Hallo Herr Holzwarth,
es ist schon immer wieder erstaunlich, wo überall unklare Formulierungen zu Auseinandersetzungen führen können. Natürlich sind im OPS einzelne Endprothesen gemeint, anderenfalls hätte längst ein Mengensplit eingeführt werden müssen, wie bei 8-836 bis 8-838. Der Plural in der Kapitelüberschrift bezieht sich auf die unterschiedlichen Prothesenlokalisationen, die unter 5-38a klassifiziert werden. Dies ist wird im OPS allerdings leider nicht durchgängig gehandhabt. Eine Klarstellung durch das DIMDI wäre wünschenswert.
Zur Verwendung des Plurals in den ZE-Definitionen kann als Beispiel das ZE2005-23 \"Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, perkutan-transluminal\" dienen, mit dem auch der Fall einer einzelnen Prothese 8-836.f4 berücksichtigt ist. Üblicherweise werden diese ZE auch differenziert vereinbart, also entsprechend dem Materialverbrauch.
Wegen des Materialverbrauches wäre es ja auch widersinnig, wenn in Ihrem Fall nur ein ZE05 abrechenbar wäre, hier sollten Sie nicht nachgeben.
Mit besten Grüßen