Beiträge von Findus

    Guten Abend,

    habe auch mal was zu diesem Thema.

    1. Zur Visite sagte der Stationsarzt dem Patienten, welcher wegen eine SG-Fraktur bei uns lag: \"Schön Herr X, es hat sich endlich Callus gebildet\". Mir erzählte der Patient dann sehr erfreut : \"Der Doktor hat mit heute gesagt, es hat sich endlich Phallus gebildet\".

    Besser spät als nie.

    2. Aus einem Pflegebericht: \"Patient war durchgeblutet\" und \"Pat. hat das Abendessen und die Abendtoilette am Bettrand eingenommen\".

    Wohl bekomm`s.


    Schönen Feierabend wünscht findus

    Hallo PKVler und willkommen im Forum,

    ich glaube dieser Thread dürfte Ihre Frage beantworten HD bei Knochenmetastase, der Fall ist m.E. ähnlich gelagert. Und ja, die speziellen Kodierrichtlinien gehen vor die allgemeinen (aus der Einleitung zu den DKR: \" In den Speziellen Kodierrichtlinien werden besondere Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von den Allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden muss\").

    MfG und schönes Wochenende von findus

    Hallo Herr Selter,

    habe mich wohl etwas ungünstig ausgedrückt. Ich möchte hier keine Z03-er Codes verschlüsseln, sondern die gefundene Erkrankung. Der Passus birgt für mich nur den Hinweis wie zu Verfahren ist.
    Der Patient kam zum Ausschluss eines Rezidivs -> also Beobachtung wegen Verdacht auf Neubildung (Z03..)-> liegt ein Symptom vor, ist dieses anstatt Z03 zu Kodieren-> kann man genauer als das Symptom verschlüsseln, dann ist dieser Code zu kodieren-> in unserem Fall also die Entzündung. Herr Horndasch hat meine Meinung in weniger umständlichen Worten perfekt wiedergegeben.

    MfG findus

    Hallo Herr Hollerbach,

    aber eine Nachuntersuchung ist es auch nicht. Es bestand der Verdacht eines Tumorrezidivs. Verdacht wurde nicht bestätigt. Somit wird die gefundene Erkrankung als HD kodiert.
    Damit haben Sie wegen DKR Verdachtsdiagnose wohl schon recht. Anwendbar bleibt dann nur DKR \"Hauptdiagnose-Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen\", zumindest findet sich für mich hier der entscheidende Hinweis zu Kodierung des Falles.

    MfG findus

    Hallo Cronnos,

    sehe den Fall etwas anders als Herr Selter. Wie Sie schreiben, kam der Patient ja nicht eigentlich zur Nachuntersuchung. Es bestand ja vielmehr der eindeutige Verdacht auf ein Tumorerezidiv (vielleicht Schleimhautveränerungen?). Damit ist gemäß DKR \"Verdachtsdiagnose\" zu verfahren. Somit bleibt als HD eigentlich dann nur noch die gefundene chronisch mittelgradige Entzündung. Ein Kode aus Z85 würde ich als ND kodieren.

    MfG findus