Beiträge von KSMC

    Guten Morgen Forum,

    ich bin mir bei folgendem Fall bei der Hauptdiagnosenfestlegung nicht sicher :
    Pat. mit MC kommt ambulant zur Portimplantation. Diese mißlingt, es kommt zu Komplikationen(arteriellen Blutung, Schmerzen). Die Pat. wird stationär aufgenommen und der Port am nächsten Tag implantiert, dann Entlassung.

    HD C50.8
    ND T81.0
    oder
    HD T81.0
    ND C50.8
    Ich tendiere zur 2. Möglichkeit,die erste würde mir aber besser gefallen.

    Viele Grüße
    K. Stupp

    Hallo Zabi,

    laut Aussage vom INEK zählen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowohl neuartige Prozeduren als auch neu zugelassene Medikamente. Pro Prozedur bzw. Medikament muss ein separater Antrag bis zum 31.10.04 gestellt werden (geht auch per email). Die Kriterien für die Antragstellung sind auf der Homepage vom INEK (http://www.g-drg.de) zu finden.

    Viele Grüße
    K. Stupp

    Hallo !

    Die Durchführung einer Diagnostik ist nicht unbedingte Voraussetzung dafür, eine bestimmte HD verschlüsseln zu können. Wenn eine Symptomatik einen Mesenterialinfarkt wahrscheinlich macht und vielleicht zusätzlich Laborparameter dies stützen bzw. andere Ursachen ausschließen (Laborwerte liegen sicherlich vor) und zusätzlich vielleicht auch noch therapeutische Maßnahmen eingeleitet wurden, kann der Infarkt als HD verschlüsselt werden. Mit \"sicher belegen\" meinte ich nicht, dass der Infarkt ohne Zweifel nachgewiesen werden konnte. Ich wollte damit ausdrücken sicher zu sein, dass der Kollege die Diagnose Mesenterialinfarkt ausreichend begründen kann. Ansonsten stimme ich Ihnen zu.

    Ein schönes Wochenende !
    K. Stupp

    Hallo Herr Thieme !

    Vielen Dank für die Umstellung der Zeitung ins alte Format, sie liest sich so wesentlich besser. Tadel fällt mir erfreulicherweise keiner ein !

    Viele Grüße aus dem sonnigen Süden. :sonne:
    K. Stupp

    Hallo MiChu !

    Ich hatte hier mehr an die Krankenkassen gedacht, die jeweils Verlegungsabschläge und Fallzusammenführungen überprüfen müssen. Ob es Absprachen zur Verlegungsoptimierung gegeben hat, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube aber nicht, dass sich durch immer stärkere Reglementierungen solche oder andere Absprachen gänzlich vermeiden lassen.

    Viele Grüße
    K. Stupp