Hallo Herr Killmer !
Vielen Dank für die Antwort.
Ihre Argumentation gefällt mir gut, ich denke dies ist auch mit den DKR vereinbar.
Mit freundlichen Grüßen
K. Stupp
Hallo Herr Killmer !
Vielen Dank für die Antwort.
Ihre Argumentation gefällt mir gut, ich denke dies ist auch mit den DKR vereinbar.
Mit freundlichen Grüßen
K. Stupp
Guten Morgen Forum,
ich bin mir bei folgendem Fall bei der Hauptdiagnosenfestlegung nicht sicher :
Pat. mit MC kommt ambulant zur Portimplantation. Diese mißlingt, es kommt zu Komplikationen(arteriellen Blutung, Schmerzen). Die Pat. wird stationär aufgenommen und der Port am nächsten Tag implantiert, dann Entlassung.
HD C50.8
ND T81.0
oder
HD T81.0
ND C50.8
Ich tendiere zur 2. Möglichkeit,die erste würde mir aber besser gefallen.
Viele Grüße
K. Stupp
Hallo Herr Selter,
vielen Dank für die Info !
Viele Grüße
K. Stupp
Hallo Zabi,
ob diese Behandlungsmethoden darunter fallen, kann ich nicht beurteilen. Schicken Sie doch genau diese Fragestellung ans InEK.
Viele Grüße
K. Stupp
Hallo Zabi,
laut Aussage vom INEK zählen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowohl neuartige Prozeduren als auch neu zugelassene Medikamente. Pro Prozedur bzw. Medikament muss ein separater Antrag bis zum 31.10.04 gestellt werden (geht auch per email). Die Kriterien für die Antragstellung sind auf der Homepage vom INEK (http://www.g-drg.de) zu finden.
Viele Grüße
K. Stupp
Hallo !
Die Durchführung einer Diagnostik ist nicht unbedingte Voraussetzung dafür, eine bestimmte HD verschlüsseln zu können. Wenn eine Symptomatik einen Mesenterialinfarkt wahrscheinlich macht und vielleicht zusätzlich Laborparameter dies stützen bzw. andere Ursachen ausschließen (Laborwerte liegen sicherlich vor) und zusätzlich vielleicht auch noch therapeutische Maßnahmen eingeleitet wurden, kann der Infarkt als HD verschlüsselt werden. Mit \"sicher belegen\" meinte ich nicht, dass der Infarkt ohne Zweifel nachgewiesen werden konnte. Ich wollte damit ausdrücken sicher zu sein, dass der Kollege die Diagnose Mesenterialinfarkt ausreichend begründen kann. Ansonsten stimme ich Ihnen zu.
Ein schönes Wochenende !
K. Stupp
Guten Morgen !
Wenn der behandelnde Doc der Ansicht ist(und dies dann sicher auch belegen kann), dass der Mesenterialinfarkt Ursache für den Subileus und den Exitus war, sollte dies als HD verschlüsselt werden.
Viele Grüße
K. Stupp
Hallo Herr Thieme !
Vielen Dank für die Umstellung der Zeitung ins alte Format, sie liest sich so wesentlich besser. Tadel fällt mir erfreulicherweise keiner ein !
Viele Grüße aus dem sonnigen Süden. :sonne:
K. Stupp
Hallo MiChu !
Ich hatte hier mehr an die Krankenkassen gedacht, die jeweils Verlegungsabschläge und Fallzusammenführungen überprüfen müssen. Ob es Absprachen zur Verlegungsoptimierung gegeben hat, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube aber nicht, dass sich durch immer stärkere Reglementierungen solche oder andere Absprachen gänzlich vermeiden lassen.
Viele Grüße
K. Stupp
Guten Morgen Fr. Barthel !
Genau dieser Punkt hat sich 2005 geändert :nach FPV 2005 sind die Ketten A-B-A-B-A und A-B-C-A Rückverlegungen. Leider wird die Abrechnung hierdurch noch komplizierter !
Viele Grüße
K. Stupp
Hallo Kassenkontrolleur !
Wenn Kalium substituiert wurde, sollte dies m.E. auch als ND verschlüsselt werden.
Viele Grüße
K. Stupp