Beiträge von RitterA

    Hallo,
    Vielen Dank für die zahlreichen Meinungsäußerungen - bin ich doch wieder etwas bestärkt darin, das es nicht so einfach ist, in dem von Ihnen sehr richtig angesprochenen "Durcheinander" zwischen richtig, falsch u.s.w. zu unterscheiden. Übrigens ist die Forderung nach einer
    Qualitätssicherung für Krankenhaus-Software Spitze und wird auch von mir vehement vertreten.
    Meine Frage hatte folgenden Hintergrund : Im von mir beobachteten Fall werden im Krankenhaus sehr viele Fälle während der Aufnahme des Patienten qualifiziert diagnostiziert. Diese Diagnose(n)werden im §301 Übermittlungsverfahren im Aufnahmesatz übermittelt.
    Im Rahmen des Aufenthalts kommen dann noch evtl. Nachfolge-Verlegungs-Entlassungs-Diagnosen dazu. Diese Diagnosen werden im sog. Entlassdatensatz versendet. Nach der Vereinbarung zu § 301 sollen in der Entlassungsanzeige alle für den Aufenthalt relevanten Diagnosen und Prozeduren übermittelt werden.Gehören zu diesen "relevanten Diagnosen" auch die sog. Aufnahmediagnosen?
    Das KIS -System des Hauses ermöglicht die Auswahl der Diagnosen und Prozeduren zum Grouping über den gesamten Aufenthalt des Patienten.
    Eine bestimmte Kasse "füttert" ihren Grouper aber nur mit dem Entlassdatensatz.
    Werden die Aufnahmediagnosen, soweit diese sich bestätigt haben, vom Arzt nicht nochmals (doppelt) bei der Entlassung oder falls verlegt, als Nachfolge-Diagnose eingegeben, kommt es evtll. zu unterschiedlichen Groupingergebnissen.
    Ich wollte herausfinden, ob es korrekt ist, das die Kasse mit dieser Verfahrensweise die Aufnahmediagnosen rein technisch zum "Schnulli" degradiert, auf der anderen Seite aber immer wieder gefordert wird, das man schon bei der Aufnahme des Patienten möglichst genau den Grund für den Aufenthalt ermitteln soll?

    Meine Frage hängt mit der Übermittlung der Datensätze nach §301 zusammen.
    Gibt es eine verbindliche Festlegung, dass alle vom Arzt erfassten, und zum Grouping herangezogenen Diagnosen eines Aufenthaltes (Aufnahme;Verlegung;Entlassung)im Entlassdatensatz des Patienten übermittelt werden müssen?

    Danke