Beiträge von wiebensohn

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in unserem Krankenhaus hat sich folgender Sachverhalt zugetragen:

    Ein Verlegungspatient ist einen Tag vor dem Erreichen der mittleren Verweildauer aus dem Krankenhaus entlassen worden, wofür üblicherweise ein Verlegungsabschlag anfallen müßte. Allerdings wurde der Patient dann anschließend im Rahmen einer nachstationären Behandlung mehrere Tage weiterbehandelt. Meine Frage ist, wird nun die volle DRG abgerechnet (also ohne Verlegungsabschlag) oder kann ich die nachstationäre Behandlung geltend machen ?

    Hat jemand schon einen vergleichbaren Fall abgerechnet ?

    Mit freundlichen Grüssen

    Axel Wiebensohn