Hallo,
bei uns fassen die KK solche Fälle als "nachstationär" zusammen und der MDK unterstützt das.
Haben es aufgegeben, dagegen vor zu gehen, da bei diesen Summen eine Klage nichts bringt
Grüße
Hallo,
bei uns fassen die KK solche Fälle als "nachstationär" zusammen und der MDK unterstützt das.
Haben es aufgegeben, dagegen vor zu gehen, da bei diesen Summen eine Klage nichts bringt
Grüße
Hallo Mc.,
danke für die Antwort, sehe ich genauso, aber wie oben schon gesagt:
Selbst ein Gutachter vor dem SG hat uns kürzlich gesagt: "Adhäsionen gibt es (wörtlich!!) bei JEDER Hernie! Das weiß doch jeder Laie! Die muss man IMMER lösen, um weiter zu kommen!"
Es handelte sich um einen ärztlichen GA, der sonst auch auf der "guten" Seite steht! Und das SG hat dessen Meinung gestützt!
Die einzige Chance in so einem Fall scheint es zu sein, dass man den Richter "wechselt", indem man mit seinem Fall zum OLG weiterkommt.
Grüße
Hallo zusammen,
alle Antworten waren für mich SEHR hilfreich.
Besten Dank und noch schöne/s Festtage/Wochenende
Hallo zusammen,
meine Frage passt hier hinein, denke ich.
Pat. kommt mit "septischen Kriterien" zur Aufnahme. Nach entsprechender Suche wird als Fokus eine infizierte Osteosynthese am OSG gefunden > Materialausbau, VAC, mehrfache Eingriffe.
Frage:
Was ist die HD: Sepsis (=Symptom?!) oder infizierte Osteoysnthese T84.6.?
Konkurrierende Diagnosen?!
Vielen Dank
Hallo zusammen,
die Sache mit dem Aufwand scheint den MDK aktuell gar nicht mehr zu interessieren!!! Es wird nur noch argumentiert mit "MONOKAUSAL"!
Egal, was man macht, ob Appendix, Gallen, Hernie, Darm > immer ist die Adhäsiolyse monokausal in die andere OPS integriert, basta.
Selbst ein Gutachter vor dem SG hat uns kürzlich gesagt: "Adhäsionen gibt es (wörtlich!!) bei JEDER Hernie! Das weiß doch jeder Laie! Die muss man IMMER lösen, um weiter zu kommen!"
Offenbar darf man die Adhäsiolyse nur noch kodieren, wenn man nichts anderes gemacht hat, z.B. nur eine Adhäsiolyse bei Verwachsungsbauch/Ileus.
Unser letzter Fall:
Pat. mit inkarzerierter Obturatorhernie > erforderliche Dünndarmresektion. Umfangreiche Adhäsiolyse, um überhaupt zur Hernie im kleinen Becken zu kommen! MDK > Muss man eh machen, gestrichen. Ätsch!
Noch Fragen?
Grüße und bleibt auf Abstand!
Hallo zusammen,
ein ganz alter thread, aber wie ist die aktuelle Lage in 2020/21?
Ist bei einer offenen Cholecystektomie mit Gallengangsrevision (mit der OPS 5-511.02) die offene Cholangiographie 3-13c.3, die Inzision am Gallengang 5-514.00, die Steinextraktion 5-514.20 und die T-Drainage 5-514.50 inkludiert?
Muss die Gallengangsrevision nicht spezifiziert werden?
Danke
Hallo B.W.
sehe ich nicht ganz so.
Die Fasziendehiszenz mit einem Netz dazwischen, durch das die Darmschlingen schimmern. Die Faszien werden debridiert, Subcutis/Haut großflächig mobilisiert, um den "definitiven" Bauchdeckenverschluss zu ermöglichen.
Ob das mit 5-900.1b beschrieben wird, bezweifle ich sehr.
Hier ist die Frage, ob auf jeden Fall das Peritoneum mit tangiert werden muss (also das "UND" als zwingende Bedingung oder als "ODER" zu interpretieren ist?
Wie sehen Sie das?
Grüße
Hallo zusammen,
ich Definitionshandbuch und KCI News soweit durchgeackert
Leider triggern die OPS
5-850.d6 (Debridement Bauchwandfaszie) und 5-5896.1b (Debridement Haut/Unterhaut) NICHT in die VAC-DRG!!!
Einzig die 5-545.1 (s.u.), allerdings ist sie ein Unterpunkt von 5-545. Hier ist die Frage, ob auf jeden Fall das Peritoneum mit tangiert werden muss (also das "UND" als zwingende Bedingung oder als "ODER" zu interpretieren ist?
In unserem Fall gab es kein Peritoneum mehr, sondern die Faszie war mit einem Vicryl-Netz verschlossen.
Nach Debridement von Faszie und Wundrändern sowie Mobilisation der Subcutis erfolgte der "definitive" Bauchdeckenverschluss.
M.E. ist dafür die 5-545.1 der angemessene OPS.
Die 5-900.1b (Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut/Unterhaut: Bauchregion) beschreibt dies nicht.
Wie sieht es das Forum?
Vielen Dank
Hallo Margherita,
danke für den Hinweis!
Der 5-545.0 zählt also wie ein 4. "VAC", obwohl es keiner ist und damit gelangten wir in die G35Z.
Durch die 5-900.1b fehlt uns der 4. VAC.
Grausam
Trotzdem vielen Dank
Anhand der Anamnese hatte der Patient ein Laparostoma. Dann wäre doch 5-545.1 der korrekte OPS.
Dieser OPS ist schon drin!!
Einzig der Austausch
5-545.0 Sekundärer Verschluss der Bauchwand (bei postoperativer Wunddehiszenz)
mit
5-900.1b Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut: Sekundärnaht: Bauchregion
haut so rein
Hallo Herr Selter,
ich weiß, dass es bei DRGs nicht immer "gerecht" zugeht
aber manchmal ist man doch unsicher und denkt, man hat etwas übersehen
Der Fall war äußerst komplex/aufwendig und alle Bedingungen (VAC-Abdomen, Zeitabläufe etc.) für eine sachgerechte Vergütung, insbesondere dieVAC-DRG, sind vorhanden.
Es ist ja nicht die erste VAC-DRG, die wir vergütet bekommen und die Abläufe (VAC, Sekundärnaht etc.) sind ja immer gleich.
Manchmal sieht man ja den Kodier-"Fehler" nicht und hinter fast man sich an den Kopf.
Vielleicht formuliere ich meine Frage mal anders:
Was sind die Kriterien einer VAC-DRG und kann die (ja fast immer erforderliche!) Sekundärnaht 5-900.1b ALLES zerstören?
Grüße