Beiträge von Steffen

    Guten Morgen Frau Weihs, liebes Forum,

    außer der Regelung,dass diese Keime angegeben werden müssen, entsteht doch auch ein diagnostischer Aufwand, der außerdem die Kodierung als ND nach DKR D003b zulassen würde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen
    Med. Dokumentar

    Guten Morgen Smalllinchen, liebes Forum,

    Rezidivierende Kollapsneigung unter Diuretika ist medizinisch nachvollziehbar und korrekt. Dies führt eben zur Entwässerung bis hin zur Dehydration. Daher die Kollapsneigung ( Mangel an Flüssigkeit ).
    Hypoglykämie unter Diuretika ist aber etwas ganz anderes und medizinisch offensichtlich nicht nachvollziehbar.

    Im Arztbrief sind die Aussagen sicher getrennt voneinander beschrieben.
    Den von Ihnen dargestellten Zusammenhang ( den Sie so aus dem Brief gelesen haben ) sollte es nicht geben.
    Setzen Sie sich zur Klärung, einfach mit diesem Arzt zusammmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen
    Med. Dokumentar
    Uni Düsseldorf

    Hallo Ordu Dr.,

    Ihre Aussage ist, wie ich meine, nicht ganz korrekt.

    Antidiabetika sind Mittel zur oralen Anwendung bei Diabetes.
    Isulin zählt nicht (laut Pschyrembl ) dazu!

    Und auf Seite 97 der DKR steht E16 darf bei Diabetikern nicht als Hauptdiagnose verwendet werden.
    Im Umkehrschluss würde dass m.E. nach bedeuten: als ND zulässig!

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

    Hallo lieber Herr Grimm, liebes Forum

    die E16.0 ist wohl der Grund für die KH-Aufnahme, darf aber bei Diabetes nicht als HD kodiert werden.
    Somit würde ich als HD EXX.40 ( = nicht entgleist, weil ohne KOMA,laut Smallinchen )kodieren.
    XX kennt nur Smalllinchen.
    Die 5.Stelle kann über die Blutzuckerwerte genauer kodiert werden,- dabei sagt der Arzt ob es sich um eine Entgleisung der Stoffwechsellage handelt oder nicht. Ohne diese Aussage, siehe oben.
    (Einfacher wäre es wenn, mit KOMA , weil dann immer entgleist )
    Dazu gehört dann zwingend der Sternchenkode G63.2 = Polyneuropathie.
    Als weitere ND würde ich jetzt die E16.0 ( = Arzneimittelinduzierte Hypoglykämie ohne KOMA ) und zusätzlich wie in der ICD 10 unter E16.0 beschrieben, die Y57.9! kodieren.
    Dort heißt es nämlich: Soll die Substanz angegeben werden, dann aus Kapitel XX.
    Mit einem Code aus T50 ( z.B. T50.1 = Schleifendiuretika,-Lasix u.ä.)
    wäre ich eher vorsichtig, da es sich m.E. nicht um eine Vergiftung handelt.

    Damit wäre die Kodierung vollständig und wie ich hoffe (?) auch richtig.

    PS. Die von Smalllinchen genannte Kollapsneigung als Aufnahmegrund,ist ein Symptom und darf wenn die zugrundliegende Krankheit bekannt ist oder während des KH-Aufenthaltes bekannt wird, nicht als HD kodiert werden.
    Auch das Symptom wird dann nicht kodiert.

    Als Frage:
    Mir ist immer noch nicht klar, wieso es durch Diuretika zu einer Hypoglykämie kommen kann.
    Auch von mir gefraget Ärzte konnten dazu nichts aussagen.
    Das könnte hier das Grundproblem sein, und diese ganze Diskussion in die Irre führen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

    Guten Morgen liebes Forum,

    meine Frage war anders gemeint:

    Wie kann aus der Schilderung von \"Smalllinchen\" auf Antidiabetika
    ( = orale Applikation ) und nich auf Insulin geschlossen werden.

    Und als zweites:
    Die beiden genannten Medikamente sind blutzuckersenkend,- können also zur Hypoglykämie führen. Aber Diuretika ??
    Das ist mein Frage.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

    Hallo Herr Killmer, liebes Forum,

    Sie schreiben im vorletzten Satz von einer Überdosierung durch Antidiabetika.
    Woraus schließen Sie das?.
    Smalllinchen schreibt doch: Hypoglykämie durch Diuretika.
    Ich verstehe den medizinischen Zusammenhang nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

    Hallo Frau Weihs,

    die J44.9 ist ja ein recht unspezifischer Code.

    Die HD muss auch nicht der Aufnahmediagnose entsprechen.
    Wichtig ist nur, dass die HD die Diagnose ist, welche nach Analyse hauptsächlich verantwortlich für den stat. Aufenthalt war.

    Und das wäre wohl in Ihrem Fall die J44.0, die das Krankheitsbild auch besser darstellt.
    Ich würde dann nach anderen ND forschen, die natürlich wiederum die
    Definition der ND erfüllen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

    Hallo Herr Selter, liebes Forum,

    hier die schnelle Antwort des InEK.
    Dort konnte man sich meiner Auffassung leider nicht anschließen, aber es ist ja alles in ständiger Bewegung, und es geht auch nicht um mich oder Herrn Selter sondern um unsere gemeinsame Sache,- den DRG`s.

    Mit freudliche Grüßen
    Steffen

    [hr]

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.10.2004.

    Die Berechnung der Dauer der Beatmung wird in DKR 1001c eindeutig geregelt: \"[...] Eine maschinelle Beatmung (siehe Definition, Abs. 1), die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und die nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit. Die maschinelle Beatmung während einer Operation im Rahmen der Anästhesie wird als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs angesehen [...]\"
    Diese Regelung gilt auch für verlegte Patienten.
    Wenn also in dem beschriebenen Fall die Beatmung zur Durchführung einer Operation begonnen wurde und der Patient vor der Verlegung weniger als 24 Stunden beatmet wurde, wird die Beatmung nicht kodiert.

    Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    InEK

    Hallo Herr Selter,

    wenn das was erwartet wird auch durchgeführt wird, d.h. der Patient kommt intubiert und beatmet aus dem OP und wird wegen Komplikationen in ein anderes KH verlegt.
    Der Transport erfolgt ebenfalls intubiert und beatmet und im aufnehmenden KH wird entsprechend weiter beatmet.
    Damit handelt es sich um eine ununterbrochene Beatumung.
    Es ist nicht einzusehen, weshalb in diesem Fall ( wenn also über 24h beatmet wird ) die Bestimmung zur Verlegung beatmeter Patienten ( DKR 1001c ) und die dort beschriebene Kodierung für verlegende und aufnehmede KH´s nicht greifen soll.

    Wenn ein Beatmung während einer OP begonnen wird und länger als 24h andauert, dann zählt die gesamte Beatmungszeit und wie ich meine auch die Regelung zur Verlegung.

    Mit freudlichen Grüßen
    Steffen

    Hallo Herr Selter,

    wie aber Herr Kistler schreibt, wird die Fortführung der Beatmung erwartet.
    Wenn also die Beatumung weitergeht,- zählt die gesamte Beatmungszeit.
    Dann darf auch der Zugang kodieren werden, da es sich nicht mehr um \"intraoperativ = <24h\" handelt.
    Oder?

    Mit freundliche Grüßen
    Steffen