Beiträge von AnLi

    Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Selter.

    Das wären ja 13800 mehr als ich dachte! Aber es bleibt wohl das Problem mit dem Versorgungsauftrag.
    Erstellt man in einem solchen Fall einfach eine Rechnung mit einem netten Begleitschreiben an die Krankenkasse und wartet ab was passiert?

    Gruß, Anli

    Hallo,

    ich bitte um eine kurze Rückmeldung.

    Wir haben einen Patienten mit \"Pneumonie\" ca. 12 Tage lang behandelt, bevor festgestellt wurde, dass er eine Tuberkulose hat, die dann anschließend noch 11 Tage behandelt wurde. Es resultiert folgerichtig die E76A (Tuberkulose, mehr als 14 Belegungstage). Leider haben wir diese DRG nicht individuell verhandelt.
    Gehe ich recht in der Annahme, dass der Erlös 0,00 € ist? :(

    Grüße, Anli

    Hallo Erga,

    danke für Ihre Antwort.
    Wir haben keine Vereinbarung. Und das heißt, wir bekommen 600 € zusätzlich pro Tag Hämofiltration zur DRG? Zählen angebrochene Tage als ganze Tage oder zählen nur ganze Tage?
    Das mit den 600 € pro Tag kommt mir bekannt vor, nur leider finde ich die rechtliche Grundlage nirgendwo. Wo ist die zu finden?

    Vielleicht wäre der Thread ja besser unter DRG for beginners aufgehoben ;-))

    Gruß, AnLi

    Hallo,

    ich versinke gerade im Sumpf der Zusatzentgelte und bitte um Hilfe!!

    Bei uns wurde ausnahmsweise die Leistung 8-855.24 (Hämodiafiltration CVVHDF) erbracht, deswegen bin ich auch nicht so firm im Umgang damit. Diese Leistung befindet sich als ZE2005-08 sowohl in der Anlage 6 als auch in der Anlage 2 als ZE02. In der Anlage 2 ist ein fester Betrag hinterlegt, die Anlage 6 verstehe ich als krankenhausindividuell zu vereinbarend.

    Was trifft nun zu? Was kann ich abrechnen? Normalerweise generiert unser Abrechnungssystem bei den ZE-OPS-Ziffern automatisch das entsprechende ZE mit passendem Euro-Betrag. Bei der o.g. OPS passiert jedoch gar nichts.

    Vielen Dank+Grüße

    AnLi

    Hallo Herr Dr. Bartkowski,

    danke für Ihre Antwort.
    Mit Ihrem Vorschlag wäre der Punkt 1 der Mindestmerkmale erfüllt, nicht jedoch Punkt 2 (\"ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation\").
    Na ja, es bleibt ein Rechenexempel: Ständige ärztliche Anwesenheit verrechnet mit den Mehreinnahmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    AnLi

    Hallo Herr Mikka,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Wir haben ebenfalls eine große und moderne Intensivstation und führen natürlich intensivmedizinische Komplexbehandlungen durch. Wir erfüllen lediglich in einem Punkt die unter dem OPS abgedruckten Bedingungen nicht ganz: Die Station ist nicht 24 h durchgängig ärztlich besetzt. Wenn z.B. der diensthabende Intensiv-Anästhesist nachts mal in den OP muss, wird die Intensivstation vom Internisten betreut, der, wenn er nicht auf der Intensivstation anwesend ist, über Funk abrufbar ist.

    Es fällt mir ein wenig schwer, in diesem Fall von Upcoding zu sprechen, denn die Leistungen werden schließlich erbracht, der Mehraufwand ist klar belegbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    AnLi

    Hallo,

    Frage an die, die für ein Krankenhaus arbeiten, das die Mindestvoraussetzungen für die intensivmedizinischen Komplexziffern nicht erfüllt (z.B. Arzt nicht ständig auf Intensivstation anwesend):

    Kodieren Sie trotzdem? Was werden Sie an 2006 tun, wenn ab 1105 Pkt. Erlösrelevanz besteht? :d_gutefrage:

    Vielen Dank + Gruß

    AnLi

    Hallo Herr Duck,

    danke nochmal für Ihre Antworten. Sie haben mich in meinem Entscheidungsprozess erheblich weitergebracht (auch ernsthaft!). Ich werde den Fall \"belegerisch\" abrechnen = 1. Schritt.

    2. Schritt: Info an die Chirurgen, dass sie beim nächsten Mal auf chirurgischer Aufnahme bestehen (de jure); de facto liegt der Patient sowieso auf der selben Station im selben Bett.

    Mit freundlichen Grüßen
    AnLi

    Hallo Sytemlernender, siehe DKR D002d, wie von Herrn Duck schon angegeben.

    Hallo Her Duck,

    mit einer MDK-Prüfung des Falls rechne ich fest. Dieses \"Risiko\" würde ich eingehen, weil der Ressuorcenverbrauch tatsächlich für die chirurgischen Diagnosen höher ist.
    Aus welchen Gründen empfehlen Sie mir, bei der Beleger-Abrechnung zu bleiben? Und, wie kann der Beleger abrechnen, wenn ich den kompletten Fall über hauptfachabteilung abrechne??

    Fragen, über Fragen...

    Grüße, AnLi

    Hallo Herr Duck, hallo Forum,

    danke für Ihre Antwort.
    Das mit der HD sehe ich anders. der patient ist nur stationär aufgenommen worden, weil alle drei Eingriffe in einer Narkose durchgeführt wurden (und somit auch der Krankenkasse einige Kosten erspart bleiben). Jeder Eingriff für sich hätte nacheinander ambulant durchgeführt werden können. Aber das ist m.E. für den Pat. nicht zumutbar. Somit stellt sich die Frage, welche Diagnose den höchsten Aufwand verursacht hat. Und das ist nachweislich nicht die HNO-Diagnose. Der Patient ist eher zufällig (administrativ) in der HNO aufgenommen worden.

    Grüße, AnLi

    Liebes Forum,

    wir haben eine Beleg-HNO und eine Hauptfachabteilung Chirurgie.

    Der Patient wurde in der Beleg-HNO aufgenommen, stationär 1 Tag. es wurde eine Nasenseptumdeviation operiert und zusätzlich von unseren Chirurgen eine Nabelhernie und ein Hautnävus.

    Wie darf ich abrechnen? Am meisten bringt die Nabelhernie als HD in der Hauptfachabteilung Chirurgie. Die Aufnahme könnte ich ja noch ändern von Beleg-HNO in die Hauptfachabteilung Chirurgie. Nur, was kann der HNO-Beleger dann noch abrechnen?

    Die Differenz zwischen HD Nase in der Beleg-HNO und der Nabelhernie in der Chirurgie beträgt ca. 350 €.

    Hat jemand einen guten Tipp für mich?

    Grüße, AnLi