Beiträge von Findus

    Hallo Martha,
    erst einmal herzlich Willkommen im Forum. Und nun zu Ihren Fragen.

    Zu 1. -laut ICD10 sind hier akuter Rausch und akute Intoxikation gleich- zusetzen (siehe Einleitung zum Kapitel F10-F19), Hauptdiagnose also F11.0 oder F10.0, je nachdem, was die Störung verursacht hat. Wenn Sie diese weder der Alkohol- noch der Kokainintoxikation zuordnen können bleibt nur F19.0 als HD.

    zu 2. -hier kommt eigentlich nur T44.7 als HD in Frage (eine Über-dosierung ist bei den Vergiftungen zu kodieren), wenn die Bradyarrhythmie durch die Überdosierung bedingt war.

    Zu 3. -HD sicherlich Lithiumüberdosierung, auch unter T4... zu finden

    MfG findus

    Hallo Herr Bongartz,
    Herr Rembs hat den Sachverhalt eigentlich eindeutig beschrieben:\"Die Argonplasmakoagulation (APC) ist ein Koagulationsverfahren, bei dem Hochfrequenzenergie kontaktfrei durch ionisiertes Argon auf das Gewebe übergeleitet wird und hier eine [c=tomato]thermische Koagulation[/code] bewirkt.\". Auch wir kodieren an 6.Stelle eine 2 (Thermokoagulation)und hatten damit noch keine Probleme.
    MfG findus

    Hallo GOMER,
    ich würde K70.- mit Sekundärkode K72.7- kodieren. Meiner Meinung nach bedeuten die Exklusiva, dass die Alkoholische Leberzirrhose/-versagen auch als solche kodiert werden kodiert werden muss. Unter K70.4 (Alkoholisches Leberversagen) ist das Coma Hepaticum ebenfalls erwähnt. Die K72.7- bezeichnet dann nur das Stadium genauer.
    MfG findus

    Hallo Eddi,
    ich schließe mich hier Herrn Blaschke an. Auch laut alphabetischem Verzeichnis des ICD 10 (wird vom MDK, zumindest bei uns, zunehmend zur Argumentation herangezogen) ist die [c=tomato]Blutungsneigung[/code] mit D68.9 beziffert, wenn durch Koagulanzien, dann ist m.M. nach schon der spezifischere Kode zu wählen. Der Aufwand, wie bei Herrn Blaschke angeführt.
    MfG findus

    Hallo Zabi,
    da die Aufnahme, wie ich Ihrer Schilderung entnehme, nicht primär zum Verschluß der AV-Fistel erfolgt ist, sondern zur Behandlung der infizierten Gängrän infolge Steal-Syndrom, würde ich auch für die T82.8 als korrekten Kode plädieren. Die Z48.8 ist m.M. nach für Fälle gedacht, die primär oder ausschließlich zum Verschluß eines AV-Shunt`s eingewiesen wurden -> also \"Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts\", dass war aber bei Ihrem Patienten nicht der Fall.
    MfG findus

    Hallo Fr. Zierold,
    es handelt sich hier nicht um meine persönliche Meinung, sondern, wie geschrieben, um die unseres Gynäkologen. Die Geburt eines 490g schweren Kindes ist auch keine Totgeburt, mit allen Konsequenzen, weil es eben 10g zu leicht war. Die Mutter wird trotzdem aus psychologischer Sicht immer ihr Kind verloren haben. Das ändert aber nichts an den Fakten, so traurig es für die Betroffenen sein mag.
    MfG findus

    Hallo Forum,
    mich beschäftigt folgender Fall. Patientin kommt drei Wochen nach einer Hysterektomie mit einer vag. Blutung ins KH. Laut Arztbrief: \"Aufnahmeuntersuchung: überperiodenstarke Blutung mit Koagelabgang aus dem Scheidenstumpf, keine Blutungsstelle zu sehen - Legen einer Tamponade\". Noch am selben Tag wird die Patientin operiert. OP-Bericht: \"...im...rechten Wundgebiet liegt eine arterielle, stark pulsierende Blutung vor...Nach ausreichender Darstellung des umgebenden Gewebes wird die Arterie (a.e. Ramus deszendens der A. uterina) abgeklemmt und dreifach umstochen. Danach steht die Blutung...Anlage einer mittigen Scheidennaht und einer neuen Scheidenecknaht rechts.\".

    Der Gynäkologe verschlüsselte T81.0 (Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes...) als HD. Meiner Meinung nach kämen aber auch N99.9 (Krankheit des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, nicht näher bezeichnet) oder N93.9 (Abnorme Uterus- oder Vaginalblutung, nicht näher bezeichnet) oder R58 (Blutung, anderenorts nicht klassifiziert), im Diagnosenthesaurus für arterielle Blutung, als mögliche HD in Betracht. Hat da jemand einen Rat?

    Als Prozedur ist bisher kodiert: 5-706.0 (Andere plastische Rekonstruktion der Vag.: Naht (nach Verletzung)). Das erscheint mit auch zu wenig. Gibt es da nicht genauere OPS-Schlüssel?

    MfG findus

    Hallo RSchaadt und herzlich willkommen im Forum,
    habe unseren Gynäkologen heute dazu befragt. Er ist der Meinung, dass beim zweiten Aufenthalt keine Zwillingsschwangerschaft mehr bestand und somit Z37.0 zu kodieren wäre, als HD sind die von Frau Zierold angeführten Diagnosen in Betracht zu ziehen. Beim Kind dann entsprechend P07.. als HD und Z38.0 (Einling, Geburt im Krankenhaus als ND).

    Beim ersten Aufenthalt würde ich, da keine genaue Abbildung im ICD 10 möglich, Z37.9! (Resultat der Entbindung, nicht näher bezeichnet) kodieren. Ist sicher auch nicht optimal, aber alles andere trifft ja auch nicht 100% zu. Als HD wieder \"etwas aus O34.3 und O60.-,\".

    MfG findus

    Hallo Herr Bongartz,
    ich würde schon als HD T75.1(Ertrinken und nichttödliches Untertauchen)wählen, schließlich hat doch der Unfall all die folgenden Probleme des Patienten verursacht. J69.0 und R56.8 als Nebendiagnose und falls Ressourcenverbrauch T68 (Hypothermie).
    MfG findus

    Hallo papiertiger und Pauli,
    habe noch einmal nachgesehen, da keine Exklusiva dies verbieten, ist die T82.8 als ND dazu zu kodieren.

    In dem vom Pauli geschilderten Fall hat aber m.E. Mikka recht. Ich komme auf eine OGVD von 21 Tagen für die DRG F52A (Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, mit äußerst schweren CC), falls meine angenommene Prozedur mit 8-837.k0 \"Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents\" richtig ist, habe da aber auch keine Erfahrung, da wir bei uns selbst keine PTCA´s durchführen. Damit ist bei Wiederaufnahme nach 30 Tagen die OGVD überschritten und es dürfte eigentlich auch nicht zu einer Fallzusammenführung wegen Komplikation kommen. Also HD I20.0 und ND T82.8, I25.16, I25.20.

    Sonniges Wochenende wünscht findus