Beiträge von Hellingrath

    Hallo Forum,
    eine Patientin wurde nach einer ambulant geplanten Operation wegen Kreislaufkompliaktionen aufgenommen. Die Kasse ist der Meinung die eigentliche Erkrankung ist die Hautpdiagnose, wir haben die Komplikation als Hauptdiagnose kodiert, da diese ja zum stationären Aufenthalt geführt hat. Wer hat nun Recht? Bitte um schnelle Beantwortung.
    Hellingrath

    Hallo Forum,
    ich habe eine Frage zur Berechnung von Verlegungsabscglägen. Heute kam ein Anruf von der Krankenkasse für einen Patienten von Aug.2006 müssten noch verlegunsabschläge berechnet werden, da der besagte Patient vorher in einem anderen Krankenhaus gewesen sei. Nun ist es aber so das es sich um eine Tagesklinik handelt, wegen einer Nachbehandlung nach Apoplex. Greifen hier die Verlegungsabschläge auch. Wer kann mir weiterhelfen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    B.Hellingrath

    Hallo Forum,
    ich habe eine Frage zur Wiederaufnahme innerhalb 24 Std. ins gleiche Krankenhaus. Die Kriterien gleiche Basis DRG, Partitionswechsel, Wiederaufnahme wegen Komplikationen sind nicht gegeben. Trotzdem verlangt die Kasse das ein Verlegungsabschlag berechnet wird.
    Kommt hier wirklich ein Verlegunsabschlag zum Tragen? Wer kann mir eine Antwort geben.

    B. Hellingrath

    Hallo Forum,
    bei uns wurde eine Patientin mit supracondylärer Femurfraktur, bei leigendem PFN Nagel operiert. Die Chirurgen haben die Verplattung und eine Zuggurtung getrennt kodiert (5-792.2g und 5-792.1g). Die Kasse fragt jetzt an und ist der Ansicht die 5-792.9g \"offene Reposition einer Mehrfragmentfraktur im Bchaftbereich.... durch Materialkombination müsste kodiert werden. Nun zu meiner Frage, wann ist der besagte OPS Schlüssel zunutzen? Hat die Kasse evtl. Recht?
    Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
    Hellingrath

    Hallo Forum,
    ich habe hier einen Fall, wo ich nicht weiterkomme. Patient wurde am 4.7.2004 wegen bg-licher Unfallfolgen stationär aufgenommen und operiert.Während dieses entwickelte der Patient Fieberschübe, welche wohl auch schon vor der Aufnahme bestanden.Der Patient wurde dann am 13.07.2004 in die Innere Abt.verlegt. Abgerechnet haben wir den ganzen Aufenthalt mit der BG. Die BG will jetzt aber nur den Aufenthalt bis zum 10.07.2004 bezahlen, da der Chefarzt der Chir. in einer Stellungnahme die unfallbedingte Behandlungsbedürfttigkeit bis zum 10.07.2004 festgelegt hat. Kann ich diesen Fall splitten, d.h. vom 07.07.2004 bis zum 12.07.2004 BG-lich und den Aufenthalt danach vom 13.07.2004 bis 03.08.2004 kassenärztlich abrechnen?
    Ihre Meinung dazu interessiert mich brennend, bitte um schnelle Antwort.
    Danke B. hellingrath

    Hallo Forum,
    ich habe eine weitere Frage. Patient kommt mit Re- Apoplex ins Krankenhaus.Restfolgen des 1. Apoplex ist eine Hemiparese, diese wurde als Sekundärdiagnose beim Re-Apoplex kodiert, als Nebendiagnose wurden auch die I69.4 Folgen eines Schlaganfalls kodiert. Kann hier die G81.1 doppelt kodiert werden oder müßte nicht die G81.1 als Folge des 1. Apoplexes stehen?
    Gruß Hellingrath

    Hallo Forum,
    ich habe ein Problem mit einer Anfrage der Krankenkasse. Patient leidet an einer chron.obstruktiven Lungenerkrankung, kommt mit Pneumonie ins Krankenhaus. Vom Arzt wurde die Pneumonie als HD kodiert. Von der Krankenkasse wurde hinterfragt ob nicht Chron.Erkrankung HD sei.Dies wurde vom Arzt abgewiesen. Wie seht ihr die Lage.Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.