Beiträge von Findus

    Guten Morgen Pauli!

    Also, wenn die bestehende Pfortaderthrombose mit einhergehender portaler Hypertension für die Ösophagusvarizen verantwortlich ist, dann würde ich als HD die I81+ Pfortaderthrombose und die Ösophagusvarizen mit I98.20* als Sekundärcode codieren.

    herzliche 2.-Advents-Grüße Findus

    Hallo Forum !

    Eine Patientin wird nach Herzklappen-OP, praktisch zur Nachbehandlung und Konditionierung, in unsere Klinik verlegt. An der nun ja nicht mehr vorhandenen Aortenklappenstenose und an der künstlichen Herzklappe haben wir ja nichts getan. Nach 8 Tagen stationären Aufenthaltes in unserer Inneren Klinik Rötung der OP-Wunde. Verlegung in die Chirurgie unseres Hauses mit folgender Wundexzision, Spülung, etc.. Da die Patientin nicht als Rückverlegung zu uns kam, kann ich doch als HD eigentlich nur dir Z 48.8 Nachbehandlung nach chir. Eingriff kodieren. Das gleiche Thema wurde im vergangenen Jahr zwar schon im Forum diskutiert, aber eine endgültige Lösung ist eigentlich nicht gefunden worden. Vielleicht gibt es neue Erkenntnisse, welche mir weiterhelfen könnten.

    mfG Findus

    Hallo Tok-Hue.
    Sie haben den Sachverhalt m.E. schon richtig erfaßt. Bei den Komplikationen unter T81... und T88/89... müssen sie so genau wie möglich kodieren, da diese Kodes nur bei Komplikationen \"andernorts nicht klassifiziert\" zu benutzen sind. L02.2 bezeichnet nun mal einen Bauchdeckenabszeß näher als die T81.4, und mit Ihrem Beispiel von N32.2 vs. T81.0 verhält es sich ebenso. Mit der Angabe des OPS-Kodes 5-570.4 für die Ausräumung der Harnblasentamponade haben wir jedenfalls nur negative Erfahrungen seitens des MDK gemacht. Meiner Meinung nach verständlich, denn \"richtig\" operiert haben Sie ja eigentlich nicht, v.a. nicht endoskopisch. Sie haben vielmehr einen DK gelegt und die Koageln \"ausgespült\".

    mfG Findus

    Hallo Forum.

    Patient kommt mit Brustschmerz nach Auslösung seines internen Defibrilators zur stationären Aufnahme. Nun stehe ich vor der Frage, welche HD ich zuordnen soll/muß. Das Ereignis, welches den internen Defi ausgelöst hat (Kammerflimmern, oder Brustschmerz, oder wie der Arzt, eine CIHK als Ursache für das Kammerflimmern, oder gibt es noch andere und bessere Kodiervorschläge. Ich persönlich würde doch das Kammerflimmern favoritisiern, bin mir aber absolut nicht sicher. Als kleine Anmerkung des Arztes kam noch, dass das Auslösen des internen Defi`s z.T. sehr starke Brustschmerzen verursachen kann.

    mfG Findus

    Hallo Forum.

    Patientin mit hypertensiver Herz- u. Nierenerkrankung, mit Herz- u. Niereninsuffizienz, kommt mit RR 280/130 zur stationären Aufnahme. Die Herz- u. Niereninsuffizienz sind vorbestehend und werden durch Gabe von Diuretika weiterbehandelt. Nun stellt sich die Frage der HD. Der MDK möchte HD:I10.01 Hypertonie mit hypertensiver Kriese; ND:I50...
    + N18...
    Laut Kodierrichtlinien wäre eigentlich die Herz- oder Niereninsuffizienz als HD zu wählen und dann die I13.21 als ND. Die Herz-u. Niereninsuffizienz wurden aber \"nur\" weiterbehandelt, keine der zwei Erkrankungen war führend oder für die Aufnahme ausschlaggebend. Da der letzte Satz in der enfsprechenden Kodierregel(0906d Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.–)) aber lautet:\" Die Hauptdiagnose ist entsprechend DKR D002d Hauptdiagnose (Seite 4) festzulegen.\", bin ich der Meinung das die
    HD:I13.21 sein sollte, denn deshalb wurde die Patientin schließlich aufgenommen. Alles andere wird Nebendiagnose. Gibt es mit dieser Fallkonstellation und evtl. MDK-Anfragen mittlerweile neue Erkenntnisse?

    mfG Findus

    Hallo Leona,
    wenn ein Neurologe die Demenz diagnostiziert hat ist das natürlich optimal, aber wenn Sie einen MMST machen und vielleicht auch noch einen Uhrzeit-zeichnen-Test, dann sollte es sicher auch möglich sein die Demenz dem MDK gegenüber zu verteidigen, wenn Sie kein Neurologe, sondern \"nur\" ein Internist festgestellt hat. Entsprechende Dokumentation natürlich vorausgesetzt und evtl. auch Medikamentengabe.
    mfG Findus

    Hallo AnMa,
    laut \"Herold\" ist ein ANV eine akute Niereninsuffizienz, welche prizipiell reversiebel ist und sich va. durch einen Serumkreatininanstieg > 50% des Ausgangswertes auszeichnet. Wenn diese Voraussetzungen im Rahmen der Gastroenteritis auftreten und das ANV auch entsprechend behandelt wird, dann sehe ich keinen Grund ein ANV nicht zu verschlüsseln.
    mfG Findus

    Guten Tag Frau Klapos,
    ich schließe mich hier meiner Vorrednerin vorbehaltlos an. Die DKR geben hier eine eindeutige Anweisung. Und ob Sie als HD die I11.01 oder die I50... wählen, beide Wege führen in die gleiche ( für mich auch unlogisch, aber was solls ) DRG. Zumindest kodieren wir so und hatte bisher noch keine Probleme damit.
    mfG Findus

    Hallo valdobbiadene!

    Die akute Querschnitts-DRG kommt meines Wissens nach durch die eingegebene
    G95.80 (neurogene Blasenentleerungsstörung). Diese haben sie wirklich nicht behandelt, wird also nicht kodiert. Was die R32 (Harninkontinenz) angeht, würde ich auch diese auch nicht kodieren. DKR 1804d: \" ... [mark=limegreen]die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung \"normal\" angesehen werden kann (zB. nach bestimmten Operationen u. bei bestimmten Zuständen[/mark])...\". Ich denke das bei Ihrem Patienten mit der Querschnittslähmung ein solcher \" bestimmter Zustand\" vorliegt und somit die Inkontinenz nicht gesondert zu kodieren ist. mfG Findus