Hallo C-3PO,
Wir sind uns schnell einig, dass die Punkte in Ihrer zweiten Aufzählungsreihe sicherlich ( noch?? ) nicht von der SG- Rechtssprechung gedeckt sind.
Natürlich ist es aus Krankenhaussicht auch legitim, die wegen Corona verkürzten Zahlungsfristen der Krankenkassen ins Feld zu führen. Andererseits dürfte es auch klar sein, dass ein solidarisch finanziertes System nicht jede beliebige Geldforderung ungeprüft begleichen kann und darf, die an sie herangetragen wird. Ich glaube auch nicht, dass Herr Christaras in seinem beruflichen oder privaten Umfeld so sorglos z.B. mit Handwerkerrrechnungen umgeht, wie sein Beitrag es für Krankenkassen fordert.
Ich bin als Arzt zurückhaltend mit rechtlichen Bewertungen. Da Sie aber explizit nachfragen, würde ich auf das BSG - Urteil von 2019 verweisen ( https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ent…916BD2.1_cid359). In Rd 25 des Urteils steht:
„Nach stRsprdes BSG ist eine ordnungsgemäße Information der KK über die vom Krankenhaus abgerechnete Versorgung nach Maßgabe der Mitwirkungsobliegenheiten insbesondere aus § 301 SGB V unverzichtbare Grundlage und Bestandteil einer ordnungsgemäßen Abrechnung. Fehlt es an einer dieser Angaben, so tritt mangels formal ordnungsgemäßer Abrechnung bereits die Fälligkeit der abgerechneten Forderung nicht ein (vgl hierzu BSGE 111, 58 = SozR 4-2500 § 109 Nr 24, RdNr 32 mwN; BSG SozR 4-2500 § 301 Nr 1 RdNr 31; BSG Urteil vom 25.10.2016 - B 1 KR 18/16 R - KHE 2016/76 = Juris RdNr 26).“.
Zu diesen Mitwirkungsobliegenheiten gehören nach früheren BSG Urteilen z.B. medizinische Begründungen bei ambulant möglichen Eingriffen.
Ob die von Christaras zitierten Corona- Ausnahmeregelungen wirklich dazu führen, dass die Sozial-Kassen nicht ordnungsgemässe bzw. deshalb gar nicht fällige Rechnungen begleichen müssen, vermag ich nicht zu beurteilen. Der Gesunde Menschenverstand würde sagen: Nein!
Aber damit wäre natürlich immer noch nicht klar, welche Fehler im Einzelfall dazu führen, dass eine Rechnung nicht ordnungsgemäss erstellt und folglich nicht fällig wurde.
Mein ganz persönliches Fazit: Ich würde an Ihrer Stelle die Möglichkeit der MBeg nutzen.