Guten Morgen in die Runde,
ich habe nun das Gutachten vorliegen und unser MD nimmt nicht nur medizinisch Stellung, sondern sieht die FZL aufgrund der Komplikationen als gegeben an:
Es ist ja unstrittig, dass der zweite Aufenthalt aufgrund von Komplikationen des 1. Aufenthalts verursacht wurde, allerdings ist der Knackpunkt "innerhalb der oGVD".
Und hier bin ich ja selbst auch ins Straucheln gekommen, da ich mit "Belegtagen" gezählt habe und es mir schlichtweg entfallen war, dass im FVP von "Kalendertagen" die Rede ist.
So, nun muss ich das im Erörterungsverfahren der Kasse klar machen :-(. Also neben den Patentenunterlagen *hust* auch den §2 FVP mitschicken.
Und wieder einmal - so viel zur Qualität der Gutachten. Bei uns Häufen sich die Fälle, in denen die Gutachten ein wenig "oberflächlich" sind, um es einmal nett auszudrücken. Im Bestreiten können wir dann die Kasse überzeugen, aber in die Prüfquote zählen die Fälle ja trotzdem mit rein. Prima.
Liebe Grüße aus Sachsen
Cyre