Beiträge von riol

    Hallo zusammen,

    zunächst zu Dir Thomas (wir kennen uns vom DRG-Treffen in Wü! Komme aus KT!):
    Dein Pat. stürzte im Rahmen eines Alkoholrausches. Fremdanamnestsich wird dann gerne eine kurze Bewustlosigkeit beschrieben und erinnern kann sich der Pat. i.d.R. sowieso an nichts mehr (bei Dir bei 2 Promille, bei mir noch früher!).
    Warum nicht einfach Alkoholrausch als HD!?
    Zum Thema ME und COPD: HD ist das, was der Behandlungsgrund ist, in diesem Fall die ME. Die COPD ist ND und begründet, warum es nicht ambulant geht.

    Abschließend zu Gomer:
    Sowohl Commotio als auch Rippenfraktur können die HD sein, entscheidend ist, was mehr Ressourcen verbraucht hat! Konnte der Pat. am nächsten Tag schon gehen, dürfte die Überwachung bei Commotio im Vordergrund stehen (mein MDK-Gutachter bei Begehungen akzeptiert übrigens 2 Nächte bei einer wirklichen Commotio!). Stand die Schmerztherapie/Atemtherapie (Pneumonieprophylaxe!) im Vorderund (hat der Pat. länger im KH gelegen !?), dürfte die Rippenfraktur als HD gelten.

    Ciao

    riol

    Liebe Leute,

    ich kann nur empfehlen, sich noch mal genau die Allgemeinen Tatbestände durchzulesen! Auch die dazu vorliegenden Aufklärungsbögen von diomed/perimed etc.!
    Nach einer Narkose/spinalen A. lassen wir Pat. grundsätzlich nur nach Hause,
    wenn Sie von einer erwachsenen Person abgeholt und über Nacht betreut werden!!
    Selbst der Sozialdienst (wenn es so etwas gäbe für diesen Fall??), der um 18.00h einmal schaut, reicht da keinesfalls aus!! Wenn danach irgendetwas passiert, habt ihr KEINE Chance!

    Ich hatte bei den MDK-Begehungen bisher (?!) noch nie ein Problem damit.

    Mit Gruß

    riol

    Lieber Herr Finke, lieber codeman,

    zunächst einmal herzlichen Dank für das feedback :sonne:

    doch schnell zum Thema!

    Wenn ich die beiden Kommentare richtig interpretiere,
    würde Herr Finke die abgangsnahe Absetzung der AMI bei der anterioren Rektumresektion als regionale/radikale Lymphadenektomie bewerten und entsprechend der Möglichkeiten des OPS 2007 (s.u.) mit 5-406 bzw. 7 kodieren, was dann im Übrigen die Angabe des Kodes für die \"erweiterte Kolonresektion ..\" verlangt!!

    Kollege codeman sieht das genau anders, verweist auf das schöne Beispiel in der OP-Lehre von Kremer und meint, die regionale/radikale Lymphadektomie gehöre zum Eingriff dazu und dürfe nicht gesondert kodiert werden. Zudem würde der OPS nicht zwischen onkolog./nicht onkolog. Operationen unterscheiden

    Im Dimdi steht aber:

    Erweiterte Kolonresektion mit Entfernung von Nachbarorganen

    Die Nachbarorgane umfassen z.B. Dünndarm, Leber, Milz, Pankreas, Magen und Niere
    Die Resektion von Nachbarorganen ist gesondert zu kodieren
    Die regionale Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren ( 5-406 ff.)
    Die radikale Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren ( 5-407 ff.)

    M. E. heißt das:
    Der OPS ermöglicht jetzt erstmals doch zwischen onkol./nicht onkol. Operationen zu unterscheiden!!
    Es ist nämlich ein Unterschied, ob (Dick-)Darm reseziert wird bei gutartigen Erkrankungen (Divertikulitis, M. Crohn etc.) und darmnah präpariert werden kann oder ob bei malignen Erkrankungen eine tumorbiologische Resektion (Lymphknoten etc.) erfolgt. So zeigt die Abbildung im Kremer vermutlich die Tumorresektion und eben nicht die Hemikolektomie bei Rechtsdivertikulitis, oder :d_zwinker:

    Ich bin mir meiner Argumentation allerdings nicht ganz sicher und würde nochmals gerne eure Meinung :i_respekt: hören,
    wenn ihr Zeit findet!

    Bis dahin

    riol

    Liebes Forum,
    hallo Herr Selter!

    Da alle nur auf meine Frage schauen, aber keiner einen Tipp gibt, bin ich etwas enttäuscht :a_augenruppel:

    Habe ich die Frage falsch formuliert? Ist das Thema unwichtig?
    Herr Bartkowski vom BDC widmet der Thematik im Chirurgen 2007/1 einen ganzen Beitrag und wenn man bei der Kolonrektumchirurgie in 2007 hier falsch kodiert, geht locker ein cw von 0,5 - 1 pro Fall verloren!

    Ich gebe gerne zu, dass Herr B. auf meine Rückfrage bisher auch nicht geantwortet hat ;( ,
    aber vielleicht hat er viel zu tun ...

    Meine Bitte an alle Interessierten:
    wer öffnet mir die Augen zu dieser Frage :sonne:

    Mit Dank


    riol

    Hallo Forum,
    Hallo \"der Bauer\",

    nach Ihrer skeptischen Anmerkung, ich würde mit dem MDK
    \"verhandeln\" und dem Hinweis, dass Sie als Kostensträger die
    Sache anders sehen, gehe ich davon aus,dass Sie zur \"Feindseite\" gehören 8o

    Spass beiseite: Wenn man bei MDK-Begehungen durch mehr
    als 30-40 Fälle an einem Tag hechelt, glauben Sie allen ernstes,
    dass dabei nicht \"gemenschelt\" wird?! Es gibt einfach nicht immer die sachgerechte Lösung für einen Fall v.a. nicht bei diesen DKR und einem z. T. widersinningen Grouperalgorithmus!
    Irgendwann will man eine Sache vom Tisch haben und wie auf einem Pferdemarkt zählt dann nur noch Psycholgie! :teufel:

    Ich war bei der Fallbeschreibung vom gemli davon ausgegangen, dass an dieser \"Spezialklinik\" ein/e größere/r Prozedur/Eingriff erfolgt, bei der die uGvD keine Rolle mehr spielt, sondern das andere Ende.

    Der prinzipielle Versuch, alles an/unter die uGvD zu drücken, ist bekannt!

    Machts gut

    riol

    Hallo zusammen,

    um wieder zur Sachlage zurück zu kommen:
    M. E. steht bei den \"Allgemeinen Tatbeständen\" zum ambulanten Operieren,
    dass eine häusliche Versorgung gewährleistet sein muss, sprich, der Pat.
    darf nicht allein (-stehend) sein.

    Dies wurde bei meinen MDK-Begehnungen immer wieder geprüft und
    war bisher kein Problem!

    Gruß

    riol

    Hallo zusammen,

    die von gimli beschriebene Situation tritt ja eigentlich nur auf, wenn die oGvD überschritten wurde und jetzt die Kasse mit allen Mitteln die Zuschläge kürzen/streichen will, sei es am Ende, während oder zum Beginn des Aufenthaltes.
    Ich habe in letzter Zeit gute Erfahrungen damit gemacht, solche Fälle im Rahmen von MDK-Begehungen zu \"verhandeln\". Mit Geschick an die richtige Stelle positioniert kann man manchmal win-win-Situationen erreichen.
    Die Rechtslage hilft dazu nicht viel, denke ich.

    Gruß

    riol

    Hallo ToDo,

    nur damit kein falscher Eindruck entsteht:
    Am Do. den 1.3. hatte ich wohl schon Wochenend\"feeling\", weil ich Freitag einen
    freien Tag geplant hatte!
    Es kam übrigens anders: Ich stand am 2.3. bis 18.00h im OP!

    Bis dann

    riol

    Hallo Forum,

    möglicherweise hatte ich mein Problem unter falschen Thema vorgestellt,daher noch mal ein Versuch:
    Ab 2007 ist die Kodierung \"regionale\" 5-406 bzw. \"radikale\" 5-407 Lymphadektomie im Rahmen anderer Operationen möglich mit entsprechender Erlössteigerung. :sonne:
    Es ist aber (mir ;( )unklar, wann der Kode bei der Organresektion MIT-enthalten ist!

    Beispiel:
    Wenn man bei einer Hemikolektomie re. wegen eines Kolonkarzinoms der re. Flexur neben der Lymphadektomie bis zum Abgang der A.Iliocolica auch die Lymphknoten am Pankreaskopf und partiell am Magen (A. epiploica dextra) mit entfernt,ist dann die Angabe der \"regionalen\" Lymphadenektomie entsprechend 5-406.x
    bzw. \"radikalen Lymphadektomie\" entsprechend 5-407.x
    und damit der Kode für \"erweiterte\" Hemikolektomie re 5-458.01 gerechtfertigt? (Erlössteigerung!)

    Sind dann nicht sogar die Lymphknotenstationen bis zum Abgang der A. iliocolica als \"regionale\" Lymphandektomie ausreichend für den Kode 5-406.x?
    Denn wie anders werden die \"regionalen\" Kolonlymphknoten bezeichnet?

    Im übrigen erscheint es mir nicht ganz sicher,ob die mesorektale Rektumresektion (TME) unter Mitnahme der \"perirektalen\" Lymphknoten
    einer \"pelvinen\" Lymphadenektomie gleichgesetzt werden darf,
    denn die Iliacalgefäße werden eigentlich nicht tangiert, oder?!

    Mit Dank

    riol

    Noch ein Kommentar aus Unterfranken :)

    Nach dem sog. \"Tuschenpapier\" liegt eine Beurlaubung nur dann vor,
    wenn der Pat. zur weiteren Behandlung noch im KH bleiben \"MÜSSTE\", aber aus dringenden persönlichen (Rechtsanwalttermin, Todesfall etc.) das Krankenhaus verlassen muss/will!

    Im genannten Fall liegt das aber wohl nicht vor (der Pat. musste nicht zwingend bleiben und konnte den Eingriff ja auch noch überlegen, oder?!)und wenn weder die 30-Tage-Regel mit Partitionswechsel, noch eine Komplikation innerhalb der oGvD vorgelegen haben, ergibt sich auch keine FZF!

    So ist die Rechtslage, egal ob es \"gefühlt\" anders aussieht.
    Hier hat die Kasse mal Pech, oft genug wir.

    Schönes WE

    riol