Hallo Herr Wegmann,
ich hatte zwar geschrieben, dass ich den Ileus mit K56.2 kodieren würde, muss das jetzt aber revidieren, da es bei K56 das Exklusivum "mit Hernie" gibt, worauf Sie völlig zu Recht hingewiesen haben. So entdeckt man immer wieder noch Verborgenes!
Für den Komplikationskode K91.3 gilt dies dagegen nicht, so dass er (bei einem Zustand nach Magenbypass) einen zusätzlichen Informationsgehalt trägt, nämlich dass eine OP vorangegangen war und als mutmaßliche Ursache anzunehmen ist.
Die DKR D015 besagt, dass K91.3 nur dann als Hauptdiagnose bzw. Nebendiagnose zu verschlüsseln ist, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Mit dem Exklusivum bei K56 scheidet diese spezifischere Kodierung aber aus, somit existiert kein spezifischerer (und kodierbarer) Kode.
Die unstrittig vorübergehend nachgewiesene Ischämie ist zwangsläufige Folge der Inkarzeration und daher nicht separat anzugeben, obwohl es hier kein ausformuliertes Exklusivum gibt.
Es tut mir leid, dass ich bezüglich K56.2 zurückrudern musste, ich denke, jetzt ist die Problematik aber umfassend abgehandelt.
Beste Grüße