Beiträge von United

    Hallo MDK-Opfer,

    haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Dies scheint wohl eine interne KK-Kodierrichtlinie zu sein.
    Die genaue Kodierung ist aber schon etwas schwierig. Ich stimme Ihren Ausführungen zu, dass von den T-Codes eigentlich die T88.8 am genauesten ist. Jedoch beschreibt die F11.3 ein Entzugssyndrom von Opiaten, obwohl die Opiate ja nicht zu den psychotropen Substanzen gehören.

    Mit freundlichen Grüßen


    Erga

    Hallo Forum,

    habe folgendes Problem:
    Pat. wird mit unkl. Infekt nachts aufgenommen. Seit 2 Stunden würde sie am ganzen Körper zittern. Keine Schmerzen, kein Fieber, kein Husten und keine neurol. Ausfälle. Sie berichtet, dass ihr das Durogesic-Pflaster am Tag abgefallen sei. Der einw. Arzt hatte ihr ein neues Pflaster verabreicht.
    Unser Arzt kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Zittern um ein Entzugssyndrom gehandelt hat.

    Ich habe als HD die F11.3 kodiert.

    Die Kasse schreibt dazu:
    Die Anerkennung einer psych. Diagnose auf einer somatischen Abteilung setzt eine Diagnostik und ggf. Behandlung durch einen Psychiater voraus (wir haben eine Psychiatrie im Haus - es wurde aber kein Konsil in Auftrag gegenben). Sofern die psych. Diagnose aus einer somatischen Ausschlussdiagnostik entstanden ist, ist von einer Verdachtsdiagnose auszugehen, daher ist das bei der Aufnahme bestehende somatische Symptom zu verschlüsseln.

    Ist das so?


    Gruß Erga

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die guten und hilfreichen Beiträge.
    Ich hatte beim Gespräch mit der KK auch vielmehr den Eindruck, dass die Frage eher einen prinzipiellen Charakter hat, als dass es sich um diesen konkreten Einzelfall handeln sollte.
    Da die KK schon erwähnt hat, dass der Fall dem MDK bei unserer jetzigen Haltung vorgestellt wird, werde ich zu gegebener Zeit über das Ergebnis berichten.


    Allen ein schönes Wochenende


    Erga

    Hallo Mr. Freundlich, Hallo Herr Dietz,

    natürlich war elektiv gemeint. (Tippfehler).
    Zur Klärung: beim ersten Fall lag eine Divertikulitis vor, die mit i.v. Antibiose behandelt wurde. Somit konnte ein op. Eingriff nicht sofort durchgeführt werden.

    Die Frage ist doch: Muß, wie die KK meint, eine ausschließlich MEDIZINISCHE Begründung vorliegen und muß das KH überhaupt erklären, warum eine geplante Aufnahme erst nach über 30 Tagen des 1. Aufn-Datums sattfand?

    Ich glaube nicht, dass dies der erste Fall ist, der so stattfindet. Deshalb denke ich, sollte das Unverständnis nicht allzugroß sein!

    Mit freundlichen Grüßen

    Erga

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:
    Eine Pat. wird zur selektiven Sigmaresektion aufgenommen. Der Aufnahmetermin, der ihr hier im KH gegeben wurde, lag 30 Tage über dem Aufnahmetermin des ersten Aufenthaltes. Somit kommt es ja nicht zu einer Fallzusammenführung. Weshalb der Termin so weit nach hinten geschoben wurde, wird nirgends erwähnt.

    Die KK fordert mich jetzt auf, ich müßte aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgesetzes eine med. Begründung abgeben. Ich habe der KK erst mal gesagt, dass ich ihr keine Begründung abgeben muß, :d_neinnein: was mir auch intern bestätigt wurde.

    Gibt es hierzu vielleicht Erfahrungen oder Kenntnisse über entsprechende Gesetze?

    Ich bedanke mich schon mal im voraus für zugestellte Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Erga

    Hallo liebes Forum,

    folgender Fall:
    12.-21.6. Aufnahme Myokardinfarkt, Verl. am 21.6. zur Koro., dort wird der Pat. am nächsten Tag entlassen.
    Einen Tag später (23.6.) Aufnahme bei uns wg. Ang. pectoris. Fallzusammenführung wg. Komplikation. Dann wird der Pat. am 28.6. nach Krankenhaus C zur Bypass-OP verlegt. Von dort wird er am 06.07. zu uns zurückverlegt.
    Aufenthalt 1 + 2 also wg. Komplikation verknüpft. Jetzt müßte doch aber auch der dritte Fall wg. Rückverlegung nach §3 Abs.3 FPV 2006 verknüpft werden, da die 30 Tages-Grenze des Entl-Datum des ersten Falles noch nicht erreicht wurde. GWI jedoch will keine Verknüpfung!?

    Wer kann mir weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus

    Erga

    Moin Willm,

    eine Beobachtungs-HD hier zu verschlüsseln wird schwierig. Dies geht nur, wenn kein zutreffendes Symptom angegeben werden kann. Hier liegt ein Ikterus als Sypmtom der Leberzirrhose vor. Somit würde ich dies als HD wählen. Möglich ist auch die Leberzirrhose als HD, wenn Med-Gaben weitergeführt wurden und der Ikterus kein eigenständiges Problem dargestellt hat. Somit wird es auch zu einer Fallzusammenführung kommen.

    Gruß Erga

    Hallo Herr Dietz,

    das sind alles Diagnosen, die gleichermaßen die Definition der Hauptdiagnose erfüllen(D002d Zwei od. mehr Diag., die gleichermaßen der Def. der HD entsprechen)
    Weiter steht dort:
    \"... muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Def. entspricht\" und \"... die für die Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Ich glaube, nur so kommen Sie weiter, da es für jede Diagnose ein Pro und Contra geben wird. Es weiß doch keiner, was bei diesem Pat. primär zugrunde lag. Und dies weiß auch die beste KK oder der beste MDK nicht!

    Gruß
    Erga