Hallo medman,
mir ging es um die Kodierbarkeit des AV-Blocks II°. Hier fällt mir die Argumentation bzgl. Aufwand ein wenig schwer, weil das Problem ja eigentlich mit dem HSM behoben ist, oder nicht?
@ Frau Dr. Klapos
Vielen Dank für die Ergänzung. Nun stellt sich mir die Frage, ob der durchgeführte Aufwand (EKG, Echos, SM-Kontrolle) als Argumentation für die Kodierung der I44.1 dienen, wenn ich Z95.0 ja sowieso anzugeben habe. Mir fehlt ein wenig die medizinische Basis um dies überzeugend differenzieren zu können.
@ Herrn Horndasch
Natürlich erfolgt die Kodierung unter Beachtung der DKR, dies wollte ich gar nicht infrage stellen. Aber bei den Z-Kodes (den gängigen, die gefühlt jeder Patient auch in der Grund- und Regelversorgung hat - Z92.1. Z92.2, Z95.5 etc.) prüfe ich nicht jedes Mal den wirklichen Aufwand.
Bsp. Patient ist wegen akuter Zystitis stationär, erhält Antibiose und ist bekannter HSM-Träger. Dann fliegt die Z95.0 auch in den Datensatz, auch wenn im konkreten Aufenthalt mir der Aufwand für die Z95.0 im Sinne der DKR nicht ersichtlich ist.
Mag vielleicht nicht wirklich konform sein, macht aber auch keine Probleme.
Nun muss ich mir nur noch die Formulierung für mein Widerspruch einfallen lassen, um die ND AV-Block Grad 2 im konkreten Fall durch zu bekommen.
Vielen Dank.