Hallo Forum,
eine wichtige Frage vorweg. Wann hat die vorstat. Behandlung stattgefunden? Vor dem 31.03.04 oder danach? Wenn die vorstat. Behandlung vor dem 31.03.04 stattgefunden hat, ist die Gastroskopie als amb. OP abzurechnen. Diese Leistung wurde jedoch ab dem 01.04.04 wieder aus dem Katalog gestrichen und dann ist die vorstat. Behandlung zusammen mit der vollstat. Behandlung zu groupen.
Einen schönen Tag :lach: