Sehr geehrte Frau Cyre!
Das "Beharren" auf "andere Kapitel" erklärt sich, wenn man das Grundprinzip der Doppelklassifikation von Infektionen verstanden hat.
Sogenannte "spezifische Infektionen" sind dem Kapitel I der ICD-10 zugeordnet, für die in der Regel die Kreuz-Stern-Klassifikation gilt. Darunter sind charakteristischze Krankheiten wie Cholera, Typhus, Syphilis, Tuberkulose, Virus-, Protozoen- und Pilzinfektionen zu verstehen, deren Kreuzkodes im Kap. I stehen und die korrespondieren Sternkodes (Manifestation) im zutreffenden Organkapitel. Dem gegenüber stehen die unspezifischen Infektionen bestimmter Organe, die primär im jeweiligen Organkapitel abgebildet sind und in der Regel mit einem Sekundärkode aus dem Bereich B95 - B98 kombiniert werden.
Eine Dreifachkodierung soll aber nicht stattfinden, daher die Beschränkung der Kodes B95 ff. auf "andere Kapitel".
Abweichungen von dieser Systematik sind durch folgende Umstände zu erklären:
1) Unsystematische Zuordnung auch unspezifischer Infektionen zum Kapitel I wie z.B. A04.8, A04.9, Erysipel, Sepsis und Bakteriämie (A49)
2) Ausnahmen von der Primär-/Sekundärkodierung durch die DKR D012 ("Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist.")
3) Unsystematische Aufnahme benannter Infektionen in die Organkapitel (Pneumonien durch bestimmte Erreger, eitige Arthritis durch bestimmte Erreger), die eigentlich auch mit Sekundärkodes abbildbar wären. Dadurch ist es letztendlich erst zu den o.a. Regelungen der DKR D012 gekommen.
Beste Grüße