Beiträge von Findus

    Hallo Forum!
    Eine 82jährige Patientin kommt mit akut aufgetretenen Verwirrtheitszuständen(zeitlich + örtlich desorientiert) in die Klinik.Im CCT ist nur Gefäßkalk nachgewiesen und nach 2 Tagen ist die Patientin wieder \"fit\", dh. auch in den ATL`s ist die Patientin völlig selbständig. Wie kodiert mann hier am besten?

    HD: HOPS (F06.9)
    ND: CVI, wegen Gefäßkalk

    HD: Orientierungsstörung (R...)
    ND: CVI,...

    HD: CVI,...
    ND: HOPS

    Oder gibt es da noch andere Ideen und Anregungen? Behandelt ist eigentlich nichts so richtig worden, aber pflegerisch hat die Patientin für 2 Tage ja doch Aufwand gemacht.
    mfG Findus

    Hallo Forum!
    Eine Patientin bekommt ambulant 2 Redon-Drainagen gelegt, nach Sturz und massivem Hämatom unter Falithromtherapie. Bei uns Aufnahme wegen Schmerzen und Verdacht einer Infektion (Drainage liegen schon ca. 4 Wochen!), welche sich aber nicht bestätigt. Dagegen wird ein Verschluß der Drainagen festgestellt. Nach Spülung fördern die Drainagen wieder und die Pat. wird beschwerdefrei, die Drainagen konnten nach 4 Tagen Krankenhausaufenthalt entfernt werden. Kann ich hier die T85.6 (Mech. Kompl. durch sonstige n.b. Prothesen,Implant od. Transplant.) als HD kodieren? Laut ICD fällt darunter auch \" nichtresorbierbares Operatinsmaterial\". Oder gibt es bessere Vorschläge für die HD?

    Ein schönes Wochenende wünscht Findus

    Hallo Forum!
    Kann ich eine diab. Nephropathie kodieren, wenn der Pat. eine Proteinurie (quasi als Manifestation der diab. Nephropathie) hat und aus diesem Grunde mit ACE-Hemmern behandelt wird? So zumindest die Erklärung unserer Ärzte. Muß/sollte man dann die Proteinurie mitkodieren und welche Nummer wäre dann evtl. am geeignetsten?

    mfG Findus

    Hallo Forum!
    Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee, die zur Problemlösung beiträgt. Würde mich sehr freuen.

    mfG Findus

    Hallo mia katze!
    Also ein Kreuz auf \"irgendeinem\" Zettel reicht meiner Meinung nach nicht aus. Im Pflegebericht sollte schon der mit der Demenz verbundene Aufwand - z.B. Verwirrtheit, Hilfestellung bei Essenseinnahme ... etc. - zum Ausdruck kommen. Nimmt der Patient dann noch Medikament wegen seiner Demenz ein, um so besser. Optimal wäre sicher ein Minimental-Status-Test, welcher aber sicherlich aus zeitlichen und anderen Gründen kaum gemacht werden wird (bei uns macht diesen Test aber eine Ärztin oft und kann so den Test über U51! als sekundärdiagnose kodieren).

    mfG Findus

    Hallo Forum!
    Eine immer wiederkehrende Streitfrage bei uns, ist die Kodierung von parenteraler/enteraler Ernährung als medizinische Hauptbehandlung. Meiner Meinung nach kann ich diese nur kodieren, wenn der Pat. extra zur Ernährung (bei z.B.Tumorerkrankung) aufgenommen wurde. Bei allen anderen Aufenthalten kann die parenteraler/enteraler Ernährung doch eigentlich nur Nebenbehandlung sein. Oder irre ich da?

    mfG Findus

    Hallo Forum!
    Kann ich auch Fangopackungen und z.B. Schulter-Nacken-Massagen mit dem Prozedurenkode 8-561.1 (Funktionsorientierte physik. Monotherapie) kodieren, wenn sie die anderen Bedingungen (mind. 5 Therapieeinheiten von jeweils 30 min) erfüllen? Und fallen dann auch Laufschule und Bewegungsübungen darunter?
    mfG Findus

    Hallo Forum!
    Viele Patienten erhalten bei uns zur Behandlung von Neutropenien einmalig (z.T. mehrmalig) Granozyte 34 (= 33,6 Mio IE Lenograstim). Einen Prozedurenkode gibt es aber erst ab 300 Mio IE und dann kann man es als Zusatzentgeld abrechnen. Gibt es einen Prozedurenkode, um auch die Gabe von geringeren Mengen (< 300 Mio IE) kodieren zu können und damit den gehabten Aufwand abzubilden oder fallen die kleineren Mengen \"unter den Tisch\". mfG Findus

    Hallo Forum!
    Ab wann zählt eine Hauterkrankung als großflächig, um den Prozedurenkode für Verbände b. großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen eingeben zu können? Kann ich mich da an den Parametern für`s chir. Wunddebridement (länger als 3cm oder größer als 4qcm) orientieren?
    mfG Findus

    Hallo Forum !

    Folgende Fragen bezüglich der Kodierung von Komplexbehandlungen beschäftigen mich: Darf, oder sollte man sogar die intersivmedizinische und neurologische Komplexbehandlung in einem Aufenthalt zusammen kodieren? Muß ich die Frühmobilisation extra kodieren, wenn ich schon die neurologische Komplexbehandlung kodiert habe? Reicht es aus, wenn die nächste Neurochirurgie per Hubschrauber innerhalb einer halben Stunde erreichbar ist (bei Schlechtwetter wäre das z.T. nicht mehr gegeben), um die Voraussetzungen zum kodieren der neurologischen Komplexbehandlung zu erfüllen? Genügt es, wenn der Neurologe zwar nicht ständig im Haus, aber z.B. über Pieper erreichbar und innerhalb von ca. 15 min in der Klinik ist?

    mfG Findus