Beiträge von Findus

    Hallo Forum,
    hoffe meine Frage passt so halbwegs in diesen Thread. Mir geht es um die Kodierung von OPS-Codes im Sinne von Einsatz eines Nagel bei Unterschenkel-Mehretagen-Frakturen. Folgender Fall: Bei einem Patienten mit Fraktur des proximalen Endes Tibia und Fraktur des Tibiaschaftes werden beide Frakturen mittels eines einzigen langen Nagels versorgt. Kann ich dann als Prozedur sowohl die \"Geschlossene Reposition..Durch Verrieglungsnagel:Tibia proximal\" als auch die \"Geschlossene Reposition..Durch Verrieglungsnagel:Tibiaschaft\" angeben? Oder muss ich mich hier für nur eine Prozedur entscheiden? Es wurden ja quasi zwei Frakturen versorgt.
    MfG findus

    Hallo Forum,
    muss das Thema noch einmal aufwärmen. Pat. kommt nach Sturz mit Humerusfratur in unsere Klinik. Vor ca. einem halben Jahr war bei dem Pat. ein Nierenkarzinom entfernt worden. An der Bruchstelle finden sich im CT auch noch Metastasen, welche dem Nierenkarzinom zugeordnet werden. Frage der HD. Wegen Sturz -> Trauma -> S-Code (und die Metastasen als ND)? Oder vielleicht wäre es ohne die Metastasen gar nicht zur Fraktur gekommen -> dann Knochenmetastasen + Pathologische Fraktur als HD? Ich persönlich würde dem S-Code den Vorzug geben. Gibt es da noch andere Meinungen?
    MfG findus

    Hallo Pekka,
    zwar komme ich mit Ihrer Schilderung nicht ganz klar (KH HD D62, \"nach unserer Auffassung wäre D25.0 zu kodieren\"), aber ansonsten ist der Fall wohl ziemlich eindeutig. Patient kommt mit einer Anämie, die zugrunde liegende Erkrankung wird diagnostiziert --> Leiomyom und auch noch behandelt (Abrasio und Myomenukleation). Ergo kann nur D25.0 als HD kodiert werden, die D62 wird Nebendiagnose, falls Sie diese auch behandelt haben.
    MfG findus

    Hallo Herr Selter
    und Asche auf mein Haupt :rotwerd: , da hatte ich doch glatt die Spondylodese vergessen zu kodieren. Danke für den entscheidenden Hinweis. Nun stimmt die DRG und ich kann mich beruhigt in den wohlverdienten Urlaub verabschieden.

    MfG findus

    Hallo Forum,
    habe folgendes Problem. Patient mit LWK 1 Fraktur kommt zu Aufnahme. Zuerst Versorgung mittels Fixateur intern. Drei Tage später nochmalige OP. Zusätzliche Versorgung mit ventralen Schrauben-Plattensystem und Transplantation eines kortikospongiösen Spanes (zwischen TH12 und L1). Zugang für diese OP: offene Thorakotomie, Zwerchfellschlitzung. Kodiert war hier unter anderem eine Inzision am Zwerchfell, welche denn dann auch die gesamte DRG bestimmt. Ich erreiche so eine I28A \"Komplexe eingriffe am Bindegewebe\". Leider werde ich aus dem Kodierleitfaden für WS-Chirurgie 2007 (Kodierleitfaden WS-Chir. 2007) nicht so richtig schlau. Wird die Inzision des Zwerchfells kodiert oder ist sie im transpleuralen Zugang zur LWS erhalten.

    MfG findus

    Hallo Forum,

    Patient wird zur operativen Versorgung einer Leistenhernie stationär aufgenommen. Postoperativ klagt er über rectale Schmerzen, \"gefunden werden 3 thrombosierte Hämorrhoiden\". Also schließt sich dann noch eine operative Versorgung dieser Hämorrhoiden nach Milligan-Morgan an. Einen Tag vor Entlassung kommt dann der Histologiebefund und dieser sagt aus, dass es sich nicht um thrombosierte Hämorrhoiden handelt, sondern in allen 3 Fällen um Anteile eines Rectumcarzinoms. Was wird nun mit der Prozedur 5-493.2 Exzision (z.B. nach Milligan-Morgan), welche ja in typischer Weise durchgeführt wurde, ich aber quasi gar keine Hämorrhoiden behandelt habe? Einfach ändern in 5-492 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Analkanals oder kann die ursprüngliche Prozedur bleiben, da sie ja auch entsprechend durchgeführt wurde?

    MfG findus

    Hallo riol,

    Sie sprechen mir da ganz aus der Seele. Habe das ganze bisher auch so gesehen und kodiert. So erscheint mir die gesamte Sache auch logisch und nachvollziehbar. Vielleicht sollten solche \"Streitfälle\" mal eindeutig per DKR geregelt werden, einfach um unnötigen Papierkram, Rückfragen und Gutachten zu vermeiden. Würde nebenbei auch unser aller Nerven schonen.

    Schönen Gruß und noch einen sonnigen Sonntag an alle
    findus

    Hallo Forum,

    nun komme ich noch einmal zu meiner allerersten Frage im Forum zurück. Patientin, 91 Jahre, kommt mit epileptischem Anfall in die Klinik. Wegen des hohen Alters benötigt die Patientin (ausführlich dokumentiert) Hilfe bei den ATL`s, ist teilweise inkontinent, das Essen wird mundgerecht vorbereitet, Körperpflege ist nur mit Hilfe einer Schwester möglich. Der MDK möchte nun statt R54 einen Kode aus Z74.- (Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit) zugewiesen haben. Wie wird das von anderen gesehen oder gibt es da Erfahrungen?

    MfG findus

    Hallo riol,

    wir hatten da mal einen ähnlichen Fall, betraf den Ellenbogen. Wir hatten damals als HD die Bursitis und als ND die Prellung :d_zwinker: . Der Gutachter sah das anders und letztlich haben die Chirurgen der MDK-Argumentation statt gegeben. Die Prellung sei die zu Grunde liegende Erkrankung und mit der Hämatomausräumung ja auch behandelt wurden, deshalb sei als HD die Prellung und als ND die Bursitis zu kodieren. Das muss natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber vielleicht hilft es Ihnen bei der Entscheidungsfindung.

    MfG findus