Der Hinweise auf die gesetzliche Regelung, dass bei Verlegung- bzw. Entlassung am Aufnahmetag dieser als Belegungstag zu rechnen ist (§1 Abs. 7 FPV 2005) wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese Bestimmung nur für das aufnehmende, nicht für das verlegende Krankenhaus gelte. Allerdings konnte man mir nicht sagen, wo ich dieses nachlesen könnte
Hallo Heribert Hypki,
ich habe gestern abend leider nicht die komplette Nachricht gelesen, war zu schnell
Aus diesem Grunde kommt hier der zweite Teil:
§1 Absatz 1
...... Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab....
Ich denke das könnte noch hilfreich sein.
Gruß
CBord.