Hallo C-3PO,
da laut DKR P013k auch die Behandlung von Komplikationen erwähnt ist und um eine solche handelt es sich in ihrem Fall, bin ich der Meinung, dass es hier nicht zwingend aus der Anastomose bluten muss, sondern dass eigentlich alle "reinen" Blutstillungen nach einer Blutgefäß-OP mit dem 5-394.0-er Kode zu verschlüsseln sind. Der Kode ist hier sicher auch so allgemein gehalten, während andere Revisionskodes z.T. eine zusätzliche, spezifische Kodierung des Eingriffes verlangen.