional treffen?

    Mit gefrusteten Grüßen

    J. Meyer zu Wendischhoff