Beiträge von Breitmeier

    So eine Argumentation habe ich noch nie gehört, die Bayern sind doch immer wieder für eine Überraschung gut ?.

    Aber im Ernst: OPS- Kodierung und Beatmundsstunden sind ja formal nach meinem Verständnis der DKR 1001 unabhängig voneinander. Hinsichtlich des Beginns der Beatmungsdauer in Ihrem Fall wäre m.E. Folgender Passus der DKR einschlägig:

    Aufnahme eines beatmeten Patienten

    Für jene Patienten, die maschinell beatmet aufgenommen werden, beginnt die Berechnung

    der Dauer mit dem Zeitpunkt der Aufnahme (s.a. „Verlegte Patienten“, unten).“

    Die Formulierung „siehe auch“ interpretiere ich hier nicht im abschließenden Sinne, als ob die Regelung ausschließlich nur für verlegte Patienten gilt.

    Ich denke, Sie können der Berufung daher gelassen begegnen.

    Hallo Medman2,

    Ich glaube ja nicht, dass wir beide allein dazu berufen sind, die DKR zu operationalisieren, aber die Diskussion läuft so gut und konstruktiv, dass ich noch mal meine Privatmeinung zu Ihren Thesen kundtue:

    1. Zustimmung

    2. Ja, ich würde ich es so verstehen, dass der Geburtsverlauf eine Situation beschreibt, ab der klar ist, dass die Geburt des Kindes unmittelbar bevorsteht und unumkehrbar begonnen hat ( jedenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit).

    3. Ja, da würde ich auch zustimmen.

    4. Ich glaube nein, jedenfalls fällt mir gerade keine Konstellation ein ( s. Punkt 2).

    Fetaler Disstress ( Schlechtes CTG, grünes Fruchtwasser oder eine schlechte MBU usw) ist auch aus meiner Sicht ein Notfall, bei dem eilig eine sekundäre Sectio erfolgen muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Die Abgrenzung ist auch tatsächlich schwierig, zumal wenn es gar nicht zu einer vaginalen Geburt kommt. Die Unterscheidung von Herrn Sommerhäuser ( Wehen= Wirkung auf Cervix) finde ich gut und praktikabel und DKR konform. Trotzdem wird es im Einzelfall wie oft in der Medizin auch eine Ermessensentscheidung bleiben.

    Zur Erklärung:

    Senkwehen sind Gebärmutter Kontraktionen, die um die 36. Schwangerschaftswoche herum dafür sorgen, dass das kindliche Köpfchen ins Becken der Mutter eintritt und dort verbleibt. Dadurch senkt sich auch der Uterus und letztlich der Bauch etwas, daher Senkwehen. Je nach Empfinden spürt die Frau diese Senkwehen auch schmerzhaft. Ähnlich kann es auch bei einem sog. Wehenbelastungstest sein ( probatorische Gabe von Wehenmitteln wie Oxytocin oder Prostaglandin, um zu sehen, wie das Kind auf Wehen als Stressfaktor reagiert). In diesen Fällen hat die Geburt nicht begonnen, obwohl Wehen bemerkt wurden.

    Diese beide genannten Wehenarten treten also irgendwann in der späten Schwangerschaft auf und verschwinden wieder. Wenn dann eine Sectio z.B. 2 Wochen nach den Senkwehen indiziert wird, die Frau aber aktuell keinerlei Wehen hat, ist es m.E. eine primäre Sectio, obwohl ja die Sectio eben 2 Wochen nach dem Auftreten von „Wehen“ indiziert wurde.

    Genau um solche Konstellationen auszuschließen, wurde m.E. in die DKR 1525 hineingeschrieben, dass eine sekundäre Sectio entweder wegen eines Notfalls ( ohne Geburtsbeginn/ Wehen) oder aus dem Geburtsverlauf heraus (= nach Geburtsbeginn) indiziert werden muss. Die Zeit zwischen Entscheidung zur Sectio und Entbindung ( sog. EE- Zeit) liegt aus forensischen Gründen dabei im Bereich von wenigen Minuten ( Notfall) bis wenigen Stunden.

    Wirklich schwierig ist natürlich im Einzelfall zu entscheiden, ob Wehen, die noch nicht zu einer Cervixwirkung geführt haben, sich in den nächsten Stunden dahingehend verstärkt hätten oder aber frustran wieder abgeeebbt wären. Jeder Geburtsverlauf beginnt halt mal klein.

    Man kann als Gynäkologe oder Hebamme im CTG häufig schon an der Frequenz und der Wehenform erkennen, ob es frustrane Kontraktionen oder „richtige“ Wehen sind, aber manchmal auch nicht.

    Somit verbleibt als hartes Kriterium m.E oft nur die dokumentierte Cervixveränderung (s. Das Statement von Herrn Sommerhäuser) und ein enger zeitlicher Zusammenhang von Wehen und Sectio.

    Ich hoffe mit dem langen Statement keinen zugetextet zu haben, und wünsche ein schönes Wochenende!

    Hallo Medman2,

    Beim HELLP Syndrom haben Sie völlig recht. Das ist ein klarer Notfall und tritt zumeist ohne Wehen auf.

    Wenn eine vaginale Geburt ernsthaft eingeleitet wurde und Geburtswehen auftraten, stimme ich Ihnen auch zu.

    Worauf ich hinweisen wollte ist folgendes: Nach DKR 1525 reicht es nach meinem Verständnis für eine sekundäre Sectio nicht aus, dass irgendwann mal Wehen aufgetreten sind und danach eine Sectio indiziert wurde. Ansonsten könnte man bei jeder Schwangeren nach der 37. SSW eine sekundäre Sectio kodieren, weil Senkwehen regelhaft auftreten ( Schilderung von mir hier bewusst zugespitzt!).

    Das wäre nicht im Sinne der Geburtshilfe, wenn der Kostentrenner „Sekundäre Sectio“ so entwertet würde. Deshalb mein Verweis auf DKR 1525, dass in dem Teilstück über die sekundäre Sectio der Begriff „ Wehen“ nicht auftaucht und somit auch keine ( eigenständige) Rolle spielt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Danke Medman2!

    Ich finde das Beispiel 1 in DKR 1525 durchaus stringent und zwar aus folgendem Grund: Die Schwangere hat keine Wehen und es entwickelte sich im Verlauf auch keine Notfallsituation. Deshalb ist es eine primäre Sectio. Im Gegensatz dazu entstanden im Beispiel 2 Wehen und das grüne Fruchtwasser ist Ausdruck einer drohenden kindlichen Hypoxie. Deshalb Notfall Sectio nachts.

    Ich verstehe die DKR 1525 so, dass ein sekundärer Kaiserschnitt entweder wegen eines Notfalls oder wegen einer klaren Sectio- Indikation im Geburtsverlauf ( s. Die Beispiele in der Klammer) erforderlich wird. In beiden Konstellationen ist die Zeit zwischen Sectioentscheidung und Entbindung kurz und der Aufwand für die Klinik relativ hoch. Daher mein Statement oben.

    Das Beispiel von Ihnen, Medman2, ist Grenzwertig ( sonst würden wir es ja auch nicht diskutieren):

    Ein Notfall scheidet aus. Die Entscheidende Frage ist daher für mich, ob sich die Frau schon im Geburtsverlauf befand und sich daraus eine Sectioindikation ergab, oder ob sie nur die typischen Einleitungswehen ohne Geburtsfortschritt hatte. Dann wäre es nach meinem Verständnis von DKR 1525 jedenfalls keine sekundäre Sectio.

    Aufwandsmässig handelt es sich bei geplanter, verzögerter Durchführung sicher unstrittig um eine eher primäre Sectio, oder?

    Nach dem Urteil, dass Herr Sommerhäuser verlinkt hat, kommt es jedenfalls beim LSG Rheinland-Pfalz nicht nur auf die reine Transportzeit an:

    Die Gleichsetzung der Behandlungsmöglichkeit bei einem in halbstündiger Transportentfernung gelegenen Kooperationspartner mit der Behandlungsmöglichkeit in einer eigenen Abteilung des jeweiligen Krankenhauses zeigt vielmehr, dass die Transportzeit zum Kooperationspartner der Transportzeit in eine eigene Abteilung des Krankenhauses zumindest angenähert sein muss. Die offensichtliche Dringlichkeit der durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem akuten Schlaganfall spricht dafür, bei der Bestimmung von Rettungstransportbeginn und -ende maßgeblich auf die Zeit zwischen der Feststellung der Notwendigkeit eines neurochirurgischen Notfalleingriffs bzw. einer gefäßchirurgischen oder interventionell-radiologischen Maßnahme und dem möglichen Beginn der jeweiligen Maßnahme bei dem Kooperationspartner abzustellen.“

    Ich finde die Situation nicht so klar, da die Indikation für die Sectio insgesamt nur schwach ist ( relative Sectioindikation): unklar ist für mich z.B. Warum die Schwangere bei „ausbleibender Wirkung“ am Folgetag trotzdem so erschöpft ist, dass sie eine Sectio wünscht, die dann aber verzögert erfolgt. Wenn die Einleitung wirkungslos blieb, sind ja wohl keine richtigen Wehen entstanden ?

    Es könnte mithin so sein, dass die ( vaginale) Geburt noch gar nicht begonnen hatte- und dann wäre es für mich eine primäre Sectio.

    Aber zugegeben, es sind viele „wäre“ und „könnte“...

    ...

    Der MDK-Gutachter hat ja schließlich auch seine Quoten zu erfüllen, sonst würde sich das Ganze für die Kostenträger nicht rechnen!

    VG

    Sebastian

    Wenn es solche Quoten gäbe, würde Die Gutachten aber im konkreten Beispiel nicht so unterschiedlich ausfallen, oder? Meine ketzerische Frage oben sollte auf das Gefühl anspielen, dass manchmal auch die Kasse Opfer eines schlechten MDK Gutachters wird, der eben „alles durchwinkt

    Hallo Gefässchirurg,

    Ich denke nach den Regeln für abgebrochene Eingriffe sind die beiden Eingriffe einzeln zu kodieren. Andernfalls würde ihnen ja auch ein Leistungsdatum fehlen.

    Ob die Kodes an sich zutreffend sind, vermag ich aber nicht zu sagen ( sie klingen auf jeden Fall logisch).

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier