Beiträge von medcontrolnoll

    Hallo Herr oder Frau Hasselmann ! Nach allgemeiner Lesart scheint es sich herauszukristallisieren ,daß mehrfach erbrachte gleichartige Leistungen während eines stat. Aufenthaltes ,z.B. Chemotherapie oder parenteral Ernährung, die nauturgemäss zyklisch verabreicht werden , nur einmal zu verschlüsseln sind. Anders würde ich es bei zb. mehrfacher Gastroskopie, zunächst therapeutisch zur Blutstillung , dann zur Verlaufskontrolle des Eradikationserfolges sehen. Auch ist es z.B sinnvoll bei einer arthroskopischen Meniskus-Resektion immer zusätzlich die diagnostische Arthroskopie zu verschlüsseln, da die Inspektion des Gelenkes ja nicht in der entsprechenden Ziffer als incl. deklariert ist und wohl immer mit durchgeführt wird. Ein anderes Bsp. ist die Gamma-Nagelung einer Schenkelhalsfraktur , wo zusätzlich zur Einbringung des Metalles auch die offene Reposition anzugeben ist. Viele weitere Detailfragen werden z.Zt., allerdings ohne rechten Trend, auf dem Newsserver des DIMDI diskutiert - zusammenfassend hat man leider den Eindruck , daß ohne zusätzliche Kodierrichtlinien durch die Heterogenität der Handhabung ein ziemlicher Datenschrott produziert wird, der nicht geeignet ist, eine sinnvolle Basis für die DRG Einführung zu bilden. Im übrigen sind eine Vielzahl von Leistungen, zB. das gesamte Kapitel 3 des OPS nach derzeitigem Stand nicht DRG relevant, sollten aber trotzdem detailliert miterfasst werden. Falls Sie an mehr Info interessiert sind dürfen Sie mich auch gerne anmailen.gruss medcontrolnoll[br]----------------[br]

    Hallo! Aufgrund der Bedeutung des Urteiles möchte ich an dieser Stelle auf die Presseerklärung der DKG (Urteil des VG Schwerin..) zum AEP Verfahrung und die downloads hinweisen. Siehe auch http://www.dkgev.de - Recht - Fehlbelegungsprüfung. Wer mit dem Ansinnen einer Stichtagserhebung konfrontiert wird , sollte dies unbedingt posten und die Herausgabe der Akten verweigern. Gruss medcontrolnoll