Hallo Frank,
genau das ist ja mein Problem.
Mache ich eine Fallzusammenführung mit der Begründung Verlegung/Rückverlegung
oder
mache ich keine, da die A - DRG zu den Ausnahmefällen gehört
Hallo Frank,
genau das ist ja mein Problem.
Mache ich eine Fallzusammenführung mit der Begründung Verlegung/Rückverlegung
oder
mache ich keine, da die A - DRG zu den Ausnahmefällen gehört
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Hallo Alienor,Rückverlegungen sind von der Ausnahmeregelung nicht erfasst! So wird im Spaltenkopf 13 auf Fußnote 4 verwiesen:
"Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht."Gruß
FayenceDas widerspricht sich doch, oder?
Rückverlegungen sind nicht von der Ausnahmergelung betroffen, also zusammenführen. Fußnote 4 sagt das genaue Gegenteil.
Oder was versteh ich jetzt falsch?
Hallo Frank,
die eine DRG war die A13C, die andere war die E76A
Der Gesamtaufenthalt beider Fälle waren mehrere Monate
Hallo liebes Forum,
folgendes Problem:
Ein Patient kommt mit Tuberkulose, entwickelt im Lauf der Behandlung mehrere Komplikationen und wird am Ende beatmet auf der Intensivstation behandelt.
Dann erfolgt die Verlegung in ein anderes Krankenhaus.
Bei der Kodierung dieses Falls ergab sich eine A - DRG.
Jetzt wurde dieser Patient aus dem anderen Haus rückverlegt, allerdings nicht mehr beatmet.
Bei Abschluß dieses Falls ergab sich eine DRG für Tuberkulose.
Soweit ich weiß, muß ich diese Fälle zusammenführen und habe aber gleichzeitig eine Ausnahmeregelung durch die A-DRG des ersten Falls.
Was ist jetzt richtig?
Hallo liebes Forum!
Darf man den Prozedurencode für Komplexbehandlung auch kodieren, wenn die Patienten nicht saniert werden?
Z.b. Wenn man schon mehrfach in Voraufenthalten versucht hat zu sanieren und der Patient hat den Keim noch immer.