Beiträge von Breitmeier

    Hallo Kodierer1704,

    Die beiden von Ihnen genannten Gründe ( Kontroll-Untersuchung und längere Wartezeiten in Praxen) sind aber auch wirklich keine guten Indikationen für eine vorstationäre Behandlung. Sie sind natürlich verständlich aber in $ 115a SGB V so nicht vorgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Ich habe mir die Ergänzende Klarstellung aus 2004 (!) jetzt noch mal angesehen. Dort steht als Grundsatz:
    "Prüffrist ist immer die des ersten Aufenthaltes, der die Fallzusammenführung auslöst. Die maßgebliche Prüffrist ist abhängig davon, nach welchem Absatz des § 2 FPV eine Fallzusammenführung (Aufenthalt 1 zu Aufenthalt 2) ausgelöst wurde. Als Prüffrist ist entweder die obere Grenzverweildauer oder die 30 Kalendertage-Frist maßgeblich. Grundsätzlich beginnt die Prüffrist einer Fallzusammenführungskette mit dem Aufnahmedatum des ersten eine Fallzusammenführung auslösenden Aufent- haltes."

    Die nachfolgenden 2 Beispiele betreffen keine Komplikation sondern Partitionswechsel. Insofern ist die 30 Tage Regel für diese Beispiele unstrittig, aber sie sind kein Beweis für die Ansicht, auch für Komplikationen gelte die 30 Tage Regel.

    Hallo Herzchen ( das klingt jetzt despektierlich, ist aber wirklich nicht so gemeint!),

    Bei Komplikationen kommt es aber auf die oGVD an und nicht auf die 30 Tage, deshalb glaube ich an meine Interpretation der FPV. In den Klarstellungen zur FPV 2017 habe ich Ihren Passus aber auch nicht gesehen. Gilt der noch?
    Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie ja im konkreten Fall von einer Fallzusammenführung aller drei Fälle ausgehen, da die 30 Tage Frist noch nicht überschritten ist. Wahrscheinlich ergibt meine Sichtweise mit der oGVD aus Fall 1+2 ja dasselbe, oder?

    Hallo rokka,

    Ich kann Ihre Empörung ja ein Stückweit verstehen, aber das Angio-CT dient doch eindeutig der Vorbereitung der OP, die Sie ( bzw.. hier: Gefäßchirurg) abrechnen werden. Also klar vorstationäre Diagnostik entsprechend Variante 2 nach $ 115b.
    Wie sollte der Hausarzt wissen, welche speziellen Befunde Sie vor einer OP im Einzelfall benötigen? Vielleicht fordert ihr Nachbarkrankenhaus etwas ganz anderes? Und dass die KV sich bei gedeckeltem Budget gegen die Verschiebung der Kosten vom KHS in den ambulanten Bereich wehrt, ist ebenso verständlich, oder?

    Hallo zusammen,

    Der Kode-Vorschlag von J.K. passt m.E. Nicht. Zum einen geht aus der Frage nicht hervor, dass der Medikamententräger am Knochen eingesetzt wurde und zum anderen sind "banale" Handgriffe im Rahmen eines Verbandswechsels keine Operationen mit Inzision am Knochen.
    Auch im DRG-System soll/ muss nach DIMDI Vorgaben glücklicherweise nicht jeder Handgriff am Patienten kodiert werden. Daher denke ich, die Aktion ist nicht mit einem OPS abbildbar.