Hallo Herr Breitmeier,
die "offene" Formulierung der Entlassung/Verlegung mag ja noch einvernehmlich zu klären sein, aber wenn der Patient am letzten Beatmungstag (und ggf. weitere Tag) ohne Beatmung auf der Intensivstation verbleibt? Zählen dann die tatsächlichen 8 - 23 Std oder die 24 Std. pauschal? Die Beispiele 1 und 2 suggerieren, dass nur die tatsächlichen Beatmungsstunden zählen sollen, es gibt aber gar keine Angaben über den Verbleib der Patienten in den beiden Beispielen der DKR 1001s.
Das Zählen der Lebenstag ist auch ein spitzfindiges und genau deshalb klarzustellende Problem. Am 1. Lebenstag, dem Tag der Geburt, ist das Alter 0 Jahre und 0 Tage. Erst am 2. Lebenstag ist das Alter 1 Tag! Am 1. Geburtstag, wenn das Kind "1" wird, hat das 2. Lebensjahr begonnen, das 1. Lebensjahr war somit mit Ablauf des Vortags des Geburtstags beendet, mit dem Umspringen des Uhrzeigers auf 00:00 h des Geburtstags. Somit ist HFNC nicht mehr bei Kindern zu berücksichtigen, die an ihrem 1. Geburtstag aufgenommen werden und CPAP nicht, wenn das Kind am 6. Geburtstag aufgenommen wird.