Beiträge von Findus

    Hallo Zymotic,
    da der Patient bei Aufnahme noch nicht über Rückenschmerzen geklagt hatte und somit die noch nicht vorhandenen Rückenschmerzen zum Aufnahmezeit-punkt noch nicht den Verdacht auf eine evtl. Fraktur aufkommen lassen konnten, kann die Fraktur die Aufnahme in die Klinik ja schlecht veranlasst haben. Auch wenn sie bei Aufnahme schon bestanden haben mag, die Krankenhausaufnahme hat sie, gemäß Hauptdiagnosedefinition, nicht veranlasst und das ist, denke ich der entscheidende Punkt. Die Schmerzen traten erst im Verlauf auf und die dann erst diagnostizierte Fraktur hat dann den Aufenthalt verlängert, sie ist gemäß Nebendefinition zu kodieren.
    MfG findus

    Hallo Forum,
    mich beschäftigt folgendes Problem. Patient mit HWS-Fraktur und Schädelhirntrauma wird stationär aufgenommen. Anlage eines Halofixateurs und Beobachtung wegen SHT. Bei ambulanten, verlegten und auch BG-Patienten läuft die Finanzierung des Halofixateurs problemlos. Wie verhält es sich aber bei \"normalen\" Patienten? Bisher kodierten wir für die Anlage des Halofixateurs die OPS-Nummer 8-410.0 (Extension an der Schädelkalotte: Halotraktion, diese ist nicht DRG-relevant). Ich steuere die DRG I68B an. Die Ausgaben für den Halofixateur (laut Finanzbuchhaltung mit ca. 3000,- €) sind dabei nicht einmal ansatzweise gedeckt. Gibt es noch andere Prozeduren, welche heranzuziehen wären (und welche evtl. DRG-relevant sind) oder gibt es noch andere Möglichkeiten (zum Beispiel zusätzlich verhandelte Entgelte o.ä.)um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Oder ist alles in der DRG enthalten und im Rahmen der Mischkalkulation hat man einfach Pech gehabt?
    MfG findus

    Hallo Vinzenz,
    Frau Zierold hat recht. Für das Kind wird zwar ein Fall angelegt, aber eine Diagnose wird, zumindest bei uns, nicht eingegeben, da der Fall nicht zur Abrechnung kommt.
    MfG findus

    Hallo Forum,
    also ich schließe mich hier Herrn Bröker an. Wenn Ursache für die Hyponatriämie gefunden, dann wird diese HD. Ansonsten natürlich die Hyponatriämie. Eine F06.8 würde ich bei entsprechenden Aufwand (z.B. Überwachung) als ND kodieren. Haben solche Fälle bisher so kodiert und noch keine Probleme damit gehabt.
    MfG findus

    Hallo an alle,
    die HD wäre für mich hier unstrittig die T78.3 (kombiniert mit Y57.9). Was die respiratorische Insuffizienz als eigenständiges Krankheitsbild angeht, würde ich mich Eastfries anschließen. Der Patient wurde schließlich intubiert und beatmet, somit stellt die akute resp. Insuffizienz m.E. schon ein eigenstädiges Krankheitsbild dar, welches weit über das Symptom Dyspnoe hinausgeht und somit als ND zu kodieren ist. Selbst der MDK sieht das in seiner Kodierempfehlung Nr. 37 (wenn die Voraussetzungen gegeben sind) so.
    MfG findus

    Hallo an alle,
    möchte mich auch noch einmal kurz melden. Aufnahme in oben geschilderten Fall wegen \"Erysipel bei chronischem Ulcus cruris\" (soweit der, m.E. nach etwas schwammige, Wortlaut auf dem Einweisungsschein und dem Anamnesebogen). Den meisten Aufwand hat schon das Erysipel (Kühlung, Antibiose) gemacht. Also kann ich die Argumentation , welche für Erysipel als HD plädieren durchaus nachvollziehen und akzeptieren. Letztlich bleibt das ganze dann doch ein \"fast reines\" Dokumentationsproblem !? Was der eine als Erysipel ansieht, kann für den Nächsten eine Phlegmone sein und der Dritte würde ggf. ein infiziertes Ulcus beschreiben (diese Erfahrung habe ich zumindest gemacht). Zumindest stellt sich der Sachverhalt für mich so dar. Wenn man den Patienten dann nur von der Aktenlage her kennt, muß man sich letztlich auf die Dokumentation verlassen. Und je nachdem, was dokumentiert ist, kann dann kodiert werden!? Jetzt mal rein provokativ gefragt!!
    Mfg findus :sterne:

    Hallo DuHei,
    Frau Zierold hatte in ihrem Beispiel schon recht, da es sich dabei um eine komplikationslose Geburt handelte. Die Platzenta wurde lediglich in der Klinik ausgestossen und somit die komplikationslose Geburt O80 in der Klinik beendet, d.h. in diesem Fall war die O80 die korrekte Hauptdiagnose. Sie hingegen sprachen in ihrem Beispiel von einer Plazentaretention, also einer Komplikation bei der Geburt. Somit ist die Hauptdiagnose die Komplikation, in Ihrem Fall also O73.1. Natürlich bekommt das Neugeborene selbst den von Frau Zierold erwähnten Z38.1-Code zugewiesen.
    MfG und den besten Wünschen für ein schönes Wochenende an Alle findus

    Hallo Lupus,
    natürlich halten wir nicht jeden Patientin in der Klinik bis die Keimbestimmung eintrifft und wie ich weiter oben schon sagte, wird auch nicht bei jeder Appendizitis eine Keimbestimmung vorgenommen. Aber v.a. Patienten mit einer Begleitperitonitis sind etwas länger in der Klinik, so das die Keimdifferenzierung rechtzeitig vor Entlassung eintrifft. Eine Entscheidung, ob er einen Abstrich für nötig erachtet, trifft der Operateur je nach intraoperativen Befund.
    Mfg findus

    Hallo Lupus,
    d.H. für mich eigentlich nur, dass ich zur Dianosestellung einer Appendizitis (auch mit Peritonitis) keinen Keimnachweis benötige, allein die Klinik reicht aus, um die Diagnose Appendizitis stellen zu können. Die Diagnose muss also nicht durch eine Keimbestimmung bewiesen oder untermauert werden. Wenn sie aber eine Keimbestimmung vornehmen und auch noch testgerecht antibiotisch behandeln, ist die Angabe des Keims obligat und auch medizinisch sinnvoll.
    MfG findus