Beiträge von Cyre

    Hallo medman,

    mir ging es um die Kodierbarkeit des AV-Blocks II°. Hier fällt mir die Argumentation bzgl. Aufwand ein wenig schwer, weil das Problem ja eigentlich mit dem HSM behoben ist, oder nicht?

    @ Frau Dr. Klapos

    Vielen Dank für die Ergänzung. Nun stellt sich mir die Frage, ob der durchgeführte Aufwand (EKG, Echos, SM-Kontrolle) als Argumentation für die Kodierung der I44.1 dienen, wenn ich Z95.0 ja sowieso anzugeben habe. Mir fehlt ein wenig die medizinische Basis um dies überzeugend differenzieren zu können.

    @ Herrn Horndasch

    Natürlich erfolgt die Kodierung unter Beachtung der DKR, dies wollte ich gar nicht infrage stellen. Aber bei den Z-Kodes (den gängigen, die gefühlt jeder Patient auch in der Grund- und Regelversorgung hat - Z92.1. Z92.2, Z95.5 etc.) prüfe ich nicht jedes Mal den wirklichen Aufwand.

    Bsp. Patient ist wegen akuter Zystitis stationär, erhält Antibiose und ist bekannter HSM-Träger. Dann fliegt die Z95.0 auch in den Datensatz, auch wenn im konkreten Aufenthalt mir der Aufwand für die Z95.0 im Sinne der DKR nicht ersichtlich ist.

    Mag vielleicht nicht wirklich konform sein, macht aber auch keine Probleme.

    Nun muss ich mir nur noch die Formulierung für mein Widerspruch einfallen lassen, um die ND AV-Block Grad 2 im konkreten Fall durch zu bekommen.

    Vielen Dank.

    Hallo Herr Horndasch,

    vielen Dank für die Erklärung. Ich hatte blöderweise. I44.1 und die Z95.0 kodiert, aber dies kann man ja im Widerspruch korrigieren. Muss ehrlich zugeben, dass ich die Erläuterungen zu den Kapiteln bisher immer nicht wirklich beachtet habe, aber das sollte ich vielleicht in Zukunft einmal tun. Die Z-Kodes fliegen so schnell einfach mit in den Datensatz, da sie eh nicht erlöswirksam sind und den Fall aber schöner für die Kasse abbilden. (Patient ist alleinlebend und stark "beeinträchtigt" etc.)

    Hallo zusammen,

    auch neun Jahre später ist das Thema noch aktuell, weswegen ich es gern wieder nach oben schubbsen möchte.

    Ich habe aktuell ein Gutachten vorliegen, in welchem mir die ND I44.1 gestrichen wird (neben weiteren Späßen, aber diese sind nicht entscheidend)

    Patient ist SM-Träger aufgrund eines AV-Blocks II°. MC bei meinem früheren Arbeitgeber hatte damals verlauten lassen, dass die ursächliche Erkrankung mit kodiert werden kann. Ich habe das brav gemacht, nie wirklich nachgefragt und nun fehlen mir beim Widerspruch ein wenig die Argumente. (Ich bin kardiologisch auch nicht so auf der Höhe *zugeb*)

    Es ist die SM-Kontrolle, EKGs sowie Transthorakale und Transösophageale Echos erfolgt. Da stehen auch so Sachen drin wie "av-synchron. Ventrikelstimulation im DDD-mode" oder "P-synchron. Ventrikelstimulation im DDD-mode"

    Reicht dies als Aufwand im Sinne der DKR für die ND AV-Block? Eine geplante Untersuchung (MRCP) konnte aufgrund des HSM ebenfalls nicht erfolgen.

    Für Antworten - und medizinische Erläuterungen - bin ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße

    Nadine Woßing

    Vielen Dank schon einmal für die umfassende Erläuterung.

    Natürlich war auch ich der Meinung, dass kein Arzt die Therapie absetzen würde, wenn sich die Klinik nicht gebessert hätte. Ich hatte bisher auch nichts Schriftliches gefunden, dass eine erneute BGA ohne Sauerstoff gefordert wird.

    Ich war verunsichert, ob es vielleicht doch mir unbekannte Kriterien gibt um von einer akuten resp. Insuffizienz zu sprechen.

    Ich prüfe nochmal meine Unterlagen und werde entsprechend gegen das Gutachten vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cyre

    Hallo liebes Forum,

    ich habe die anderen Themen bereits durchsucht, bin aber auf kein stützendes Argument gestoßen bzw. waren die Beiträge älterer Natur.

    Ich habe in diesem Jahr den Arbeitgeber gewechselt (bin in der Kodierung tätig) und stoße nun im neuen Bundesland mit anderem MDK auf die Problematik der Kodierung der J96.00.

    Bei meinen bisherigen Stationen wurde die Kodierung nie angezweifelt, wenn die Klinik stimmte, wir eine entsprechende BGA hatten (pO2 niedrig) und der Patient Sauerstoff erhalten hat.

    Nun aber erhalte ich Gutachten, in denen die Kodierung der J96.00 in J96.90 geändert wird, da der Nachweis der Normalisierung des Gasaustausches fehlt. Konkret verlangt der Gutachter eine BGA-Kontrolle ohne Sauerstoffgabe.

    Mir ist diese Argumentation vollkommen neu. Soll in meinen vorherigen Stationen der MDK so "blind" gewesen sein um eine so offensichtliche, "erlössteigernde Falschkodierung" nicht bemerkt zu haben?

    Mir fehlen nun treffende Argumente gegen dieses Gutachten - oder befinde ich mich komplett auf dem Holzweg? Medizinisch hat sich für mich nie die Frage gestellt, ob es neben akut oder chronisch noch eine dritte Variante des respiratorischen Insuffizienz gibt. (Anfänglich akut, aber im Verlauf sich nicht normalisierend?)

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo zusammen,

    ich hänge mich mal mit meinem Fall hier ran, weil ich gerade total auf dem Schlauch stehe.

    1. Fall: Entlassung 14.04.17, DRG G72B, MDC 06, Partition M

    2. Fall: 17.4.-20.4.17, DRG G72B, MDC 06, Partition M

    3. Fall: 27.4. - 30.4.17, DRG G12B, MDC 06, Partition O

    2. und 3. müssen zusammengeführt werden wegen Partitionswechsel, soweit ist das klar. Hierdurch entsteht aber ein neuer Fall 2/3 mit Partition O.

    Nun die Frage - muss ich diesen neuen Fall nochmal gegen den 1. Fall prüfen? Denn dann wäre ja erneut Partitionswechsel von M zu O. :/

    Bitte um Entwirrung meines Gehirnknotens. Vielen Dank.

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

    Hallo,

    Zeminare oder Zeno bieten auch immer wieder Seminare im Raum Hannover an. Ist mir persönlich nämlich zu weit und deswegen fliegen die Anschreiben leider in die Vernichtung.

    Grüße

    Hallo,
    handelt es sich denn um Metastasen des bekannten Blasenkarzinoms oder nicht? Sie schreiben "unklarer Primärtumor" - ist hier ggf. eine weitere Diagnostik zur Tumorsuche erfolgt?
    Ansonsten handelt es sich ja eher um die Erstdiagnose von Lebermetastasen eines unklaren Primärtumors, also ggf. C80.9 mit C78.7, ggf. auch C80.0, wenn von der Klinik eindeutig als CUP deklariert.
    Nun stellt sich noch die Frage, ob die Schmerzen durch die Lebermetastasierung verursacht sein können, sodass hier der "neue" Primärtumor mit hep. Metastasierung als HD infrage kommt, da erstmals diagnostiziert. Hierzu fehlt mir aber die Kenntnis des Verlaufs.

    Mit freundlichen Grüßen
    Cyre

    Zur Vorgeschichte: Patient mit Nachblutung nach Zahnextraktion, stark pflegebedürftig.

    Aus dem Einsatzprotokoll des Rettungsdienstes:
    " nach Rücksprache mit dem zahnärztl. Notdienst soll sofort zur MKG > telepat. Ferndiagnose mit akademisch einstudierten Rat Pat. ins KH zu verbringen" :whistling:

    Na da hat aber jemand eine hohe Meinung von seinen Kollegen - oder wir haben wirklich Telepathen in unseren medizinischen Reihen. :D