Beiträge von AmtsSchimmel

    Hallo Forum,

    eine wichtige Frage vorweg. Wann hat die vorstat. Behandlung stattgefunden? Vor dem 31.03.04 oder danach? Wenn die vorstat. Behandlung vor dem 31.03.04 stattgefunden hat, ist die Gastroskopie als amb. OP abzurechnen. Diese Leistung wurde jedoch ab dem 01.04.04 wieder aus dem Katalog gestrichen und dann ist die vorstat. Behandlung zusammen mit der vollstat. Behandlung zu groupen.

    Einen schönen Tag :lach:

    Moin zusammen,

    die 5 Tagefrist ist korrekt, aber wir sehen dies bei uns im Amt etwas anders.

    Wenn es aus organisatorischen Gründen zur Überschreitung dieser Frist kommt, so kann dies nicht zu Lasten des Sozialleistungsträgers gehen. :d_neinnein:

    Die vorstat. Behandlung ist ja bereits mit der DRG des vollstat. Falls abgegolten. Bislang haben es auch alle KH\'s so akzeptiert. :i_baeh:

    Schönen Tag auch :p

    Hallo Forum,

    die vorstat. Abrechnung ist in diesem Fall eindeutig falsch. Nach § 4 VNB-Empfehlung zu § 115a Abs. 3 SGB V darf eine vorstat. Behandlung nur abgerechnet werden, wenn keine anderen Abrechnungsmöglichkeiten bestehen.

    Das bedeutet: Der Pat. ist notfallmäßig aufgenommen und am nächsten Tag entlassen worden, somit ist eine DRG abrechnungsfähig. Falls durch eine MDK Begutachtung keine med. Notwenigkeit festgestellt werden konnte, ist eine Abrechnung über die Notfallambulanz möglich.

    Warum die Kasse mit einer 24 Stunden-Regelung argumentierte ist mir allerdings schleierhaft :d_gutefrage:

    In diesem Sinne :)

    Hallo Forum,

    bei der Begutachtung der Notwendigkeit einer stat. Behandlung spielen viele Faktoren eine Rolle.

    Wie lange lag denn die Pat.? Ein Belegungstag, wieviele Stunden? Kam sie mit einer Einweisung oder als Notfall?

    Wie ist denn der momentane Sachstand in diesem Fall?

    Hallo Herr Selter (der mit dem Wasser? :d_gutefrage: )

    an den eigenen Schweif fassen? Und das, wo ich doch sehr oft in den KH\'s zu gegen bin... Auf Anfrage kann ich aber gerne für Rückfragen meine Telefon-Nummer preisgeben.

    Achja, \"Kassenkeile\" gibts nur für Codierer, welche Upcoding betreiben :j_zwinkern:

    Einen schönen Tag noch...

    Hallo,

    ich verfüge über eine solche Übersicht :biggrin:
    Erschienen ist diese beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Es ist zu umfangreich, um es hier zu posten. Kann die Übersicht aber auch gerne faxen.
    Frühreha Phase C ist nur in Niedersachsen als Krankenhausbehandlung nach §39 V zu sehen, in allen anderen Bundesländern ist es Reha nach §40.

    Viele Grüße