Guten Morgen,
in meinen Augen ist die Kodierung als ND gerechtfertigt, auch wenn ich mich bei einem Nachweis einer Pneumonie mit der Entlassung nach Diagnosestellung schwer tue, aber ich bin auch kein Arzt. Ganz streng nach DKR hatten Sie einen diagnostischen Aufwand, denn aufgrund des Auskultationsbefundes und der erhöhten Temperatur haben Sie ein Röntgen durchgeführt bei vermutlich Vd. a. Pneumonie (oder zumindest Bronchitis.) Dieses wäre doch ohne die entsprechende Klinik nicht erfolgt, oder? (also keine Routineuntersuchung)
Wenn diese wirklich im Röntgen nachgewiesen wurde, dann handelt es sich ja auch nicht mehr um einen Verdacht, bei welchem nur bei entsprechend eingeleiteter Therapie die Kodierung gerechtfertigt wäre. Eine entsprechende Therapie wäre natürlich schön gewesen.
Liebe Grüße, Cyre