Hallo mediako,
dazu gibt es leider 2 m.E. widersprüchliche Anweisungen in der DKR 0201:
Zu Anfang heißt es dort:
"Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen."
Am Ende vor Beispiel 8 heisst es dagegen:
"Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat." Im Beispiel 8 sind die Lebermetastasen offensichtlich das führende Problem, welches die Aufnahme veranlasste.
Meine persönliche Antwort auf Ihre Frage wäre daher: Bei Erstdiagnose eines Karzinoms ist dieses in der Regel HD, aber nicht immer.