Beiträge von Bartkowski

    Diese beiden Kodes sind nicht zutreffend, da sie etwas anderes beschreiben (langstreckige Einengung bzw. Verschmälerung des Querschnitts des Jejunums sowie Doppelung bzw. Einstülpung der Magenwand). Die "unspezifischen"Kodes für Resteklassen sind ja genau dafür da, dass neue Verfahren ersteinmal in eine passende Obergruppe sortiert werden. Im Vorschlagsverfahren können ja spezifischere Kodes beantragt werden - z.Zt. gibt es diese jedoch definitiv nicht.

    Beste Grüße

    Hallo Frau Pauli,

    für die Aktivierung gibt es keinen spezifischen Kode. Insbesondere 5-597.x ist dafür NICHT verwendbar, da es sich dabei ja nicht um einen operativen Eingriff handelt. Es bleibt lediglich 8-139.x

    Wenn die Aktivierung während desselben Aufenthaltes erfolgt, in dem das System auch implantiert, gewechselt oder revidiert wurde, hat die Aktivierung zwar keine Erlösrelevanz, kann aber die Verweildauer plausibel machen. Wenn der Patient extra zur Aktivierung aufgenommen wird, wäre Z45.88 + Z96.0 oder auch die Inkontinenz als Hauptdiagnose vertretbar.

    Hinweis: Von Boston Scientific gibt es eine "Kodierhilfe Uro- & Gynäkologie", in der die Kodierung diverser Implantate erläutert wird.

    Beste Grüße

    Das Problem wird seit Einführung der DRGs kontrovers diskutiert, ohne dass zwischenzeitig offizielle Klarstellungen veröffentlicht worden sind!

    Es gibt aber auch die Sichtweise, dass der Titel des §2 der FPV "Wiederaufname in dasselbe Krankenhaus" impliziert, dass der Patient im Rahmen einer bereits eingeleiteten Behandlung "wieder" aufgenommen wird. Falls eine völlig andere Erkrankung / Unfall zur Aufnahme führt, ist es ein neuer Behandlungsfall, für den die Wiederaufnahmeregelungen nicht vorgesehen sind.

    Vielleicht lässt sich die Diskussion ja auch mal bei der Selbstverwaltung anstoßen!

    Mit den besten Grüßen

    Frage:

    Welche Körperregionen werden über den Truncus brachiocephalicus versorgt?

    Antwort (05.08.2023):

    Der Truncus brachiocephalicus teilt sich in zwei Hauptäste auf:

    1) Arteria subclavia dextra (rechte Schlüsselbeinarterie): Diese Arterie versorgt hauptsächlich den rechten Arm, die rechte Schulter und einige Muskeln im Nacken- und Kopfbereich.

    2) Arteria carotis communis sinistra (linke gemeinsame Halsschlagader): Diese Arterie teilt sich weiter auf und versorgt hauptsächlich den linken Teil des Kopfes und des Halses.

    Insgesamt versorgt der Truncus brachiocephalicus also den rechten Arm, die rechte Schulter sowie den linken Teil des Kopfes und des Halses.

    Sehr geehrte Frau Cyre!

    Das "Beharren" auf "andere Kapitel" erklärt sich, wenn man das Grundprinzip der Doppelklassifikation von Infektionen verstanden hat.

    Sogenannte "spezifische Infektionen" sind dem Kapitel I der ICD-10 zugeordnet, für die in der Regel die Kreuz-Stern-Klassifikation gilt. Darunter sind charakteristischze Krankheiten wie Cholera, Typhus, Syphilis, Tuberkulose, Virus-, Protozoen- und Pilzinfektionen zu verstehen, deren Kreuzkodes im Kap. I stehen und die korrespondieren Sternkodes (Manifestation) im zutreffenden Organkapitel. Dem gegenüber stehen die unspezifischen Infektionen bestimmter Organe, die primär im jeweiligen Organkapitel abgebildet sind und in der Regel mit einem Sekundärkode aus dem Bereich B95 - B98 kombiniert werden.

    Eine Dreifachkodierung soll aber nicht stattfinden, daher die Beschränkung der Kodes B95 ff. auf "andere Kapitel".

    Abweichungen von dieser Systematik sind durch folgende Umstände zu erklären:

    1) Unsystematische Zuordnung auch unspezifischer Infektionen zum Kapitel I wie z.B. A04.8, A04.9, Erysipel, Sepsis und Bakteriämie (A49)

    2) Ausnahmen von der Primär-/Sekundärkodierung durch die DKR D012 ("Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist.")

    3) Unsystematische Aufnahme benannter Infektionen in die Organkapitel (Pneumonien durch bestimmte Erreger, eitige Arthritis durch bestimmte Erreger), die eigentlich auch mit Sekundärkodes abbildbar wären. Dadurch ist es letztendlich erst zu den o.a. Regelungen der DKR D012 gekommen.

    Beste Grüße

    Hallo,

    bezüglich der zusätzlichen Angabe von Kodes aus dem Bereich B95 bis B98 muss ich widersprechen. Der Keim E. coli wird zwar nicht explizit im Titel genannt, aber die hier vorliegende Krankheit A49.- "Bakteriämie" bzw. "Bakterielle Infektion nicht näher bezeichneter Lokalisation" ist nicht in einem anderen Kapitel klassifiziert, sondern wie alle B-Kodes im Kapitel I der ICD-10 ("Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten"), welches sich über den Kodebereich A00 bis B99 erstreckt. Die Doppelklassifikation mit diesen Sekundärkodes ist bei allen Erkrankungen des Kap. I nicht möglich. Hier ist gegebenenfalls von der Kreuz-Stern-Klassifikation Gebrauch zu machen, was aber im Falle der Bakteriämie nicht vorgesehen ist.

    Mit den besten Empfehlungen

    Hallo Herr Wegmann!

    Die Beschreibung einer "closed-loop-obstruction im linken Mittelbauch mit Inkarzeration eines ca. 10 cm langen Dünndarmsegmentes mit vorgeschaltet dilatiertem Dünndarm" ist nicht ganz schlüssig, denn bei einem "closed loop" sind definitionsgemäß zwei Dünndarmsegmente inkarzeriert bzw. komprimiert . Aus der Beschreibung geht auch nicht hervor, wodurch die Inkarzeration bzw. der mechanische Ileus ausgelöst worden ist. Weder Adhäsionen noch Briden oder eine Torsion werden beschrieben.

    Da auch keine Adhäsiolyse, Desinvagination, Dekompression oder Detorsion beschrieben wird, ist letztendlich nur die explorative Laparotomie kodierbar, wobei das Durchmustern als Exploration zu betrachten ist. Sollten dabei stumpf "Verwachungen" gelöst worden sein, so ist das nicht als "chirurgische" Adhäsiolyse mit 5-469.2- bzw. Bridenlösung mit5-469.1- kodierbar, da ja noch nicht einmal "wenige Scherenschläge" im Sinne der DKR 1102v bzw. des Schlichtungsspruches vom 27.04.2022.

    Hier könnte möglicherweise eine detailierter Beschreibung im OP-Bericht weiterhelfen.

    Beste Grüße
     

    Hallo Herr Da Silva,

    selbstverständlich muss eine Sepsis diagnostiziert werden und dazu mindestens eine infektionsbedingte Organdysfunktion nachweisbar sein. Die Sepsis-Definition lautet: „Nachgewiesene oder vermutete Infektion und nachgewiesene Organdysfunktion, verursacht durch eine dysregulierte Reaktion des Körpers auf einen Infekt."

    Entscheidend ist somit die Klinik und der Nachweis einer Organdysfunktion, ein Score ist für die Kodierung aber nicht zwingend zu erheben.

    Für den Nachweis einer Sepsis sind aus bekannten Gründen positive Blutkulturen weder notwendige noch hinreichende Bedingung. Selbstverständlich wird die Entnahme von Blutkulturen dennoch in den Behandlungsleitlinien gefordert.

    Eine Diagnosenkodierung kann nun aber nicht daran festgemacht werden, dass der Versuch des Erregernachweises leitliniengerecht unternommen worden ist.

    Herrn Breitmeier möchte ich entgegnen, dass mit der ICD-10-GM keine medizinischen Krankheitsbilder definiert werden (abgesehen im Bereich der Psychiatrie), aber Bedingungen für die Kodierung vorgegeben werden (man denke z.B. an die hämorrhagische Diathese). SEG-4, FOKA und IQTIG stehen nicht über der ICD-10 oder den DKR.

    Ich bin mir sicher, dass die "Kodiersepsis" überwunden ist, es geht aber auch darum, die Kodierung von Sepisfällen anerkannt zu bekommen, bei denen, aus welchen Gründen auch immer, keine BK vorliegen oder die aufgrund von Immunstörungen keine SIRS-Kriterien entwickeln konnten (ein wichtiger Aspekt der neuen Sepsis-Definition).

    Hallo,

    zu dem Leitfaden möchte ich zwei Punkte anmerken:

    1) Die Bedingungen für die Kodierung eines SIRS sind nicht (und waren es auch noch nie) an die Entnahme von Blutkulturen oder den mikrobiologischen Nachweis von Erregern geknüpft. Dies gilt auch, wenn nur 2 der 4 Kriterien erfüllt sind, was für die Kodierung eines SIRS bereits ausreichend ist. Es ist aber darauf zu achten, dass die Erfüllung der Kriterien als Folge der Infektion (bzw. einer anderen Krankheit, die das SIRS ausgelöst hat) gewertet werden kann. Blutkulturen waren früher nur gefordert, wenn aufgrund der SIRS-Kriterien eine Sepsis kodiert werden sollte - diese Definition ist aber nicht mehr zutreffend (Sepsis-3-Konsensus-Konferenz). Anderslautende Regelungen sind weder in der ICD-10-GM noch in den DKR festgelegt.

    2) Für die KODIERUNG einer Sepsis ist weder die Entnahme von Blutkulturen noch die intensivmedizinische Versorgung erforderlich. Hier gilt der Wortlaut der ICD-10-GM-Definitionen und der DKR, die das nicht fordern. Dem stehen auch keine Leitlinien entgegen, die für die Behandlung und Erkennung einer Sepsis konzipiert sind. Auch der SOFA-Score ist lediglich ein Hilfsmittel zum nachvollziehbaren Nachweis einer Organdysfunktion, wird aber in Deutschland (im Gegensatz zur Schweiz) für die Kodierung nicht gefordert.

    Ich hoffe sehr, dass der Sepsis-Leitfaden diesbezüglich von allen Anwendern richtig interpretiert wird.

    Beste Grüße