Hallo Herr Thiemann,
die ausgeprägte Verwachsungssituation würde ich hier als höchstwahrscheinliche Folge der Tumortherapie ( OP und Bestrahlung) ansehen. Jedenfalls erwähnen Sie keine andere, plausibel Ursache.
Einziger Knackpunkt für die Anwendung des Schlichtungsspruches könnte die Tatsache sein, dass retrospektiv die Behandlung des Kolonkarzinoms anscheinend schon abgeschlossen war. Die Behandlung von Komplikationen ist keine „geplante Folgebehandlung“ eines Tumors.
Ich würde insgesamt aber trotzdem die C20 als ND und kodierbar im Sinne des Schlichtungsspruches ansehen