Liebes Forum, Liebe Frau Mügge,
meines Erachtens handelt es sich hier um einen echten Fehler im Algorhythmus des Groupers, wie Herr Schröder auch schon andeutet.
Im Sinne des Erfinders ist doch wohl, dass die Reihenfolge der ND keinen Einfluss auf das Ergebnis haben darf! Oder höre ich da andere Meinungen????
Der Grouper schaut nach, ob Nebendiagnosen sich sehr ähneln und somit nicht 2x erschwerend berechnet werden sollen. Wie macht er das?
Er klappert jede mögliche Paarung der angegebenen Nebendiagnosen ab (der Reihe nach = rekursiv) und betrachtet, ob die eine Diagnose mit der anderen kombiniert noch "berechnungsfähig" bleibt.
Dazu schaut er in einer Liste: Wenn ich A habe, gilt B dann noch?
Das setzt aber voraus, dass das Gleiche heraus kommt wenn man die beiden Diagnosen anders herum aufreiht (Wenn ich B habe, gilt A dann noch?), und daran scheitert es in Ihrem Beispiel, Frau Mügge.
Ich glaube, es liegt in der Kombination Diabetes - Enzephalopathie:
Groupen Sie mal mit dem online Grouper von 3M HD I67.4 (Enzephalopathie) mit ND E11.91 (Diabetes):
Beide Diagnosen bekommen [mark=green]CCL = 2[/mark]
Jetzt versuchenSie mal HD E11.91 (Diabetes) mit ND I67.4 Enzephalopathie):
Die Enzephalopathie hat jetzt [mark=red]CCL = 0[/mark] und ich meine, das ist das Problem!
Der Grouper geht davon aus, dass wenn A mit B erlaubt ist, dass dann auch B mit A erlaubt ist. Und das ist auch logisch, nicht wahr?
Aber es fehlen offensichtlich ein Paar Angaben der entsprechenden Liste und jetzt scheint die Situation so zu sein:
- Diabetes als ND verhindert, dass Enzephalopathie die Fallschwere zusätzlich erhöht.
- Enzephalopathie als ND erlaubt aber, dass Diabetes die Fallschwere zusätzlich erhöht.
Und jetzt spielt plötzlich die Reihenfolge der ND ein Rolle...
Ich glaube, es so richtig dargestellt zu haben, aber ich gebe zu, dass ich etwas unsicher bin.
Ich freue mich wenn mich jemand eines Besseren belehren kann...?
Einen schönen Tag wünscht
R. Salomé
Medizinmanager