Beiträge von CHein

    Guten Abend Herr Scholz,

    Vielen Dank für die Info,aber ich habe diesbezüglich eine Frage.

    Trotz eines schnellen neuen Rechners habe ich Probleme die DRG-Grafiken(z.B. Defhandbuch Band 1 Prä-MDC) darzustellen.

    Ist dieses Problem auch bei Ihnen aufgetreten?

    :sterne:

    Gruß
    CHein

    Der Hinweise auf die gesetzliche Regelung, dass bei Verlegung- bzw. Entlassung am Aufnahmetag dieser als Belegungstag zu rechnen ist (§1 Abs. 7 FPV 2005) wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese Bestimmung nur für das aufnehmende, nicht für das verlegende Krankenhaus gelte. Allerdings konnte man mir nicht sagen, wo ich dieses nachlesen könnte

    Hallo Heribert Hypki,

    ich habe gestern abend leider nicht die komplette Nachricht gelesen, war zu schnell :)
    Aus diesem Grunde kommt hier der zweite Teil:

    §1 Absatz 1

    ...... Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab....

    Ich denke das könnte noch hilfreich sein.

    Gruß
    CBord.

    Hallo Heribert Hypki,

    in diesem Fall hat die KK unrecht.
    In der FPV 2005 §1 Absatz 7 steht:
    \"Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der AUFNAHMETAG sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als AUFNAHMETAG.

    MFG

    CBord. :roll: